Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 78.-80. Plenarsitzung (22.-24. März 2017)

24.03.2017

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) abgesetzt

(TOP 2) abgesetzt

(TOP 3) Parkeisenbahnen fahren wieder rechtssicher

Einen Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Bergbahngesetzes (Drs. 6/3038) hat der Landtag mit großer Mehrheit beschlossen. Damit wurde eine gesetzliche Regelung zur Genehmigung und Beaufsichtigung der Parkeisenbahnen geschaffen, die bislang fehlte. Mit dem Ersten Thüringer Rechtsbereinigungsgesetz, DDR-Recht vom 25. September 1996, war die Bau- und Betriebsordnung für „Pioniereisenbahnen“, die nach den Regelungen des Einigungsvertrages fort galt, aufgehoben worden. Für die Genehmigung und Beaufsichtigung der Parkeisenbahnen bestand seit diesem Rechtsbereinigungsgesetz keine adäquate Rechtsgrundlage mehr. Nunmehr ist klargestellt, dass die Unternehmer wieder einer staatlichen Kontrolle unterstehen.

(TOP 5) Gesetzentwurf der AfD fällt in Zweiter Lesung durch

Zur Zweiten Beratung stand der Gesetzentwurf der AfD zur Anpassung der Altersentschädigung der Abgeordneten (Drs. 6/3438) an. Ungeachtet der unterschiedlichen Altersversorgung, die Abgeordnete vor ihrer parlamentarischen Tätigkeit erworben haben, soll nach Auffassung der AfD anstelle der Altersversorgung eine Abfindung ausgezahlt werden. Die CDU-Fraktion hatte den Gesetzentwurf bereits in der ersten Lesung als außerordentlich undifferenziertes Stückwerk identifiziert. Nachdem erneut wenig zielführende Argumente und stattdessen diverse Vorwürfe zwischen der AfD und der Koalition ausgetauscht  wurden, wurde der Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU in namentlicher Abstimmung erneut abgelehnt.

(TOP 6) Therapieunterbringung nach Sicherungsverwahrung ist rechtlich abgesichert

Mit der Drucksache 6/3441 wurde in Zweiter Lesung das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetzes des Bundes beraten. Die Rechtsänderung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte notwendig geworden, damit die nachträgliche Sicherheitsverwahrung rechtmäßig angeordnet werden kann.
Entsprechend der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Migration, Justiz und Verbraucherschutz stimmte der Landtag dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der CDU einstimmig zu.

(TOP 7) 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen

In TOP 7 stimmte der Thüringer Landtag mehrheitlich dem Thüringer Gesetz zum 20. Rundfunkänderungsstaatsvertrag (Drs. 6/3528) zu. Mit dem Zustimmungsgesetz werden auch für Thüringen folgende Regelungen per Staatsvertrag neu geregelt: Erstens, sollen bezüglich des Deutschlandradios neue zeitgemäße Programmbezeichnungen für das Deutschlandradio eingeführt werden. Zweitens, wird auch für das Deutschlandradio auf der Grundlage des Bundesverfassungsgerichtsurteils vom 25. März 2014 der Anteil der staatlichen oder zumindest dem Staat zuzurechnenden Vertreter auf ein Drittel reduziert sowie Regelungen für mehr Transparenz eingeführt. Drittens wird mit dem Staatsvertrag eine veränderte Verteilung des Rundfunkbeitragsaufkommens auf ARD, ZDF und Deutschlandradio auf der Basis der Empfehlung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) vorgenommen. Das Gesetz hat keinen Einfluss auf die Höhe des derzeit von den Rundfunknutzern zu entrichtenden Beitrages, der unverändert bleibt.

(TOP 8) Kowalleck: Investitionspaket ist nur die halbe Miete

In erster Beratung diskutierte der Landtag das von den Regierungsfraktionen eingebrachte „Thüringer Gesetz für kommunale Investitionen zur Förderung der Bildung, Digitalisierung, Kultur, Umwelt sowie der sozialen Infrastruktur“ (Drucksache 6/3599). Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, kritisierte das kommunale Investitionspaket, das zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen wurde. So habe die CDU hier offenkundig die Koalition zum Jagen tragen müssen, denn bereits im Frühsommer sowie im Dezember 2016 hatte die Koalition entsprechende Anträge der CDU im Landtag abgelehnt. „Den Kommunen wollte die CDU bereits im Sommer 2016 verbliebene Mittel in Höhe von 89 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Dies ist von der rot-rot-grünen Koalition brüsk zurückgewiesen worden, da die Kommunen mehr Steuereinnahmen und Zuweisungen vom Land neben dem Kommunalen Finanzausgleich bekommen hätten“, erinnerte Kowalleck. Dennoch liege der Gesetzentwurf weit hinter den Anliegen der Kommunen zurück, denn die Kürzung der Mittel im Kommunalen Finanzausgleich um rund 100 Millionen Euro jeweils im Jahr 2016 und im Jahr 2017 werde nicht vollständig ausgeglichen. „Den Kommunen fehlen auch nach dem Investitionspaket die von der CDU beantragten ungebundenen Zuweisungen für die Kernaufgaben der Kommunalen Selbstverwaltung. Stattdessen schreibt das Land den Kommunen haargenau vor, wie diese das Geld verwenden müssen. Auch dieses Gesetzesvorhaben von Rot-Rot-Grün dokumentiert die fehlende Wertschätzung der kommunalen Selbstverwaltung“, so Kowalleck abschließend.

(TOP 9) CDU-Fraktion kritisiert rot-rot-grüne Novelle des Thüringer Sportfördergesetzes

Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Sportfördergesetzes (Drs. 6/3597) in Thüringen wurde zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport, federführend und mit beratend in die Ausschüsse Innen und Kommunales, Haushalt und Finanzen und Migration, Justiz und Verbraucherschutz, überwiesen. Der sportpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Grob, erklärte in der Debatte: „Der Gesetzentwurf der Landesregierung geht in vielen Punkten nicht weit genug. Insbesondere die Landessportkonferenz müsste gestärkt werden, um die Aktivitäten des LSB bei der Sportentwicklung, insbesondere beim Kampf gegen Doping und beim Kinderschutz, transparenter darzustellen. Die Landessportkonferenz ganz abzuschaffen, wie es die Landesregierung plant, ist sicher der falsche Weg.“ Bereits im September 2015 hat die CDU-Fraktion ihren Gesetzentwurf zur Änderung des Sportfördergesetzes eingereicht. Auf Bitten der Koalitionsfraktionen ruhte dieser nun mehr als ein Jahr im Bildungsausschuss bis Rot-Rot-Grün nun endlich im März 2017 ihren eigenen Gesetzentwurf vorgelegt hat. „Dass die Regierungskoalition mehr als eineinhalb Jahre braucht, um sich eine Position zu unserem Gesetzentwurf zu erarbeiten, zeigt deutlich, dass Rot-Rot-Grün dem Thüringer Vereins- und Verbandssport und seinen aktuellen Problemstellungen nicht die notwendige Aufmerksamkeit einräumt“, so Grob.

(TOP 10) Landtag berät Rasseliste für gefährliche Hunde

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren (Drs. 6/3570) zur weiteren Beratung in den Innenausschuss überwiesen. „Es erstaunt mich, dass der Gesetzentwurf der rot-rot-grünen Koalition weiter an der sogenannten Rasseliste festhält, obwohl insbesondere von der Linksfraktion bei der damaligen Verabschiedung des Gesetzes massive Kritik geübt wurde.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, am Rande des Plenums. Mit dem Gesetzentwurf soll es dem Hundehalter bestimmter Rassen künftig ermöglicht werden, die gesetzliche Vermutung der Gefährlichkeit des Hundes zu widerlegen.

(TOP 11) Kellner: Kommunalabgabengesetz hat sich bewährt

In erster Beratung hat der Thüringer Landtag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (Drs. 6/3596) abgelehnt. „Die bestehende Rechtslage zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen hat sich nicht nur bewährt, sondern wurde auch höchst richterlich bestätigt.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker, Jörg Kellner, am Rande des Plenums. Mit dem Gesetzentwurf sollte es den Gemeinden künftig freigestellt werden, auf Straßenausbaubeiträge zu verzichten, sofern sie nachhaltig wirtschaften und die Baumaßnahme vor mindestens vier Jahren beendet wurde.

(TOP 11 a) Linkskoalition beseitigt eigene handwerkliche Fehler

Auf Initiative der Regierungsfraktionen befasste sich der Landtag mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Verfahren bei Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid (Drs. 6/3601). Mit der Änderung beabsichtigt die rot-rot-grüne Koalition eigene handwerkliche Fehler an einem erst im Dezember 2016 verabschiedetes Gesetz zu beheben. Aufgrund der kommunalen Betroffenheit wurde der Gesetzentwurf zur weiteren Beratung und Anhörung in den Innenausschuss überwiesen.

(TOP 12) Europapolitische Strategie der Landesregierung beraten

Der TOP 12 hatte zum Beratungsgegenstand die Europapolitische Strategie des Freistaats Thüringen sowie das entsprechende Beratungsergebnis des Ausschusses für Europa, Kultur und Medien. Die Positionen der CDU-Fraktion stellte im Plenum die europapolitische Sprecherin, Marion Walsmann, vor, wobei sie das Hauptanliegen einer solchen Strategie vor allem in der Umsetzung der Interessen Thüringens in der Europäischen Union sowie in deren Beitrag sieht, dass die Bürger und Bürgerinnen insbesondere auch in Thüringen wieder Vertrauen in das gemeinsame europäische Projekt gewinnen. Als konkrete Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Europapolitische Strategie der rot-rot-grünen Landesregierung empfiehlt die CDU-Fraktion eine klare Ansage gegen den Missbrauch von Leistungen im Rahmen der europäischen „Sozialunion“, eine Stärkung der „Europakompetenz“ in der Thüringer Verwaltung durch die Einführung eines Austauschprogramms, eine stärkere Einbringung des kulturpolitischen Potentials Thüringens zum Nutzen der europäischen Integration, die erfolgreiche Weiterentwicklung eines wirtschafts- und investitionsfreundliches Klimas in Thüringen, den Einsatz für gleichberechtigte Chancen der Regionen bei der Beantragung von EU-Fördermitteln sowie den Ausbau der bereits bestehenden Regionalpartnerschaften. Ein europaskeptischer Antrag der AfD, der die antiquierte Idee vom „Europa der Vaterländer“ favorisiert, wurde mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 13) Kowalleck: „Ausgabenexplosion unter Rot-Rot-Grün macht finanzpolitische Erfolge der vergangenen Wahlperiode zunichte“

Die CDU-Fraktion hat heute im Landtag mit den Stimmen anderer Fraktionen der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2014 die Entlastung erteilt (Drs. 6/1528). Zugleich forderte die CDU mit dem Entschließungsantrag „Konsolidierungskonzept 2020 vorlegen“ (Drs. 6/3645), die Ausgaben des Landes auf den Prüfstand zu stellen. Der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Maik Kowalleck, forderte die Landesregierung auf, mit der Einbringung des Landeshaushaltsplans für die Jahre 2018/2019 entsprechend der Empfehlung des Thüringer Rechnungshofs ein verbindliches Konsolidierungskonzept 2020 vorzulegen, das Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung konkret benennt. Denn in seinem Jahresbericht 2016 führte der Thüringer Rechnungshof mit Bezug auf die Ausgabenentwicklung aus: „Der Rechnungshof hat hierzu bereits in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass nur mit einer tabulosen Aufgabenkritik effizientes Verwaltungshandeln auch in Zukunft bei zurückgehenden Bevölkerungszahlen finanzierbar sein wird. Hierbei ist bei jeder einzelnen staatlichen Aufgabe zu klären, ob diese weiterhin erforderlich ist. Wenn ja, in welcher Intensität sie künftig zu erfüllen ist und schließlich, wer die verbleibenden Aufgaben erfüllt.“ Kowalleck rügte, dass  mit den am 28. Februar 2017 vorgestellten Eckwerten der Landesregierung für den Doppelhaushalt 2018/2019 ist in keiner Weise ersichtlich sei, wie die Landesregierung ihr Ziel erreichen will, einen Rückgang der Ausgaben von 10,2 Mrd. EUR auf 9,8 Mrd. EUR bis zum Jahr 2020 sicherzustellen. Vielmehr sollen weitere Ausgaben in Höhe von rund 1 Mrd. EUR vorgenommen und die benötigten Mittel dazu aus der Rücklage entnommen werden.

(TOP 14) Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung von Flüchtlingskindern schaffen

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde ein Antrag der CDU-Fraktion zu den Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Beschulung von Flüchtlingskindern (Drs. 6/1833) abgelehnt und der Antrag der Koalitionsfraktionen „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ (Drs. 6/2247) mit Änderungen angenommen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „Mit der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport ergänzt die Koalition ihren eigenen Antrag um wichtige Punkte, wie zum Beispiel die Einführung von Sprachklassen an weiterführenden Schulen. Allerdings gehen auch diese Änderungen nicht weit genug, denn entsprechende Vorschaltklassen zum Spracherwerb sollen lediglich an den weiterführenden Schulen eingeführt werden. Gerade in der Grundschule, wo die entscheidenden Weichen für Bildungs- und Integrationserfolg gestellt werden, wären Vorschaltklassen aber mindestens genauso wichtig. Diese wichtige Aufgabe allein auf die Grundschullehrer abzuwälzen, ist der falsche Weg.“ Ebenfalls nicht mittragen will die Linkskoalition die Forderungen des CDU-Antrags zur Vermittlung des hiesigen Demokratieverständnisses in den Sprach-, bzw. Vorschaltklassen. Die Anerkennung und Akzeptanz der auf christlich-jüdisch-abendländischer Tradition beruhenden Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland ist eine unabweisliche Voraussetzung für gelingende Integration. Dazu gehören die Achtung der Menschenwürde, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, die Gewährleistung der Presse- und Meinungsfreiheit, das Gewaltmonopol des Staates und die Gleichberechtigung von Mann und Frau.

(TOP 15) Wirkner: „Unsere politische Verantwortung ist es auf eine Welt ohne Sanktionen hinzuarbeiten“

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der CDU-Fraktion und den Koalitionsfraktionen dem Alternativantrag (Drs. 6/3646) zur Normalisierung der Beziehungen zur Russischen Föderation zugestimmt. In dem gemeinsamen Antrag, der auf die Initiative der CDU-Fraktion zurückgeht, hat sich der Landtag zu dem Ziel bekannt, dass die gegenseitigen Sanktionen der Europäischen Union und der Russischen Föderation in naher Zukunft überwunden werden. Gerade vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Verflechtungen zwischen Thüringen und der Russischen Föderation, aber auch im Hinblick auf die Krisenherde im Nahen und Mittleren Osten oder in Nordafrika, ist die Normalisierung der Beziehungen von besonderer Bedeutung.  „Die Normalisierung der Beziehung zu Russland kann nur gelingen, wenn alle Forderungen des Minsker Abkommens umgesetzt werden. Erst dann kann auch eine vollständige Aufhebung der Sanktionen erfolgen“, so abschließend der CDU-Landtagsabgeordnete Herbert Wirkner.

(TOP 16)  Antrag der AfD zur Lehrergewinnung abgelehnt

Ein Antrag der AfD-Fraktion „Lehrerberuf attraktiver machen, Lehrerversorgung sicherstellen, Bildungszukunft sichern“ (Drs. 6/3437) wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, machte in der Debatte deutlich: „Die Fraktion der AfD greift hier ein Thema auf, dass wir mit unserem Maßnahmepaket zur Steigerung der Attraktivität des Lehrerberufs in Thüringen gesetzt haben. In unserem Antrag „Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern - Lehrernachwuchs sichern“ (Drs. 6/3436) aus der letzten Plenarsitzung haben wir uns den speziellen Bereich der Lehramtsanwärter herausgegriffen und Teile unseres Maßnahmepakets so in die parlamentarische Debatte eingebracht. Dass die AfD nun auf diesen Zug aufspringen will ist verständlich, jedoch entbehrlich.“ Die Vorschläge der AfD-Fraktion reichen bei weitem nicht aus, um den Lehrerberuf tatsächlich attraktiver zu machen. Die CDU-Fraktion hat in ihrem Maßnahmepaket daher zahlreiche weitere Forderungen aufgemacht. Einen Schwerpunkt legt die Union vor allem auf die besonders schwierige Situation in den Regel- und Berufsschulen und den sogenannten MINT-Bereich, also die Fächer Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften und Technik. „Diese Problematik wird im vorliegenden Antrag der AfD-Fraktion völlig ausgeblendet, obwohl die Schulen in den nächsten Jahren vor allem Probleme bei der Besetzung von MINT-Fächern haben werden“, so Tischner abschließend.

(TOP 17) Bühl: „Der Staat ist nicht immer gleich der Eigentümer der geistigen Produktion seiner Wissenschaftler“

Heute hat der Landtag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen dem Antrag mit der Drucksache 6/3439 zur Open-Access-Strategie für Thüringen zugestimmt. Rot-Rot-Grün ignoriert die Bedenken der CDU-Fraktion bezüglich der Ausweitung des Zweitveröffentlichungsrechtes, das eine kostenfreie, öffentliche und transparente Zurverfügungstellung von Forschungsdaten und wissenschaftlichen Publikationen ermöglicht. „Eine Ausweitung dieses Rechtes ist nicht im Sinne des Artikels 27,2 der UN-Menschenrechtsdeklaration und deshalb lehnen wir den Antrag der Linkskoalition ab“, so abschließend der CDU-Abgeordnet Bühl.

(TOP 18) Walk: Polizeidienst muss attraktiver werden

Der Landtag hat mehrheitlich einen Antrag der Fraktion der AfD abgelehnt, welcher die personelle und materielle Ausstattung der Thüringer Polizei zum Gegenstand hatte (Drs. 6/3440). „Der Antrag ist der wenig fundierte Versuch, einen Antrag der CDU-Fraktion zur Sicherheitslage im Freistaat aus dem Januar 2017 in minimalistischer Form erneut auf die Agenda zu setzen.“ Das sagte der CDU-Innenpolitiker, Raymond Walk, heute im Plenum. Walk weiter: „ Zwar teilen wir vom Grundsatz die Forderung nach mehr Personal bei der Polizei, allerdings muss die Forderung auch realistisch und umsetzbar sein, ohne die Qualität der Ausbildung zu verschlechtern.“ Abschließend forderte Walk die Attraktivität des Polizeidienstes zu verbessern, um „weiterhin über eine ausreichende und qualifizierte Anzahl von Bewerberzahl zu verfügen.“

(TOP 19) Einführung einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen

Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung einer bedarfsgerechten Befeuerung von Windkraftanlagen (Drs. 6/3488) wurde zur Weiterberatung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz sowie in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. Die Sprecherin für Umwelt und Naturschutz, Christina Tasch, erklärte dazu: „Die nächtliche Befeuerung von Windkraftanlagen zur Kennzeichnung als Flughindernis wird von den Anwohnern zunehmend als sehr große Belastung empfunden. Rechtliche Voraussetzungen und die Technik zur Verringerung dieser nächtlichen Lichtverschmutzung sind vorhanden.“  Auf Bundesebene wurde die Möglichkeit eröffnet, die Nachtkennzeichnung von Windkraftanlagen an den vorhandenen Standorten bedarfsgerecht zu steuern. Um die enorme Belastung der Anwohner durch die permanente Befeuerung der Windkraftanlagen zu verringern, sollte auch der Freistaat Thüringen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und im Rahmen der vom Bund getroffenen Rechtssetzung entsprechende Landesregelungen schaffen. „Für Bestandsanlagen sollten finanzielle Anreize zur Nachrüstung von entsprechenden modernen Befeuerungssystemen auf den Weg gebracht werden“, so Tasch abschließend.

(TOP 22) Thüringen durch SuedLink-Trassenverlauf nicht benachteiligen

Ein Antrag von CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Verlauf der SuedLink-Trasse durch Thüringen (Drs. 6/3598) wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion und den Regierungsparteien angenommen. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner, erklärte in der Debatte: „Thüringen leistet mit dem Netzausbau im Übertragungsnetz mit der Südwest-Kuppelleitung, der 380-kV-Freileitung von Lauchstädt nach Redwitz, bereits einen maßgeblichen Anteil zur Umsetzung der Energiewende in Deutschland. Mit den Vorplanungen für die Hochspannungsleitung SuedOstLink steht zudem ein weiteres Großprojekt zeitgleich zur Debatte.“ Der Vorschlag für einen Erdkabelkorridor für die Hochspannungsleitung SuedLink trägt zu einer überproportional hohen Belastung Thüringens bei. Thüringen darf nicht als Transitland für drei der vier vorgesehenen Hochspannungsleitungen herhalten und damit zum Lastesel des Stromnetzausbaus in Deutschland werden. Der am Ende des Jahres 2015 gesetzlich festgelegte Vorrang von Erdkabeln führte zu veränderten Planungsgrundsätzen für Gleichstromleitungen.

(TOP 28 a) Richtiger Schritt für den nachhaltigen Erhalt von Natur und Landschaft

In einer von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragten Aktuelle Stunde mit dem Titel „Biosphärenreservat Thüringer Wald – Zukunft wird von Mensch und Natur gemeinsam gemacht“ begrüßte die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion Christina Tasch, die beträchtliche Erweiterung des Biosphärenreservats „Vessertal-Thüringer Wald“ auf nun fast 33.000 Hektar, als einen erfreulichen und richtigen Schritt für den nachhaltigen Erhalt von Natur und Landschaft, dieser auch für den wachsenden Naturtourismus bedeutsamen Region. Wichtig sei dabei die Unterteilung des Schutzgebietes in Kern-, Pflege- und große Entwicklungszonen, deren unterschiedliche Regelungen den Kommunen, Bewohnern und Nutzern im Thüringer Wald genug Freiraum ließen, um die langfristige Entwicklung der Region unter den Bedingungen eines UNESCO-Biosphärenreservats ausgewogen und mit Augenmaß zu vollziehen und dort leben zu können. „Der von der heutigen Umweltministerin hoch gelobte, beispielhafte Diskussionsprozess‘ zur Erweiterung des Biosphärenreservats begann schon 2010 und ist zuallererst ein Verdienst der ehemaligen CDU-geführten Landesregierung und ihres Umweltministeriums“, erinnerte Tasch. „Wir hoffen jetzt natürlich auch, dass die UNESCO dem Anerkennungsantrag für die Erweiterung des Biosphärenreservats Thüringer Wald zustimmt und die langjährigen Bemühungen aller Akteure zu einem positiven Abschluss kommen. Gemeinsam mit den Bürgern unseres Freistaates lässt sich auch für den Schutz von Natur, Landschaft und Umwelt viel erreichen – über ihre Köpfe hinweg, wie beim Windkrafterlass zu entscheiden, ist der falsche Weg“, so Tasch‘s abschließende Bewertung.    

(TOP 28 b) Fiedler: Landesregierung verunsichert Gemeinden

Im Rahmen einer Aktuellen Stunde befasste sich der Thüringer Landtag auf Antrag der LINKEN mit dem Thema „Chancen der Freiwilligkeitsphase der Gebietsreform in Thüringen aktiv nutzen“ (Drs. 6/3620). Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Wolfgang Fiedler, erklärte dazu am Rande des Plenums: „Wir sind grundsätzlich für freiwillige Fusionen auf Gemeindeebene, sofern dies dem Gemeinwohl dient und hierdurch leistungsfähigere Strukturen entstehen. Allerdings hat die Landesregierung durch ihr Verhalten selbst den Anlass dafür gegeben, dass kaum Anträge auf freiwillige Zusammenschlüsse vorliegen.“ Fiedler verwies auf ein Schreiben des Innenministeriums an den Thüringer Gemeinde- und Städtebund vom Februar 2017. In dem Schreiben hatte das Ministerium ausgeführt, dass es für freiwillige Fusionen im Rahmen der Gebietsreform keinen Vertrauensschutz gibt. „Dies verunsichert die Bürger und hält Gemeinden davon ab, sich freiwillig neu zu strukturieren“, so Fiedler abschließend.

(TOP 28 c) Fiedler: Angekündigte Alternativen für Gemeindefusionen erweisen sich als Flop

Auf Antrag der CDU-Fraktion befasste sich der Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde mit dem Thema „Nichts außer‚ heißer Luft‘? – Vermeintliche Alternativen für Gemeindefusionen erweisen sich als Flop“ (Drs. 6/3622). Hintergrund war, dass Ministerpräsident Bodo Ramelow mehrfach öffentlich in Aussicht gestellt hatte, die Verbandsgemeinde als Alternative zur Einheitsgemeinde und Landgemeinde im Vorschaltgesetz zur Gebietsreform zu verankern. „Diese Möglichkeit hat die Regierungskoalition und allen voran der Innenminister verworfen und damit die Erwartungen vieler Kommunen enttäuscht“, sagte dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, in der Plenarsitzung. Das Manöver des Ministerpräsidenten bezeichnete Fiedler als „Flop“.

(TOP 28 d) Walk: Versammlungsverbote immer abhängig vom Einzelfall

Aufgrund angeblicher Gewaltaufrufe im Zusammenhang mit Demonstrationen gegen den geplanten Moscheebau in Erfurt hat sich der Landtag auf Antrag der AfD-Fraktion mit dem Themenkomplex der Versammlungsfreiheit befasst (Drs. 6/3625). Dazu erklärte der CDU-Innenpolitiker Raymond Walk im Plenum: „Wir verurteilen jede Form von Gewalt als Ausdruck politischer Meinungsbildung bei Versammlungen.“ Zugleich verwies Walk auf das verfassungsrechtliche verankerte Grundrecht der Versammlungsfreiheit, welches ein hohes Gut darstelle und keine pauschalen oder unbegründeten Einschränkungen erlaube. Abschließend verurteilte Walk die Zunahme von Gewalt bei Demonstrationen gegenüber Polizeibeamten, die immer häufiger in den Fokus von Extremisten gerieten.

(TOP 28 e) Ländlichen Raum nicht abhängen: Rot-Rot-Grün zieht falsche Schlüsse aus dem Demografiebericht

Der Abgeordnete Maik Kowalleck kritisierte in der von der SPD beantragten Aktuellen Stunde mit dem Titel „Demografische Entwicklung ernst nehmen. Zukunftsfähige Strukturen für Thüringen schaffen“, das Versagen der rot-rot-grünen Koalition bei der Bewältigung der demographischen Herausforderung. Die Ableitungen, die die Landesregierung aus dem Demografiebericht gezogen hat, sind aus Sicht von Kowalleck ein Generalangriff auf den ländlichen Raum. Der teilweise Bevölkerungsrückgang außerhalb der Großstädte dürfe nicht dazu führen, dass die rot-rot-grüne Koalition den Konzentrationsprozess und die Wanderungsbewegung in die wenigen Thüringer Metropolen vorantreibe. „Schon die Gesetzgebungsvorhaben zur Gebietsreform drohen das Dorf durch Großstrukturen kaputt zu machen. Doch die Schleifung des ländlichen Raums ist nicht die Lösung für die demographische Herausforderung“, erklärte Kowalleck am Rande des Plenums. Daher sei gerade die von Rot-Rot-Grün verfolgte Schließung von Schulen im ländlichen Raum zugunsten der großen Städte der falsche Weg. „Der ländliche Raum wird von der rot-rot-grünen Koalition abgewickelt, statt fit für die Zukunft gemacht“, so Kowalleck abschließend.

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