Inklusion in Thüringen

Nachdem der Bundestag mit Zustimmung des Bundesrats im Dezember 2008 das Gesetz zur Ratifizierung des UN-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verabschiedet hat, ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 für Deutschland verbindlich. Auf ihrer Basis und in Umsetzung fachlicher sowie schulpolitischer Erfahrungen und Kenntnisse gilt es, die Thüringer Schullandschaft weiterzuentwickeln.

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