CDU-Landtagsfraktion diskutierte Probleme in der Notfallsanitäter- gesetzgebung

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CDU-Landtagsfraktion diskutierte Probleme in der Notfallsanitätergesetzgebung

Fachgespräch mit Vertretern des Rettungswesens im Thüringer Landtag

Erfurt – Zu einem Fachgespräch „Notfallsanitätergesetzgebung“ hatte die CDU-Fraktion gemeinsam mit dem Wirtschaftsrat Deutschland am Mittwochabend in den Thüringer Landtag eingeladen. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring und der gesundheitspolitische Sprecher der Fraktion, Christoph Zippel, diskutierten mit zahlreichen Vertretern der Rettungsdienstschulen, Leitstellen, Rettungswachen, Hilfsorganisationen, Notärzte und Kassen. Es war die erste Veranstaltung dieser Art im Thüringer Landtag. Dabei ging es um Probleme im Zusammenhang mit neuen Ausbildungsvorgaben, zunehmendem Fachkräftemangel, der Gefahr sinkender Qualität der rettungsdienstlichen Versorgung und unsicheren Übergangsregelungen. Ziele waren der Austausch über Möglichkeiten zur Weiterentwicklung der Notfallrettung als wichtiges Bindeglied im Thüringer Gesundheitswesen und die Suche nach kurzfristigen Anpassungen und Korrekturen zur Problembeseitigung. Eingeleitet wurde die Diskussion durch zwei Kick-Off Vorträge von Prof Dr. Wilhelm Behringer, Direktor des Zentrums für Notfallmedizin am Universitätsklinikum Jena, und Dipl.-med. Andreas Hochberg, dem stellvertretenden Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der in Thüringen tätigen Notärzte e.V..

Hintergrund:

In Thüringen wurde zum 22. Mai 2013 durch den Thüringer Landtag das  „Gesetz über den Beruf der Notfallsanitäterin und des Notfallsanitäters“ NotSanG im Thüringer Rettungsdienstgesetz ThürRettG verankert und beschlossen, wodurch die 2-jährige Rettungsassistentenausbildung durch die 3-jährige Notfallsanitäterausbildung abgelöst wird. Hinsichtlich der demografischen Entwicklung und den Erfordernissen der öffentlichen Daseinsvorsorge, der qualifizierten notfallmedizinischen Versorgung und den Gegebenheiten des Arbeitsmarktes kommt der Berufsausbildung von Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern für Thüringen eine besondere Bedeutung zu. Das neue Gesetz bietet neben den zahlreichen Chancen und Möglichkeiten, auch insbesondere für die bereits tätigen Rettungsassistenten eine gewisse Anstrengung, dieses umzusetzen.

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