Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 59. - 61. Plenarsitzung (31.08. - 02.09. 2016)

02.09.2016

Die aufgeführte Drucksache (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) Flüchtlingsaufnahmegesetz: Kritik der Spitzenverbände nicht berücksichtigt


Zur zweiten Beratung stand das vierte Gesetz zur Änderung des Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetzes an (Drucksache 6/1753), das Gemeinden verpflichten soll, Flüchtlingsunterbringungsplätze zur Verfügung zu stellen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, kritisierte die vorausgegangene Diskussion im Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, in der weder die fachliche Stellungnahme des Thüringischen Landkreistages, noch die des Thüringer Gemeinde- und Städtebundes berücksichtigt wurde. Beide Spitzenverbände hatten deutliche Kritik am Gesetzentwurf der Landesregierung geübt. „Kümmern Sie sich fundiert um Probleme, die wirklich Probleme sind, wie die Einführung der Gesundheitskarte, der Auszahlung der Investitionspauschale und der Erstellung eines Integrationskonzeptes“, so Herrgotts Forderung an die regierungstragenden Fraktionen.

(TOP 3) Landtag lehnt Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes ab 


Auch in der zweiten Beratung lehnte der Landtag einen Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (Drucksache 6/2139) mehrheitlich ab. Das Gesetz sollte darauf abzielen, dass Bürger bereits vor öffentlichen Planungsvorhaben zwingend zu beteiligen sind. „Der Gesetzentwurf widerspricht nicht nur den bundesweit einheitlichen Regelungen, er entbehrt auch jeglicher Logik“, erklärte die CDU-Innenpolitikerin Gudrun Holbe am Rande des Plenums und verwies darauf, dass „kein Mensch bereits vor einer verwaltungsrechtlichen Antragstellung eine Anhörung zu einem Vorhaben durchführen wird“.

(TOP 4) Verteilung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen


Mit großer Mehrheit wurde ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes (Drucksache: 6/2233) ohne Aussprache in den zuständigen Fachausschuss überwiesen. Aufgrund der bis zum 31. Oktober 2015 geltenden Rechtslage waren unbegleitete ausländische Kinder und Jugendlichen (UMAs) im Bundesgebiet ungleich verteilt und konzentrierten sich auf Orte mit Erstaufnahmeeinrichtungen und großen Verkehrsknotenpunkten. Dies betraf vor allem die Länder Bayern, Hessen, Saarland und die Stadtstaaten. Mit dem Bundesgesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher (UMAs) vom 28. Oktober 2015 wurde eine bundes- und landesweite Verteilung UMAs  eingeführt. Diese Aufnahmequote bestimmt sich nach dem Königsteiner Schlüssel und nach dem Ausgleich für den Bestand der Anzahl unbegleiteter ausländischer Minderjähriger, denen am 1. November 2015 Jugendhilfe gewährt wird. Weitergehende Regelungen wurden dem Landesrecht überlassen. Diese werden mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun getroffen.

(TOP 5) Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes


Ein Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes (Drucksache: 6/2267) wurde ohne Aussprache zur Weiterberatung in den Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags überwiesen. Nach § 14 des Thüringer Gleichstellungsgesetzes vom 6. März 2013 hat die Landesregierung dem Landtag alle sechs Jahre einen Erfahrungsbericht über die Gleichstellung von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes vorzulegen. Grundlage für die Analyse der Situation weiblicher und männlicher Bediensteter bildet die Erhebung geschlechtsspezifischer Daten zur Beschäftigung entsprechend der Personalstandstatistik nach dem Finanz- und Personalstatistikgesetz. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen nun weitere Untergliederungen eingeführt werden, die einen detaillierteren Einblick in die Beschäftigungssituation von Frauen und Männern in den Verwaltungen des Landes und damit eine bessere Berichterstattung der Landesregierung ermöglichen.

(TOP 6) Gesetz über Architektenkammer, Ingenieurkammer und Schutz von Berufsbezeichnungen wird grundsätzlich neu strukturiert


Das Gesetz über die Architektenkammer, die Ingenieurkammer und den Schutz von Berufsbezeichnungen (ThürAIKG), Drucksache 6/2276, hat der Landtag in den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überwiesen. In einer Anhörung der berufsständischen Vertretungen wird zu klären sein, ob die getroffenen Regelungen den Anforderungen entsprechen. Das Regelungsbedürfnis an sich resultiert aus der Umsetzung zahlreicher EU-Vorschriften. Die Mitgliedsstaaten haben ihre Rechtsvorschriften daran anzupassen. Auf Grund der Komplexität der Regelungen wird das ThürAIKG nicht nur geändert, sondern grundsätzlich neu strukturiert.

(TOP 7) Klarstellung im Thüringer Gesetz über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte


Die Thüringer Landesregierung hat das Erste Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte (Drucksache 6/2506) zur ersten Beratung vorgelegt. Im Wesentlichen werden redaktionelle Änderungen vorgenommen und das Regionalprinzip zur Wahl der Vertreterversammlung eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass aus jedem Gerichtsbezirk ein Vertreter bestellt ist. Der Gesetzentwurf wurde zur weiteren Beratung dem Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz überwiesen.

(TOP 8) Mohring: Fakultative Referenden gut für Landtag, parlamentarische Demokratie und Dialog mit den Bürgern


Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Landtag in erster Lesung einen Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zur Einführung fakultativer Referenden (Drucksache 6/2541) in die zuständigen Ausschüsse überwiesen. „Wir wollen ganz unabhängig davon, wer gerade regiert, dass es sich lohnt, Demokratie zu gestalten und Politik zu erklären. Denn wir spüren, dass wir in Folge der Zersplitterung der politischen Landschaft und des Rückzugs der Bürgerschaft aus dem Politischen, Alternativen anbieten müssen, die mehr Vertrauen in die Bürger setzen“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring während der Plenardebatte. Hintergrund des Gesetzentwurfes bildet eine von der CDU-Fraktion bereits im Juni auf den Weg gebrachte Initiative zur Änderung der Thüringer Verfassung, mit der die verfassungsrechtliche Grundlage für freiwillige Volksabstimmungen gelegt wurde. Mit dem Gesetzentwurf sollen die einfachgesetzlichen Regelungen geschaffen werden, welche die Einzelheiten zur Durchführung eines fakultativen Referendums ausgestalten. Mohring betonte ausdrücklich, dass der Gesetzentwurf die Grundlage für eine möglichst breit angelegte Debatte im Landtag unter frühzeitiger sowie umfassender Einbindung der Bürger und aller Interessenvertreter bilden soll. Während der Plenardebatte stellte der CDU-Fraktionsvorsitzende heraus, dass der Vorschlag in seiner Ausrichtung deutschlandweit bislang einzigartig ist: „Der Wesenskern unserer repräsentativen Demokratie besteht darin, dass die gewählten Volksvertreter ihrer Verantwortung jederzeit durch eigene Entscheidungen nachkommen, und diese nicht wegdelegieren und so pflichtwidrig Parlamentsverantwortung abgeben. Das unterscheidet unseren Vorschlag gerade von den Ideen, Volksabstimmungen von oben zu verordnen. Wir wollen ein Instrument, um von unten zu entscheiden.“

(TOP 9) Änderung des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes


Ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Änderung von Paragraf 20 des Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetzes zur Erhebung von Elternbeiträgen in den Kindergärten durch die Thüringer Kommunen (Drucksache: 6/2544) wurde in erster Lesung beraten und nicht zur Weiterberatung in den Bildungsausschuss überwiesen. Mit dem Gesetzentwurf sollte eine verbindliche soziale Staffelung bei den Elternbeiträgen nach Einkommen und nach der Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder in einer Familie eingeführt werden. „Die meisten Kommunen staffeln auch mit der derzeitigen Regelung genau in diesem Sinne, so dass eine Neufassung des Paragrafen derzeit nicht für notwendig erachtet wird. Dass einige Kommunen nicht die Anzahl aller kindergeldberechtigten Kinder einbeziehen, sondern vielleicht nur die Anzahl der Geschwisterkinder, die gerade eine Kindertageseinrichtung besuchen, oder nur nach Einkommen staffeln, entspricht der kommunalen Selbstverwaltung“, erklärte dazu der CDU-Bildungspolitiker, Maik Kowalleck. Für die CDU-Fraktion sind familienfreundliche und sozialverträgliche Elternbeiträge ein wichtiger Baustein, um die hohe Qualität in unseren Einrichtungen zu sichern.

(TOP 10) Scherer zu Burka-Verbot: Gesicht zeigen ist prägendes Element offener Gesellschaften


Mit der Drucksache 6/2559 hat die AfD-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der von Thüringen aus Gesichtsverschleierung im öffentlichen Raum gegen Geldbuße verbieten soll. „Grundsätzlich ist Ausdruck der grundgesetzlich geschützten freien Persönlichkeitsentfaltung auch, dass jeder herumlaufen kann, wie er will. Es ist Sache jeder Frau, wie sie sich kleidet. Das geht den Staat erst einmal nichts an“, so die einleitenden Worte des justizpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Manfred Scherer. Weiter führte Scherer aus, dass es – ausgehend von diesem Grundsatz – in Deutschland dennoch selbstverständlich sei, sein Gesicht zu zeigen. Dies sei prägendes Element einer offenen Gesellschaft – und beim Tragen von Burka und Niqab nicht gegeben. „Deshalb haben wir damit ernste Schwierigkeiten“, sagte Scherer. Der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 11) AfD-Fraktion als Trittbrettfahrer der CDU-Initiative


Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, bezeichnete den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung von Verfassungsreferenden (Drucksache: 6/2559) als offensichtlichen Versuch, „als Trittbrettfahrer auf die Initiative der CDU-Fraktion zur Änderung der Verfahren bei Bürgerantrag, Volksbegehren und Volksentscheid aufzusteigen“. Die von der AfD geforderte Verfassungsänderung, die auf die Einführung obligatorischer Verfassungsreferenden zielt, sei als Mittel zur Stärkung direkter Demokratie untauglich. Scherer wies darauf hin, dass der Wille des Volkes sich von unten nach oben und nicht, wie von der AfD-Fraktion vorgeschlagen, von oben nach unten entfaltet. Entsprechend wurde der Gesetzentwurf mehrheitlich abgelehnt.

(TOP 12) Zippel: Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken


Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Thüringen (Drs. 6/988) fand keine Mehrheit im Plenum, während ein rot-rot-grüner Alternativantrag (Drs. 6/2307) mit den Stimmen der Regierungsfraktionen verabschiedet wurde. Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, verwies auf die Notwendigkeit, möglichst viele Mediziner zu gewinnen, die im Öffentlichen Gesundheitsdienst arbeiten möchten und die entsprechenden Landesmittel zur Verfügung zu stellen. „Der Alternativantrag der Regierungsfraktionen zeigt, dass wir als CDU-Fraktion mit unserem zuerst eingereichten Antrag auf das wichtige Thema des ‚Öffentlichen Gesundheitsdienstes‘ überhaupt erst aufmerksam gemacht haben. Erst daraufhin fand eine sehr profunde, ergebnisreiche Anhörung statt. Unser Antrag ist der pragmatischere, denn nur er kann auch realistisch umgesetzt werden“, sagte Zippel. Die Finanzierbarkeit der Vorschläge des rot-rot-grünen Alternativantrags, so der CDU-Gesundheitspolitiker, sei hingegen bislang nicht gesichert.

(TOP 13) Nur eingeschränkte Förderung der Fortbildung ehrenamtlicher Richter


Die Abgeordneten der Regierungskoalition stimmten für eine Förderung der Fortbildung von ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern (Drucksache Nr. 6/1766) – allerdings mit einer entscheidenden, von der CDU-Fraktion kritisierten Einschränkung: Gefördert werden ausschließlich die Arbeits- und die Sozialgerichtsbarkeit. Die Förderung soll unter anderem den Gewerkschaften zufließen, welche die Fortbildung organisieren. Die CDU-Abgeordnete Marion Walsmann sagte dazu in der Plenardebatte: „Dadurch, dass diese Förderung nun aber genau an die  Verbände fließen soll, die die ehrenamtlichen Richter vorschlagen, zeigt sich: Diese Förderung ist eine Mogelpackung.“ Kritikwürdig sei jedoch vor allem die undifferenzierte Unterscheidung zwischen Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit auf der einen und allen anderen ehrenamtlichen Richtern und Schöffen auf der anderen Seite. „Es gibt wichtigeres in der Thüringer Justiz, als das Päppeln des eigenen Klientels“, so Walsmann. „Unsere Justiz hat keinen Minister verdient, der vollends damit beschäftigt ist, sich im Amt zu halten. Unsere Justiz hat insgesamt die volle Aufmerksamkeit der Landesregierung verdient.“

(TOP 14) Eigenständige Jugendpolitik in Thüringen etablieren


Die CDU-Fraktion will eine eigenständige Jugendpolitik in Thüringen etablieren, die junge Menschen teilhaben lässt und ihre Potenziale fördert und ausbaut. Ein entsprechender Antrag (Drucksache: 6/1970) wurde zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. „Eine eigenständige Jugendpolitik ist Zukunftspolitik“, erklärte dazu der jugendpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, in der Debatte. Diese müsse die Chancen und Herausforderungen, denen sich die Jugendlichen heute gegenübersehen, erkennen und ganz konkrete Handlungsempfehlungen entwickeln, so Bühl weiter. Dazu gehört nach Ansicht der CDU-Fraktion auch, die Partizipation von Kindern und Jugendlichen als zentralen Bestandteil der demokratischen Kultur unseres Landes zu unterstützen und auszubauen. Das Verständnis für demokratische Prozesse könne dadurch gestärkt werden und letztlich könne auch der oft beklagten Politikverdrossenheit von jungen Menschen vorgebeugt werden, erklärte der CDU-Abgeordnete. „Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, gemeinsam mit den Jugendverbänden ein jugendpolitisches Landesprogramm zu erarbeiten, das einen konzeptionellen Rahmen für die Jugendpolitik der Landesregierung bietet“, so Bühl abschließend.

(TOP 15) Gesunde Verpflegung in Kindergärten und Schulen


Ein Antrag der CDU-Fraktion zur gesunden Verpflegung in Kindergärten und Schulen (Drucksache: 6/1999) wurde mit großer Mehrheit zur Weiterberatung in den Bildungsausschuss und in den Ausschuss für Verbraucherschutz überwiesen. Der CDU-Abgeordnete Maik Kowalleck machte in der Debatte deutlich: „Mit dem Ausbau von Ganztagsschulen kommt einer gesunden, ausgewogenen und nahrhaften Schulverpflegung eine immer größere Bedeutung zu.“ Zwar gebe es bereits verschiedene Initiativen und Programme in Thüringen, die sich für ein gesundes und regionales Schulessen engagieren. Mit den einzelnen Programmen, beispielsweise dem EU-Schulobst-Programm, könne jedoch nur ein begrenzter Beitrag zur größeren Aufgabe gesunder Ernährung geleistet werden. „Es braucht ein pädagogisches Gesamtkonzept, um die Kinder und ihre Eltern für eine gesunde Ernährung zu gewinnen. Ziel muss es sein, das Bewusstsein für eine gesunde Ernährung systematisch aufzubauen. Die Einstellung zum Essen und die Wertschätzung für Lebensmittel müssen sich ändern. Denn auch in Thüringen nehmen gesundheitliche Risiken und Krankheiten wie Übergewicht zu, deren Ursachen auch ein ungesundes Essverhalten und mangelnde Bewegung sind“, so Kowalleck.

(TOP 16) Weimarer Dreieck zum breiten zivilgesellschaftlichen Dialog weiterentwickeln


In der heutigen Parlamentsdebatte wurde der Antrag der Koalitionsfraktion zur Weiterentwicklung des Weimarer Dreiecks (Drs. 6/2180) mit den Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Koalitionsfraktionen angenommen. Der Antrag sah vor, dass die Landesregierung die Beziehungen zu den Partnerregionen Hauts-de-France und Malopolska intensiviert und Voraussetzungen dafür schafft, dass Kommunen, Verbände und Vereine stärker einbezogen werden, um einen breiten Dialog zu ermöglichen. Außerdem soll der Landtag verstärkt die Zusammenarbeit mit dem Regionalrat der Region Hauts-de-France und dem Sejmik von Malopolska fördern und mit beiden Regionalparlamenten in einen Erfahrungsaustausch eintreten. Die europapolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Marion Walsmann, sprach heute als Augenzeugin des damaligen Treffens der Außenminister Polens, Krzysztof Skubiszewski, und Frankreichs, Roland Dumas, die am 28. August 1991 auf Einladung des deutschen Außenministers Hans-Dietrich Genscher nach Weimar kamen und das Weimarer Dreieck begründeten. Somit wurden die französisch-deutsch-polnischen Beziehungen nach dem Zerfall des Ostblocks ausgebaut und gefestigt. Das Weimarer Dreieck entwickelte sich als ein Motor der europäischen Integration und bereitete konsequent die Einbindung der osteuropäischen Nachbarn in den europäischen Staatenverbund vor. Die Gemeinsame Erklärung von Deutschland, Frankreich und Polen zur Zukunft Europas hat an Aktualität nichts eingebüßt. In Zeiten der Ukraine-Krise und stetigem Migrations-und Flüchtlingszustroms an den europäischen Außengrenzen sind eine intereuropäische Zusammenarbeit und das gemeinsame Suchen nach Lösungen notwendiger denn je. Walsmann verwies darauf, dass „ wir die Verantwortung damals wie heute, heute wie damals leben müssen“ und wies auf die „immense Zahl von Partnerschaften auf Städtischer und Verwaltungsebene“ hin.  Als Mitglied des Vereins Weimarer Dreieck dankte sie den Akteuren, für das geleistete zivilgesellschaftliche Engagement, das dazu beiträgt, dass das Weimarer Dreieck lebt.

(TOP 17) Glyphosateinsatz begrenzen

   

In einer emotionalen Debatte hat sich der Landtag mit dem Einsatz des Pflanzenschutzmittels Glyphosat beschäftigt (Drs. 6/2007). Der mit den rot-rot-grünen Stimmen angenommene Koalitionsantrag zielt dabei auf die Reduzierung des Glyphosateinsatzes. Glyphosat ist ein Wirkstoff, der weltweit in Unkrautvernichtungsmittel zur Unkrautbekämpfung sowohl in der Landwirtschaft als auch im öffentlichen und privaten Bereich eingesetzt wird. Für die CDU-Fraktion mahnte der agrarpolitische Sprecher, Marcus Malsch, dringend zur Versachlichung der Debatte. „Wir warnen davor, den gesundheitlichen Verbraucherschutz und Umweltschutz zum Spielfeld politischer Interessen zu machen. Grundsätzlich ist es mit Sorge zu sehen, dass in einer solchen Frage Politik nach Belieben betrieben wird und nicht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse“, so der Agrarexperte.

Während im privaten und öffentlichen Bereich durchaus Alternativen zur Verfügung stünden, ist in der Landwirtschaft nach Malsch‘s Überzeugung Glyphosat unverzichtbar. Der Wirkstoff ist der Wegbereiter für bodenschonende Anbauverfahren und damit bei gleichzeitiger Sicherung von Ernten und deren Qualität, die wirksamste und nachhaltigste Bekämpfungsmöglichkeit von Unkräutern und Ungräsern. Der durch Glyphosat erst erfolgreich zu betreibende pfluglose Anbau schützt die Böden vor Erosion und Austrocknung und verringert gleichzeitig die Emissionen von Treibhausgasen. Glyphosat ist im Übrigen der am besten untersuchte Wirkstoff mit den geringsten Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt.

Malsch‘s Fazit: „Aktionismus auf der Basis pseudowissenschaftlicher Erkenntnisse führt zu nichts und hilft weder den Landwirten noch dem Verbraucher.“

(TOP 18) Erhalt der drei Außenstellen für Stasi-Unterlagen


Unter TOP 18 forderte die CDU-Fraktion durch einen eigenen Antrag (Drs. 6/2141) den Erhalt der drei in Thüringen vorhandenen Außenstellen des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR als Träger regionaler Aufarbeitung und politischer Bildung an den Standorten Erfurt, Gera und Suhl. Einer „Expertenkommission“ zufolge, soll es ab 2019 in Thüringen nur noch eine einzige Stelle geben. Der CDU-Sprecher für SED-Opfer, Herbert Wirkner, forderte die Landesregierung auf, sich im Bundesrat für den Erhalt aller Thüringer Außenstellen einzusetzen. Gleichzeitig lehnte er deren Eingliederung in das Berliner Bundesarchiv kategorisch ab, da auch über 25 Jahre nach dem Ende der SED-Diktatur immer noch ein reges Interesse der Bevölkerung an Akteneinsicht in Wohnortnähe bestehe. Das Plenum stimmte dem CDU-Antrag einstimmig zu, nachdem die rot-rot-grüne Regierungskoalition ihren Alternativantrag, der von Herbert Wirkner als Plagiat entlarvt worden war, zurückgezogen hatte.

(TOP 19) Förderzentren sind zentraler Bestandteil des Bildungssystems


Ein Antrag der Fraktion der AfD zur Zukunft der Förderschulen (Drs. 6/2239) wurde nach intensiver Debatte mehrheitlich abgelehnt. Die CDU-Fraktion beantragte getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte und konnte sich den Punkten 1 und 2, die eine Bestandsgarantie für Förderungen vorsahen sowie die schlechte empirische Grundlage der Entwicklung eines Inklusiven Schulsystems in Thüringen beklagten anschließen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte in der Debatte: „Mit dem Erhalt von Förderschulen, dem Elternwahlrecht und der Bildung von Schwerpunktschulen greifen Sie einige Punkte auf, die auch unserer Positionierung entsprechen. Wir halten es jedoch nicht für zielführend zum jetzigen Stand der Debatte um ein inklusives Schulgesetz quasi Eckpunkte festzulegen, die ein solches Gesetz erfüllen sollte. Die CDU-Fraktion lehnt die Erarbeitung eines inklusiven Schulgesetzes grundweg ab und sehen es in der derzeitigen Situation des Thüringer Bildungssystems sogar als äußerst gefährlich an, die Thüringer mit einer so umfassenden Schulgesetznovelle zu belasten.“ Die CDU-Fraktion hat bereits im Jahr 2003 die Weichen für die Inklusion von Kindern mit Förderbedarf gestellt. Jedoch, mit Augenmaß und nur, wenn an den Schulen die dafür erforderlichen Bedingungen für eine gelingende Inklusion vorhanden sind. „Wir wollen keine Inklusion mit der Brechstange, sondern Inklusion mit Augenmaß. Die das Wohl des Kindes (und zwar aller im Klassenverband unterrichteter Kinder) im Blick hat und niemanden überfordert“, so Tischner.

(TOP 20) Tasch: Augenmaß bei Anpassung von Kleinkläranlagen


Ein Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache: 6/2263), mit dem unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für dezentrale Kleinkläranlagen in Verantwortung der Abwasserzweckverbände (AZV) geschaffen werden sollten,  wurde mit der Mehrheit der Regierungskoalition abgelehnt. „Betreiber von Kleinkläranlagen müssen ausreichend Zeit erhalten, um die europa- und bundesrechtlich vorgeschriebenen Standards zu erfüllen“, erklärte dazu die umweltpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Christina Tasch. Im Landesrecht dürften keine über die europa- und bundesrechtlichen Vorschriften hinausgehenden Anordnungen erlassen oder Standards festgeschrieben werden – insbesondere bei den Grenzwerten für Phosphor und Ammonium, so die Abgeordnete.

„Anordnungen zur Anpassung von Kleinkläranlagen, die nach den Abwasserbeseitigungskonzepten innerhalb der nächsten 15 Jahre nicht an eine öffentliche Kläranlage angeschlossen werden, müssen mit Augenmaß erfolgen und eine nachweisbare relevante Verbesserung der Gesamtgewässersituation erbringen“, sagte Tasch.

(TOP 21) Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechtes nicht zweckmäßig


Zur Beratung stand ein Antrag der AfD-Fraktion der auf die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechtes zielt (Drucksache 6/2264). Die Staatsanwaltschaften unterliegen, soweit es sich um Landesbehörden handelt, dem Weisungsrecht des obersten Behördenleiter, namentlich des Justizministers. Die ehemalige CDU-Justizministerin, die Abgeordnete Walsmann, erinnerte daran, dass nicht die Strafverfolgungsbehörden, sondern die Rechtsprechung unabhängige Instanz im Gefüge der demokratischen Gewaltenteilung ist. Tatsächlich sollte die Staatsanwaltschaft vom politischen Einfluss befreit werden, wobei die Abgeordnete auf einen 2008 von der damaligen CDU-SPD-Regierung vorgelegten Gesetzentwurf verwies, in dessen Umsetzung Leiter der Staatsanwaltschaften nicht mehr den Status politischer Beamte hatten und nicht mehr vom Gutdünken der politisch Vorgesetzten abhängig waren. „Gleichwohl braucht es eine ununterbrochene Kontrollkette vom einzelnen Staatsanwalt bis zum Behördenleiter, der dann letzten Endes unter parlamentarischer Kontrolle steht. Bei Abschaffung des Weisungsrechtes aber wäre zu besorgen, dass niemand mehr politische Verantwortung für die Handlungen der Exekutive übernimmt.“ Mit diesen Worten plädierte die Abgeordnete für einen Entpolitisierung der Staatsanwaltschaften und gegen die Abschaffung des ministeriellen Weisungsrechtes. Der Antrag wurde auch mit den Stimmen der CDU in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

(TOP 22) Gruhner: Antrag zu Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien „energiepolitisches Stückwerk“

 

Die Regierungsfraktionen haben ihren Antrag zu Photovoltaikanlagen für landeseigene Immobilien (Drucksache: 6/2280) mit eigener Mehrheit durchs Parlament gebracht. Die von der CDU-Fraktion beantragte Überweisung in die Ausschüsse wurde abgelehnt. Der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Stefan Gruhner, bezeichnete den Antrag als „energiepolitisches Stückwerk“ und „nicht neu“. Schon 2008 hatte der Landtag einen CDU-Antrag dazu beschlossen, infolgedessen schon Anlagen mit einer Gesamtleistung von etwa 1.900 kW auf öffentlichen Gebäuden installiert worden sind. Das nun angekündigte Vorhaben sei also gängige Praxis, sagte Gruhner. „Bisher ist jedoch in der Arbeit der Landesregierung trotz großer Ankündigungen weder eine Klimaschutz- noch eine Energiestrategie erkennbar“, so Gruhner weiter. Der aktuelle Antrag enthalte unkonkrete Forderungen und beachte auch  den Denkmalschutz für viele öffentliche Gebäude nicht. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist von einer Produktion von Photovoltaik-Strom in Eigenregie des Landes abzuraten, Pachtlösungen sollten immer Vorrang haben. Keine Angaben machte die Regierungskoalition dazu, wie die Gesamtfinanzierung aussehen soll.

(TOP 30 a) CDU-Fraktion kritisiert rot-rot-grünes Einwanderungskonzept


Die CDU-Fraktion hat eine Aktuelle Stunde mit dem Titel „Keine deutsche Staatsbürgerschaft für illegale Flüchtlinge“ (Drucksache 6/2556) aufgerufen und damit die Idee des Thüringer Ministerpräsidenten zur automatischen Verleihung der deutschen Staatsbürgerschaft an hier geborene Kinder von Flüchtlingen zur Diskussion gestellt. „Die deutsche Staatsbürgerschaft muss am Ende eines erfolgreichen Integrationsprozesses stehen, nicht an dessen Anfang“ leitete der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, seine Rede ein. Er kritisierte darüber hinaus die rot-rot-grüne Forderung nach einer flächendeckenden Legalisierung illegalen Aufenthalts, die nach Außen bedeute: „Kommen Sie ruhig, verstoßen Sie gegen unsere Regeln, unsere Regeln sind uns selbst nicht mehr so wichtig“. Nach Überzeugung der CDU-Fraktion kann die deutsche Staatsbürgerschaft nicht davon abhängen, wie lange und wie konsequent gegen Regeln verstoßen wird. Das setzt falsche Anreize und konterkariert Redlichkeit und Rechtmäßigkeit. Vehement widersprach Herrgott für die CDU-Fraktion dem deutlich geäußerten Willen des Ministerpräsidenten und der Regierungskoalition zum Umbau der deutschen Gesellschaft in eine Einwanderungsgesellschaft.

(TOP 30 b) Rehabilitation und verfassungsrechtliche Prüfung sind untrennbar


In einer Aktuellen Stunde diskutierte der Landtag über die Rehabilitation von wegen gleichgeschlechtlicher Sexualkontakte strafrechtlich Verfolgten in der Bundesrepublik und der DDR (Drucksache 6/2586). Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Manfred Scherer, erinnerte an die entsprechende Diskussion des Thüringer Landtages vor drei Jahren sowie an entsprechende Ankündigungen der tatsächlich zuständigen Bundesebene. Scherer betonte, dass die generelle Aufhebung aller gerichtlichen Entscheidungen einer gründlichen verfassungsrechtlichen Prüfung, insbesondere unter den Gesichtspunkten der Gewaltenteilung und der Rechtsstaatlichkeit bedarf. Bis dahin bleibt es beim Ausdruck des Bedauerns und der Erklärung der Ehre der Betroffenen. „Der Beschluss des Thüringer Landtages vom 21.06.2013 gilt für uns nach wie vor uneingeschränkt“, so Scherer abschließend.

(TOP 30 c) Herrgott: AfD betreibt gefährliches Spiel mit Ressentiments


„Ein Jahr unkontrollierte Einwanderung – Thüringen zwischen Willkommenskultur, Aufforderung zur Notversorgung und Moscheebau“ (Drucksache 6/2587) lautet der Titel einer von der AfD-Fraktion aufgerufenen Aktuellen Stunde. „Ihrem Versuch, hier ein Gemenge aus Geringschätzung, der Andeutung von Untergangsszenarien und dem gefährlichen Spiel mit Ressentiments anzurühren, werden wir nicht auf den Leim gehen“, kritisierte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott, das gewählte Thema. Er erinnerte an die richtige Fortschreibung der „Konzeption Zivile Verteidigung“ durch die Bundesregierung seit 1995 und beschrieb die inzwischen eingetretene Desillusionierung der vielen ehrenamtlichen Helfer der Flüchtlingskrise. Herrgott ermahnte die Landesregierung, endlich die seit August 2015 zugesagten Investitionsgelder an die kommunale Ebene auszuzahlen und nicht über Monate letztlich unzutreffende Auskünfte zu geben.

(TOP 30 d) Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Verbindung schafft Voraussetzung für die Wiedereinrichtung des Fernverkehrs nach Ostthüringen


Auf Antrag der Fraktion der Grünen (Drucksache: 6/2591) hat der Landtag fraktionsübergreifend deutlich gemacht, wie wichtig die Mitte-Deutschland-Verbindung (MDV) für Thüringen ist. Bei der Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans ist die MDV im Schienenbereich das herausragende verkehrspolitische Projekt im Freistaat. „Wir sind uns einig: Die Elektrifizierung der MDV ist sinnvoll und enorm wichtig und sie schafft die Voraussetzung für die Wiedereinrichtung des Fernverkehrs nach Ostthüringen“, fasste Marcus Malsch, Sprecher für Infrastruktur der CDU-Fraktion, die Positionen in der Debatte zusammen. An die Adresse der Grünen richtete Malsch dennoch die Mahnung: „Wer den ländlichen Raum nach Schiene und Straße spaltet, wer gute und schlechte Verkehrsprojekte kennt, der wird nicht erfolgreich sein.“ Hintergrund sind die von den Grünen immer wieder geforderten Prioritätenverschiebungen für den Schienenverkehr zu Lasten des Straßenverkehrs. Ginge es allein nach grünem Willen, würden einige gleichermaßen bedeutsame Straßenbauprojekte ersatzlos aus dem Bundesverkehrswegeplan gestrichen, so Malsch.