Schulgesetz: CDU-Fraktion lehnt einseitige Inklusionspolitik der Landesregierung ab

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Schulgesetz: CDU-Fraktion lehnt einseitige Inklusionspolitik der Landesregierung ab

Tischner: Lernort Förderschule neben inklusivem Unterricht erhalten

Erfurt – Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sollen auch zukünftig Förderschulen besuchen und dort eingeschult werden können. Das sagte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, anlässlich der Debatte um den Schwerpunktbereich Inklusion im Thüringer Schulgesetz. Die Landesregierung will dieses Gesetz überarbeiten und hat damit massiven Widerspruch des Thüringer Lehrerverbandes, der Thüringischen Landkreistages und der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege ausgelöst. Die CDU setzt sich für den Bestand der Förderschulen als Alternative zum inklusiven Unterricht ein. „Entscheidend ist, dass jeder Schüler unabhängig vom Lernort eine fachlich fundierte Förderung erhält“, so Tischner.

Aus Sicht der Union ist der inklusive Unterricht grundsätzlich positiv zu bewerten. Dafür reicht nach Überzeugung der Fraktion das sonderpädagogisch ausgebildete Personal jedoch nicht aus und die erforderlichen baulichen und schulorganisatorischen Änderungen seien für die Schulträger nicht leistbar. Außerdem ist der bildungspolitische Sprecher davon überzeugt, „dass es immer Kinder geben wird, für die der Lernort Förderschule besser ist. Die Entscheidung über den besseren Weg darf nicht über die Köpfe der Eltern hinweg erfolgen. Land und Schulträger müssen außerdem das Wohl aller im Klassenverband unterrichteten Kinder im Blick haben. Deshalb ist Augenmaß bei der Inklusion gefragt“, ist Tischner überzeugt.

Entscheidend ist, dass jeder Schüler unabhängig vom Lernort eine fachlich fundierte Förderung erhält.

Christian Tischner bildungspolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion

Eine vollständige Inklusion aller Schüler mit den Förderschwerpunkten Lernen, Sprache oder der emotionalen und sozialen Entwicklung lehnt die CDU-Fraktion ab. „Auch für diese Kinder muss es grundsätzlich die Möglichkeit der Beschulung an einem Förderzentrum geben. Entscheidend sind auf das Kind abgestimmte Lösungen“, erläuterte der Abgeordnete. Zudem wendet sich die Landtagsfraktion dagegen, an den Förderzentren weiter Fachpersonal zugunsten des inklusiven Unterrichts abzubauen. „Das gefährdet die Konzentration der Kompetenzen an den Förderzentren, die ideale Beschulung der dortigen Schüler und steht dem Elternwillen entgegen“, begründete Tischner.

Der Bildungspolitiker lehnt auch das Vorhaben der Landesregierung ab, schulpflichtige Kinder grundsätzlich nur noch an Grundschulen oder Thüringer Gemeinschaftsschulen einzuschulen. Tischner wörtlich: „Kinder, die schon früh über ein entsprechendes Gutachten verfügen, sollen wie bisher auch an einer Förderschule angemeldet werden können. Dies entspricht dem Anspruch der Eltern, über den richtigen Beschulungsort mitzubestimmen.“ Demzufolge spricht er sich auch dagegen aus, schulvorbereitende Einrichtungen an Förderschulen aufzulösen. Je früher der Förderbedarf festgestellt werde und die Förderung einsetze, desto besser sei dem Kindeswohl gedient.
 
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher