CDU-Fraktion unterstützt Aussetzung des Inklusiven Schulgesetzes
Tischner: Ideologischen Feldzug gegen Förderzentren verhindern
Erfurt – „Die Erarbeitung des Inklusiven Schulgesetzes muss sofort ausgesetzt werden. Inklusion verlangt Augenmaß, aber keinen ideologischen Feldzug gegen die Förderzentren.“ Mit diesen Worten unterstützte der bildungspolitische Sprecher der CDU im Thüringer Landtag, Christian Tischner, die gleichlautende Forderung von Lehrern und Eltern nach einer Aussetzung des geplanten Inklusiven Schulgesetzes der Landesregierung und sieht damit die Position seiner Fraktion einmal mehr bestätigt. Der Thüringer Lehrerverband und die Landeselternvertretung hatten dazu am heutigen Dienstag zu einer Pressekonferenz eingeladen. „Wir werden darauf achten, dass die Schwächsten nicht unter die Räder kommen. Das sind die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf“, erklärte Tischner zur angekündigten Novelle des Schulgesetzes.
Änderungen am „Thüringer Grundgesetz für Bildung“ seien in Zeiten des größten Generationswechsels an Thüringer Schulen nicht dienlich und auch nicht nötig, so Tischner weiter. „Schließlich hat das geltende Schulgesetz im Wesentlichen das Fundament für die Erfolge der Thüringer Schullandschaft gelegt. Es beschreibt bereits seit 2003 den Vorrang des Gemeinsamen Unterrichts, wenn die entsprechenden Voraussetzungen an den Schulen gegeben sind“, sagte Tischner. Inklusion sei eine langfristige Entwicklung, bei der zu viel Druck eher schade als nütze. „Wenn man die Ressourcenfrage nicht vor einer Schulgesetzänderung klärt, schickt man Lehrer wissentlich auf rechtlich dünnes Eis. Das ist unverantwortlich“, so der CDU-Bildungspolitiker.
Schon jetzt sind die Thüringer Schulen mit den inklusiven Aufgaben stark gefordert. Vielerorts findet bereits eine Kostenverschiebung zu Lasten der Kommunen statt, da die von den Landkreisen bezahlten Schulbegleiter statt reiner Assistenz oftmals auch pädagogische Arbeit leisten. Denn eine Doppelbesetzung inklusiver Klassen ist häufig nur stundenweise möglich. „Es kann nicht sein, dass Lehrer bei der Umsetzung der Inklusion allein gelassen werden. Hier soll ohne Rücksicht auf Fachlichkeit und Fachdidaktik, also die fachspezifische Sach- und Methodenkompetenz, ein ideologisches Projekt forciert werden“, so Tischners abschließendes Urteil.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit