Plenarbericht der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag - 75.-77. Plenarsitzung (22. - 24. Februar 2017)

24.02.2017

Die aufgeführten Drucksachen (Drs.) können in der Parlamentsdokumentation des Thüringer Landtags nachgeschlagen werden.

(TOP 1) abgesetzt

(TOP 2) abgesetzt

(TOP 3) Gesetz für den Verwaltungsvollzug des Betreuungsgeldes obsolet

In Zweiter Beratung wurde in heutiger Landtagssitzung dem „Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Regelung des Mehrbelastungsausgleichs für den Vollzug des Betreuungsgeldgesetzes“ (Drs. 6/3039) zugestimmt. Hintergrund für dieses Gesetz ist das im Juli 2015 auf Bundesebene abgeschaffte Betreuungsgeld. „Auch wenn sich die CDU-Fraktion gegen die Abschaffung des Betreuungsgeldes stellte, wird das Gesetz für den Verwaltungsvollzug nicht mehr benötigt.“, so die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Beate Meißner.

(TOP 4) abgesetzt

(TOP 5) Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes abgelehnt

Ein Gesetzentwurf der Fraktion der CDU zur Änderung des Thüringer Lehrerbildungsgesetzes (Drs. 6/3113) wurde in zweiter Lesung beraten und im Ergebnis mehrheitlich abgelehnt. Mit dem Gesetzentwurf wollte die CDU-Fraktion das Referendariat für alle Lehrämter auf grundsätzlich vierundzwanzig Monate festlegen. Gemeinsam mit der Anrechnung des komplexen Schulpraktikums wäre dann von allen Lehramtsanwärtern ein achtzehnmonatiger Vorbereitungsdienst zu leisten. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, erklärte dazu: „Ein Referendariat von derzeit zwölf bzw. de facto neun Monaten für das Lehramt an Grundschulen reicht nicht aus, um eine Lehrerpersönlichkeit für den Berufsstart qualitativ vorzubereiten. Die deutschlandweit einmalige Situation, dass der Vorbereitungsdienst für Grundschullehrerinnen und Grundschullehrer in Thüringen nur zwölf Monate andauert, ist daher dringend zu korrigieren.“

(TOP 6) Floßmann: „Der Gesetzentwurf hat die AfD als Partei für sozialistische Staatswirtschaft entlarvt.“

Die CDU-Fraktion hat heute den Gesetzentwurf der AfD (Drs. 6/3297) zur Sicherstellung von Finanzdienstleistungen im ländlichen Raum durch Sparkassen in zweiter Lesung abschließend beraten und abgelehnt. Der Gesetzentwurf verletzt grundlegende Prinzipien des Sparkassenwesens wie auch die Garantie der kommunalen Selbstverwaltung und allgemeine Rechtsgrundsätze des Wirtschafts- und Aufsichtsrechts. „Die AfD legt ihr im Grunde sozialistisch-staatswirtschaftliches Gedankengebäude offen, wenn sie den von unternehmerischer Verantwortung getragenen Sparkassen das Angebot einzelner Geschäftsfelder sowohl der konkreten Leistung nach als auch der räumlichen Erbringung in ihrem Geschäftsgebiet nach nun gesetzlich und per Rechtsverordnung vorschreiben will“, kritisiert das Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss, Frau Abgeordnete Kristin Floßmann. „Die Absurdität dieses Populismus wird offen ausgetragen, wenn das Land gegen die Sparkassen und die von den kommunalen Trägern besetzten Verwaltungsräte in Stellung gebracht werden soll“, führt die Finanzpolitikerin Floßmann aus. Dies solle erfolgen, indem Beschäftigte der Sparkassenaufsichtsbehörde dem Verwaltungsrat angehören sollen – mithin in völliger Konfusion der Strukturen des öffentlichen Rechts nunmehr die Aufsichtsbehörde Teil des Unternehmensorgans der beaufsichtigten Sparkassen werden. Nicht genug damit, sollen grundsätzlich keine „Entscheidungen“ des Verwaltungsrats über die Schließung von Zweigstellen oder Einstellung des Bargeldangebots ohne Einvernehmen der Sparkassenaufsichtsbehörde erfolgen, was voraussetzen würde, dass diese zur Fachaufsichtsbehörde wird und gegen die Grundsätze der kommunalen Selbstverwaltung verstoßen würde.

(TOP 7) Kein Gedenken an Terroristen

Zur zweiten Beratung stand mit der Drucksache 6/3308 ein Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Einführung eines Gedenktages für die Opfer islamistischen Terrorismus an. Für die CDU-Fraktion erinnerte die Abgeordnete Walsmann an die Ernsthaftigkeit des Themas, das gerade nicht für parteipolitische Grabenkämpfe missbraucht werden darf: „Sie wollen mit ihrem Vorschlag ein Begründungsmuster erzeugen. Es geht der AfD nicht wirklich um die Opfer und es gibt keine Opfer erster oder zweiter Klasse. Deshalb wird es mit der CDU keine Erinnerung an Terroristen geben“, führte die Abgeordnete Walsmann aus und verwies erneut auf den Volkstrauertag als Gedenktag, an dem nicht nur den Kriegstoten, sondern auch Opfern von Gewaltherrschaft gedacht wird. Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 8) Infrastrukturausschuss berät über Zustimmungsgesetz

Einen Gesetzentwurf der Landesregierung „Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deutsche Institut für Bautechnik“ (Drs. 6/3388) hat der Landtag ohne Aussprache in den Infrastrukturausschuss überwiesen. Gegenstand ist der Erlass eines Zustimmungsgesetzes zum 3. DIBt-Änderungsabkommen. Dieses Änderungsabkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) wurde am 8. Dezember 2015 durch den Freistaat Thüringen unterzeichnet. Es bedarf nach Artikel 77 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen der Zustimmung des Landtags. Mit dem Abkommen übertragen der Bund und die Länder dem Deutschen Institut für Bau¬technik bestimmte Aufgaben. Aufgrund EU-rechtlicher Regelungen sollen dem DIBt mit dem 3. DIBt-Änderungsabkommen geänderte Aufgaben im Bereich des Bauproduktenrechts sowie im Vollzug der Energieeinsparverordnung übertragen werden.

(TOP 9) Änderung des Thüringer Umweltinformationsgesetzes 

Da seit dem Inkrafttreten des Thüringer Umweltinformationsgesetzes (ThürUIG) vom 10.10.2006 Urteile des Gerichtshofes der EU für Recht und des BVwG zum Umweltinformationsgesetz (UIG) ergangen sind, soll nun die entsprechende Änderung im ThürUIG (Drs. 6/3431) erfolgen. Entsprechend dieser Urteile muss nun die obersten Landesbehörden (im Umwelt- und Energiebereich das TMUEN und das TMIL), Auskunft über alle Sachverhalte im Umweltbereich, z. B. Rechtsverordnungen, geben, die im Rang unter einem Gesetz stehen. Gleiches trifft auch auf die Gebietskörperschaften des Landes zu, die aber ohnehin nur in einem unter dem Rang eines Gesetzes stehenden Rechts handeln dürfen. Unsere Fraktion begrüßt diese Regelung, denn nun muss seitens der betroffenen Ministerien Auskunft über Verordnungen und Erlasse (wie z. B. den Windkrafterlass) und ihre Entstehung gegeben werden. Der Gesetzentwurf wurde mit der Mehrheit der Abgeordneten zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen, der auch federführend sein wird.

(TOP 10) Ausführungsgesetz zur Therapieunterbringung auf den Weg gebracht

Mit der Drucksache 6/3441 brachte die Landesregierung das Thüringer Gesetz zur Ausführung des Therapieunterbringungsgesetz des Bundes in den Landtag ein. Die Rechtsänderung ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte notwendig geworden, damit die nachträgliche Sicherheitsverwahrung rechtmäßig angeordnet werden kann. Mit den Stimmen der CDU-Fraktion wurde der Gesetzentwurf zur Weiterberatung in den zuständigen Ausschuss für Migration, Justiz und Verbraucherschutz verwiesen.

(TOP 11) AfD-Fraktion scheitert mit willkürlicher Altersentschädigung

Nach über 90-minütiger Verzögerung durch die AfD-Fraktion konnte die Plenarsitzung mit der ersten Beratung des dreizehnten Gesetzes zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes (Drucksache 6/3438) fortgesetzt werden. Begehrt war die Streichung der aktuellen Altersversorgung der Abgeordneten gegen Zahlung einer Abfindung. „Ihr Vorschlag und der Weg dorthin ist blanker Populismus und spottet jeder Beschreibung“ rügte die stellvertretende parlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion, die Abgeordnete Tasch das Verhalten der AfD-Fraktion. Der Entwurf berücksichtigt ferner nicht die Abgeordneten, die keine Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben und benachteiligt diejenigen, die berufsständig versorgt sind oder bereits die Altersgrenze erreicht haben und verstößt damit massiv gegen Gleichheitsgrundsätze. Die Überweisung des Gesetzentwurfes wurde mit den Stimmen der CDU-Fraktion abgelehnt.

(TOP 11a) Mohring: „Wahlkreisneueinteilung auf wahlrechtlich notwendige Anpassung beschränken“

Die CDU-Fraktion hat einen gemeinsamen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drs. 6/3505) zur Neueinteilung der Wahlkreise 37 (Jena I) und 38 (Jena II) in erster Lesung beraten und in den Innen- und Kommunalausschuss überwiesen. Der Gesetzentwurf wurde zusätzlich auf die Tagesordnung gesetzt, da das Wahlgesetz eine Frist zur Neueinteilung bis zum 14. April 2017 vorsieht. Dies ist der früheste Zeitpunkt, zu dem Vertreterversammlungen zur Aufstellung von Bewerbern für die nächste Landtagswahl zusammentreten können. „Damit eine geordnete parlamentarische Beratung auch in den Ausschüssen gesichert werden kann, war es notwendig, diesen Gesetzentwurf heute einzubringen und in die Ausschüsse zu überweisen“, begründete der Vorsitzende der CDU-Fraktion, Mike Mohring, die Initiative und das Abstimmungsverhalten der Fraktion. Grundlage für die beabsichtigte Änderung des Wahlkreiszuschnitts ist der entsprechende Bericht der Landesregierung vom Januar, der eine Überschreitung der 25-Prozent-Grenze einer zulässigen Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise im Wahlkreis 37 (Jena I) festgestellt hat. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll durch die Abgabe des Ortsteils Zwätzen von dem Wahlkreis 37 (Jena I) in den Wahlkreis 38 (Jena II) den wahlrechtlichen Grundsätzen wieder entsprochen werden. „Diese Regelung stellt den geringstmöglichen Eingriff in die Struktur und Zusammensetzung der beiden Wahlkreise dar“, betonte der Fraktionsvorsitzende.

(TOP 12) Der traditionsreiche Beruf der Hebamme muss weiter bestehen können

„Die Schließung von Geburtsstationen im ländlichen Raum steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der derzeitigen schwierigen Situation von Hebammen in Thüringen. Dass Rot-Rot-Grün nun auch in diesem Punkt unseren Forderungen nachkommt, ist eine gute Nachricht für Hebammen und werdende Eltern.“ Das hat die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Landtagsfraktion, Beate Meißner, zum heutigen Einlenken der regierungstragenden Fraktionen gesagt, einem entsprechenden Änderungsantrag der Union (Drs. 6/3491) zuzustimmen. Bereits im November 2015 hatte die CDU-Fraktion mit einem Antrag (Drs. 6/1094) auf die Probleme Thüringer Hebammen aufmerksam gemacht und für deren Unterstützung geworben. Rot-Rot-Grün hatte mit dem jetzt eingebrachten, im Grundsatz begrüßenswerten Alternativantrag (Drs. 6/3419) die Problematik der flächendeckenden Geburtsstationen außen vor gelassen. „Die zeitnahe flächendeckende Erreichbarkeit von Geburtsstationen und Geburtshäusern ist ein wichtiges Anliegen, das auf unseren Druck hin nun doch noch Berücksichtigung findet“, erklärte Meißner. Schließungen sollen, so der erfolgreiche Änderungsantrag der Union, durch finanzielle Förderung und Anreize abgewendet oder durch alternative Versorgungskonzepte kompensiert werden.

(TOP 13) Kommunaler Straßenbau - Erneuter Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung

Die Linkskoalition hat mit ihrer Mehrheit einen Antrag durchgedrückt, mit dem über die Förderbedingungen für den kommunalen Straßenbau erneut in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen wird. Die finanzielle Förderung soll künftig vorrangig für solche Straßen erfolgen, bei denen ein Schutzstreifen markiert oder ein Radweg unmittelbar oder in räumlicher Nähe errichtet wird. Mag sein, dass dies sinnvoll ist – einen Eingriff über Förderkonditionen, die andere Straßenbaumaßnahmen ausschließen, rechtfertigt dies jedoch keinesfalls. „Die Kommunen wissen selbst gut genug, was vor Ort zu tun ist. Besteht die Möglichkeit für einen Radweg, wird es auch keine Kommune unterlassen, ihn zu bauen“, fasst die Sprecherin für Infrastruktur, Christina Liebetrau, die Position der CDU-Fraktion zusammen. Die Verkehrspolitikerin verwies zudem auf einen fraktionsübergreifend gefassten Beschluss des Landtags von Ende 2015, der die Problematik Radverkehr umfassend behandelt hatte. Weder der Landesradwegeplan noch die Überarbeitung des Thüringer Radverkehrskonzepts – wie in diesem Beschluss gefordert – lägen bis heute vor. Liebetrau forderte die Landesregierung auf, diese Grundlagen endlich zu liefern, bevor weitere – die Kommunen belastende und bevormundende – Forderungen aufgemacht werden.

(TOP 14) Konstruktive Vorschläge zum Windenergieausbau in Thüringen ignoriert

Ein Antrag der CDU-Fraktion zum Windenergieausbau in Thüringen (Drs. 6/2742) wurde nach heftiger Diskussion mit der Mehrheit der Regierungsparteien abgelehnt.
Die Thüringer Landesregierung wird mit dem Antrag aufgefordert, sich bei der Überarbeitung der TA Lärm auf Bundesebene dafür einzusetzen, das auch tieffrequenter Schall unter 8 Hz, der permanent von Windkraftanlagen ausgeht, in diese Novellierung mit einbezogen wird. Der Abgeordnete Gruhner erklärte in der Debatte: „Wir sagen nicht wir wollen keine Windräder mehr, aber wir wollen Augenmaß wir wollen Windenergieausbau deckeln und wir wollen eben nicht, dass Windenergie grenzenlos ausgebaut wird.“ Die Teilpläne „Wind“ der Regionalen Planungsgemeinschaften sollen verhindern, dass Windenergieanlagen ohne gesamträumliche Steuerung, ohne Einzelfallprüfung und Umweltverträglichkeitsprüfung ungeordnet im Außenbereich errichtet werden. Nur so können dauerhafte Schäden abgewendet werden, wie z. B. zu geringe Abstände von Windkraftanlagen zu Siedlungsflächen oder die Missachtung des Schutzes von Naturschutzgebieten, EU-Vogelschutzgebieten, FFH-Gebieten, Waldflächen u.a. bedeutsamen Gebieten. § 9 des Thüringer Landesplanungsgesetzes (ThürLPlG) vom 11. Dezember 2012 ermöglicht die Untersagung raumordnungswidriger Planungen und Maßnahmen im Sinne von §14 Raumordnungsgesetz, wenn deren Ziele der Raumordnung entgegenstehen. Demzufolge ist es geboten, dass das Thüringer Landesverwaltungsamt außerhalb von Windvorranggebieten jegliche Errichtung von Windkraftanlagen unbefristet untersagt.

(TOP 15) Einführung der elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber als frühzeitige und unbürokratische Versorgung der Flüchtlinge

In heutiger Plenarsitzung wurde der durch die AfD-Fraktion eingebrachte Antrag „Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sofort aussetzen – medizinische Versorgung der Asylbewerber in internationalen Ambulanzen sicherstellen“ (Drs. 6/2924) durch die CDU-Fraktion und die regierungstragenden Koalitionsfraktionen abgelehnt.
„Es bestand absolut keinerlei Grund die zum 1. Januar 2017 eingeführte elektronische Gesundheitskarte für Asylbewerber auszusetzen. Der Antrag zeigt, dass dem Antragssteller ein schlichtes Verständnis des deutschen Gesundheitssystems und der deutschen Gesetzeslage fehlt. So gehen zum Beispiel nach Ansicht der AfD mit Einführung der Gesundheitskarte sowohl für die Steuer- als auch für die Beitragszahler der Gesetzlichen Krankenversicherung unzumutbare finanzielle Be¬lastungen einher. Jedoch ist aus Sicht der Kassen sichergestellt, dass keine Gelder der Beitragszahler hierfür verwendet. Die Kosten für die medizinische Versorgung der Flüchtlinge werden nicht von den Beiträgen der Versicherten, sondern grundsätzlich vom Bund getragen“, so der gesundheitspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel.

(TOP 16) abgesetzt

(TOP 17) Zukunft der befristet eingestellten DaZ-Lehrer in Thüringen sichern

Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde ein Antrag der CDU-Fraktion zur Zukunft der befristet eingestellten Lehrer für Deutsch als Zweitsprache (Drs. 6/3072) abgelehnt. Die CDU-Fraktion forderte in diesem Antrag, dass Lehrer für das Fach Deutsch als Zweitsprache (DaZ) die Möglichkeit erhalten, sich berufsbegleitend qualifizieren können und damit die Gelegenheit zur unbefristeten Übernahme in den Thüringer Landesdienst erhalten. „Müssen die in den letzten Jahren eingestellten DaZ-Lehrern aufgrund der auslaufenden Befristung ihrer Anstellungsverträge den Thüringer Schuldienst verlassen, droht ein Fachkräfteengpass in diesem Bereich, da es unter den Ländern derzeit eine große Konkurrenz um DaZ-Lehrkräfte gibt“, begründete der bildungspolitische Sprecher der Fraktion, Christian Tischner, den Antrag der Fraktion. Laut Tischner besteht Konsens, dass grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache für eine schnelle Integration in unserem Land unabdingbar sind. Die meisten Flüchtlinge, die im letzten Jahr in Thüringen ankommen sind, haben keine oder nur sehr geringe Deutschkenntnisse mitgebracht. Aus diesem Grund hat Thüringen in den letzten beiden Jahren zahlreiche Lehrkräfte für Deutsch als Zweitsprache in Thüringen befristet eingestellt. Nun laufen die Verträge für diese sogenannten DaZ-Lehrkräfte nach und nach aus. „Thüringen kann es sich nicht leisten diese Pädagogen an andere Bundesländer zu verlieren. Wir brauchen die in Thüringen jetzt tätigen DaZ-Lehrkräfte auch in Zukunft an unseren Schulen. Die Landesregierung muss dafür Sorge tragen, ihnen eine Weiterbeschäftigung zu ermöglichen und darf sie nicht in die Arbeitslosigkeit entlassen. Viele von ihnen haben bereits eine Hochschulausbildung und daran kann man bei einer berufsbegleitenden Weiterqualifizierung anknüpfen“, so Tischner.

(TOP 18, TOP 19) Fiedler: Die Ächtung politischer Gewalt bedarf keiner Feststellung durch den Landtag

Der Thüringer Landtag befasste sich heute in einer gemeinsamen Beratung mit zwei Anträgen der AfD-Fraktion zu dem Themenkomplex „Ächtung politischer Gewalt“ (Drs. 6/3103; 6/3104). Mit den Anträgen wollte die AfD-Fraktion unter anderem darauf hinwirken, dass der Landtag jedwede Art von politischer Gewalt verurteilt. „Für mich und meine Fraktion ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Arten des politischen und religiösen Extremismus im Widerspruch zu unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung stehen und keinen Platz in unserer Gesellschaft haben. Dies bedarf keiner Feststellung durch den Landtag.“ Das sagte der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler am Rande des Plenums.
 
(TOP 20) Rot-Rot-Grün lehnt Pilotprojekt zum Einsatz von Körperkameras bei Polizei ab

Auf Antrag der CDU-Fraktion hat sich der Thüringer Landtag mit der Einführung von sogenannten „Body-Cams“ (Drs. 6/3117) bei der Thüringer Polizei befasst. „Aufgrund der Zunahme von Gewalt und Respektlosigkeit gegenüber unserer Polizei wäre es wünschenswert gewesen, die Regierungsfraktionen hätten unserer Forderung auf Durchführung eines Pilotprojektes zum Einsatz von Körperkameras zugestimmt“ sagte dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Wolfgang Fiedler, nach der Plenardebatte. Mit dem Antrag sollten unter anderem die rechtlichen und technischen Voraussetzungen für die Anwendung von Körperkameras bei der Polizei geschaffen werden. Fiedler bezeichnete es als kleinen Trost, dass eine Arbeitsgruppe bei der Landespolizeidirektion nunmehr bis Ende Juni 2017 Erfahrungen anderer Bundesländer auf diesem Gebiet und sammelt und auswertet. „Andere Bundesländer haben den Einsatz dieser Technik  bereits erfolgreich getestet und ein positives Resümee gezogen. Thüringen darf hier nicht hinterherlaufen“, so der CDU-Innenpolitiker abschließend.

 (TOP 21) R2G verweigert Zustimmung zur Erweiterung der Liste sicherer Herkunftsstaaten

Die Bundestagsinitiative zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königsreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten wurde seit Herbst 2016 im Bundesrat nicht erneut aufgerufen, da sich im Rot-Grün dominierten Bundesrat keine Mehrheit für das Vorhaben abzeichnete. Mit der Drucksache 6/3282 forderte die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, sich entgegen ihres bisherigen Verhaltens nun für die Erweiterung der Liste einzusetzen. Der für die CDU-Fraktion Stellung nehmende migrationspolitische Sprecher, Christian Herrgott, erinnerte an die erfolgreiche Einstufung der Balkanstaaten, der eben keine Schutzeinbuße folgte: „Die Einstufung erschwert den Missbrauch unseres Asylsystems deutlich und setzt Wirtschaftsflüchtlingen das deutliche Zeichen, dass Asyl nur bei politischer Verfolgung gewährt wird. Dementsprechend haben sich die Asylzugangszahlen aus diesen Ländern signifikant reduziert.“ Die von der AfD-Fraktion im Alternativantrag, Drucksache 6/3343, geforderte Systemumkehr hin zu einer Liste der unsicheren Herkunftsstaaten erteilte der Abgeordnete Herrgott eine Absage. Diese fordere eine stetige Überprüfung aller Staaten der Erde auf sichere bzw. unsichere Faktoren. Zugleich würde eine solche Liste das falsche Zeichen setzen, dass alle Migrationswillige in Deutschland eingeladen seien. Der Antrag der CDU wurde mit den Stimmen der Koalition und der AfD abgelehnt. Der Alternativantrag wurde in namentlicher Abstimmung abgelehnt.

(TOP 22) Kellner: Gebietsreformpläne stoppen

Auf Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/3299) befasste sich der Thüringer Landtag mit den rot-rot-grünen Reformplänen zur Gebiets-, Funktional- und Verwaltungsreform. Anlass für den Antrag war das im Dezember 2016 von den Koalitionsfraktionen verabschiedete Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform, welches „nicht geeignet ist, die völlig falsch auf den Weg gebrachte Gebietsreform zu heilen“. Das sagte der CDU-Innenpolitiker Jörg Kellner heute am Rande des Plenums.
Kellner weiter: „Nach der gegenwärtigen Zeitschiene soll die Funktional- und Verwaltungsreform bis zum 1. Januar 2019 und damit erst nach der beabsichtigen Gebietsreform umgesetzt werden.“ Nach Auffassung der CDU-Fraktion hätte sich der Bedarf für eine Gebietsreform gegebenenfalls erst im Anschluss an eine Funktional- und Verwaltungsreform ergeben, aber nicht umgekehrt. „Bevor Gebietsstrukturen im Freistaat angefasst werden, muss klar sein, welche Aufgaben die neuen Strukturen erfüllen sollen. Kellner abschließend: „Die Gebietsreform ist deshalb genauso zwingend und schnell zu stoppen wie die mit dem Gesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreform angestrebten Reformpläne.“

(TOP 23, TOP 33) Voigt: „Die Landesregierung soll Hochschulgesetz bis Ende April vorlegen“

Heute hat der Landtag mit den Stimmen Koalitionsfraktionen den Antrag der CDU-Fraktion mit der Drs. 6/3329 zur Novellierung des Hochschulgesetzes abgelehnt. „Es ist bedauerlich, dass die Linkskoalition bei der Novellierung des Thüringer Hochschulgesetzes reine Klientel- anstatt Sachpolitik betreibt“ Die CDU-Fraktion hat ein umfassendes Eckpunktepapier für eine moderne und international konkurrenzfähige Hochschullandschaft vorgelegt. „Wir haben mit unseren Antrag aufgezeigt, wie das bestehende Hochschulgesetz so weitentwickelt werden kann, dass es den künftigen Herausforderungen gewachsen ist und die Hochschulautonomie gewahrt bleibt. Die Linksregierung will jedoch die Hochschulautonomie einschränken und die Forschungsfreiheit mit einer möglichen Zivilklausel beschneiden“, so abschließend der wissenschaftspolitischer Sprecher Prof. Dr. Voigt.

(TOP 24) Gestaltungsspielraum bei der Energiewende stärken – Kosten im Blick behalten

In ihrem Antrag mit der Drs. 6/3383 begrüßt die CDU-Fraktion grundsätzlich die Wiedergründung einer Landesnetzagentur und somit die Rückführung dieser seit 2006 von der Bundesnetzagentur (BNA) im Rahmen der Organleihe wahrgenommenen Aufgabe nach Thüringen. Ziel ist es, den 56 Stromversorgern in Thüringen wieder einen regionalen Ansprechpartner  in Thüringen zur Verfügung zu stellen. Auch sollen dadurch die Gestaltungspielräume der Thüringer Interessen im Rahmen der Energiewende gestärkt werden. Allerdings sind aus Sicht der CDU-Fraktion die von Umweltministerin Anja Siegesmund kalkulierten Kosten für den Betrieb einer Landesnetzagentur in Höhe von bis zu 900 000 Euro jährlich zu hoch, was Mehrkosten für den Thüringer Landeshaushalt von rund 540 000 Euro pro Jahr gegenüber der aktuellen Organisation der Regulierung bedeuten würde. „Wenn es Mehrkosten in dieser Größenordnung gibt, dann tun wir uns äußerst schwer mit der Zustimmung“, sagte dazu der energiepolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Stefan Gruhner. Die Union fordert, dass die Einrichtung einer solchen Landesregulierungsbehörde ohne Mehraufwand im Haushalt des Landes realisiert wird.
Der Antrag wurde abschließend mehrheitlich zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz überwiesen.

(TOP 25) Drogenabhängige Schwangere und Mütter in Thüringen unterstützen

Mit ihrem Antrag „Drogenabhängige Schwangere und Mütter in Thüringen“ (Drs. 6/3413) forderte die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag in heutiger Plenarsitzung die Landesregierung auf, ein Konzept vorzulegen, um die Zahl drogenabhängiger Mütter zu senken. „Immer mehr schwangere Frauen und junge Mütter in Thüringen konsumieren Drogen. Die Auswirkungen auf die Kinder und ihre Entwicklungsmöglichkeiten, aber auch auf unser Sozial- und Gesundheitssystem sind fatal. Deshalb ist es an der Zeit, hier neue Wege einzuschlagen“, erklärte die sozialpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Beate Meißner. „Ein solches Konzept müsste zum einen das gesamte System der Familie berücksichtigen und zum anderen das Kindeswohl beziehungsweise dessen Gefährdung fest im Blick haben. Zusätzlich müssen Einrichtungen wie das ‚Suchthilfezentrum für Mutter und Kind Wendepunkt Wolfersdorf‘ als Modellprojekt im Freistaat Thüringen anerkannt und gefördert werden.“ Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in den zuständigen Fachausschuss überwiesen.

(TOP 26) CDU-Fraktion warnt vor Lieferengpässen bei lebenswichtigen Medikamenten in Thüringen

„Wir brauchen eine verbindliche Meldepflicht für Hersteller von lebenswichtigen Medikamenten.“ Das hat der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christoph Zippel, während der heutigen Plenarsitzung im Thüringer Landtag gesagt. Bislang besteht eine solche Pflicht zur Meldung von Versorgungsengpässen nicht. Ein von der CDU-Fraktion eingebrachter Antrag (Drs. 6/3433), in dem die Landesregierung aufgefordert wird, diesbezüglich im Bundesrat aktiv zu werden, wurde heute in den Sozialausschuss überwiesen. „Lieferengpässe bei lebenswichtigen Arzneimitteln gefährden die Patientensicherheit. Sie treten auch in Thüringen immer wieder auf und dauern teils Monate an“, warnte Zippel. Durch die Meldepflicht gewännen die Kliniken wertvolle Vorlaufzeit und würden nicht mehr von kurzfristigen Ausfällen kalt erwischt, erklärte der CDU-Gesundheitspolitiker.

(TOP 27) Bühl: Wintersport-Tourismus Studie aus dem Jahr 2008 muss fortgeschrieben werden

Der Landtag  hat mit den Stimmen aller Fraktionen den Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/3434) zum Wintertourismus in Thüringen in den Ausschuss für Wirtschaft und Wissenschaft überwiesen. Mit dem Antrag soll der Wintertourismus in Thüringen auf verschiedenen Ebenen den klimatischen Bedingungen angepasst werden. Dazu erklärte der tourismuspolitische Sprecher der Fraktion, Andreas Bühl: „Wir müssen die Angebotsstrukturen des Thüringer Wintertourismus optimal auf die klimatischen Herausforderungen in den Mittelgebirgsregionen anpassen. Dazu zählt neben der Angebotskonzentration auch die Weiterentwicklung und Verknüpfung von bestehenden Angebotsstrukturen.“ Dem Tourismus-Politiker schwebt zum Beispiel eine Verbindung von wintertouristischen Angeboten mit kulturellen Ereignissen vor, um dem Besucher auch bei längerfristig schlechtem Wetter interessante Alternativen bieten zu können.

(TOP 28) Flexibilisierung des Ladenöffnungsgesetzes: Ball liegt im Feld der Landesregierung

Mit den Stimmen der AfD und der Koalitionsfraktionen hat der Landtag den Antrag der CDU-Fraktion (Drs. 6/3435) zum Thüringer Ladenöffnungsgesetz abgelehnt. Mit dem Antrag wird die Landesregierung aufgefordert, eine Rechtsverordnung nach Paragraf 12 Abs. 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes bis zum 30. April 2017 zu erlassen. Die Rechtsverordnung soll es bestimmten Personengruppen sowie in begründeten Einzelfällen erlauben, an drei Samstagen im Monat im Warenverkaufsstellen tätig zu sein. Dazu erklärte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Elke Holzapfel: „Die Landesregierung ist in der Pflicht, die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet, auch zu nutzen.“ Der CDU-Wirtschaftspolitiker Bühl ergänzte: „Gerade vor dem Hintergrund der zunehmenden Digitalisierung und des rasanten Wachstums des Onlinehandels bedarf es entsprechende Regelungen, die es dem Einzelhandel vor Ort ermöglichen, sich in dieser wachsenden Konkurrenzsituation zu behaupten. Dafür dient die Rechtsverordnung.“

(TOP 29) Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern

Mehrheitlich wurde ein Antrag der CDU-Fraktion mit dem Titel „Situation der Thüringer Lehramtsanwärter verbessern – Lehrernachwuchs sichern“ (Drs. 6/3436) zur Weiterberatung in den Ausschuss für Bildiung, Jugend und Sport überwiesen. Der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, verdeutlichte in der Debatte: „Die Thüringer Schulen stehen vor dem größten Generationswechsel der letzten Jahrzehnte. Umso wichtiger ist es, in den nächsten Jahren neben der Neueinstellung von Lehrern auch den Lehrernachwuchs zu sichern. Hierzu hat die CDU-Landtagsfraktion ein umfassendes Maßnahmenpaket entwickelt und in dem vorliegenden Antrag insbesondere die Situation der Lehramtsanwärter herausgestellt.“ Mit dem Antrag wird die Landesregierung unter anderem aufgefordert, als Sofortmaßnahme die Stellen für Lehramtsanwärter zu erhöhen, wie zuletzt von Schwarz-Rot für 2015 geplant. Die Ausweitung der Kapazitäten an den Thüringer Studienseminaren erfordert aus Sicht der CDU-Fraktion auch entsprechende Rahmenbedingungen, wie die Sicherstellung der Betreuung durch entsprechende Fachleiter. Um diese Fachleiterstellen künftig attraktiver zu machen, sollen zusätzliche Beförderungsplanstellen geschaffen werden beziehungsweise die Möglichkeiten von Zulagen für Fachleiter gesteigert werden.

(TOP 35 a) CDU fordert Stopp der Förderung illegalen Aufenthaltes

In der vergangenen Woche wurde öffentlich, dass das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie die Ausgabe anonymer Krankenscheine finanziert. Dies nahm die AfD-Fraktion zum Anlasse, in einer Aktuellen Stunde das Thema „Kein Steuergeld für Ausländer ohne legalen Aufenthaltsstatus“ (Drs. 6/3442) aufzurufen. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Herrgott, kritisierte die diesbezügliche Förderung: „Das ist so absurd, dass man es kaum beschreiben kann. Sie fördern mit 230.000 Euro die Verlängerung des illegalen Aufenthaltes.“ Der Abgeordnete Herrgott ergänzte, dass jeder Mensch in Deutschland medizinisch behandelt wird. „Dass Ausländer ohne Aufenthaltsstatus erfasst werden, ist kein „Verpfeifen“, sondern konsequente Rechtsanwendung.“ Der Vorstoß der Regierungskoalition umgeht geltendes Recht, obgleich der Rechtsstaat auch auf die Rechtstreue seiner Gäste angewiesen ist. Weil das Projekt gerade nicht zur Sicherung des Rechtsstaats beiträgt, forderte der Abgeordnete Herrgott die Regierungskoalition zur unverzüglichen Beendigung dieses Projektes auf.

(TOP 35 b) Wucherpfennig: „Die Übernahme von Opel durch PSA als Chance begreifen“

Heute hat der Thüringer Landtag auf Antrag der Koalitionsfraktionen in seiner Aktuellen Stunde (Drs. 6/3444) über die geplante Übernahme von Opel durch PSA debattiert. Der Wirtschaftspolitiker Gerold Wucherpfennig machte in der Debatte deutlich: „Gemeinsam müssen wir dafür kämpfen, dass die Arbeitsplätze und der Standort Eisenach gesichert und nicht zuletzt die Traditionsmarke Opel erhalten bleibt.“ Erste positive Signale hat die Bundesregierung im Hinblick auf die Verhandlungen mit PSA gesendet. Der Konzern soll sich bereiterklärt haben, eine Beschäftigungs- und Standortgarantie zu erteilen. „Wir müssen die Übernahme als Chance begreifen, denn durch den Zusammenschluss können große Synergieeffekte erzielt werden durch die Opel gestärkt hervorgehen kann“, so abschließend der CDU-Abgeordnete Wucherpfennig.

(TOP 35 c) R2G isoliert Thüringen in der Ländergemeinschaft

Tagesaktuell zur Sitzung des Bundeskabinettes rief die CDU-Fraktion mit der Drucksache 6/3456 das Thema „Die Asyl- und Flüchtlingspolitik der Landesregierung. Zwischenbilanz nach der Protokollerklärung Thüringens zum Thema anlässlich der Ministerpräsidentenkonferenz vom 9. Februar 2017“ im Rahmen einer Aktuellen Stunde auf. Der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, der Abgeordnete Herrgott, erinnerte an die zu beschließenden schnelleren Abschiebungen und vereinfachte Anordnung der Abschiebehaft. Zugleich rügte er, dass Thüringen erneut aus der Ländergemeinschaft ausschert. „Die erste Pflicht des Ministerpräsidenten ist es aus unserer Sicht, dass er Thüringen in der Runde der Ministerpräsidenten vertritt, auch wenn seine Meinung völlig isoliert ist“, erklärte der Abgeordnete Herrgott einleitend. Der Ministerpräsident hatte erklärt, eine Abstimmung zur Ministerpräsidentenkonferenz im Dreierbündnis sei in der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen. Das sei ein Grund gewesen, aus dem er der Ministerpräsidentenkonferenz fern geblieben war. Der Abgeordnete Herrgott verwies beispielsweise auf die Länder Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holdstein, die allesamt von Dreierkoalitionen regiert werden und die – im Gegensatz zur Thüringen- zur Abstimmung und Teilnahme an der Konferenz in der Lage waren. Abschließend setzte sich der Abgeordnete Herrgott mit der entsprechenden Protokollerklärung Thüringens auseinander und erklärte: „Sich einen deutschen Pass zu ersitzen, wenn man sich nur lange genug der Ausreisepflicht wiedersetzt – das wird es mit der CDU nicht geben.“

170224 Plenarbericht