Bundesregierung schafft Störerhaftung bei WLAN-Hotspots ab

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11.05.2016
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Bundesregierung schafft Störerhaftung bei WLAN-Hotspots ab

Voigt: Offene WLAN-Hotspots brauchen leistungsfähige Infrastruktur

Erfurt – „Mit Abschaffung der Störerhaftung ist endlich die letzte Hürde für den freien Zugang zum Internet im öffentlichen Raum gefallen.“ So kommentierte der Sprecher für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Mario Voigt, die entsprechende Entscheidung der Bundesregierung. "Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob Thüringen überhaupt in der Lage ist, verstärkt offene WLAN-Hotspots anzubieten, wenn der Ausbau der Breitbandinfrastruktur scheinbar ins Stocken gerät", gab Voigt zu bedenken.

Der CDU-Abgeordnete kündigte an, genau dieser Frage in der Wirtschaftsausschusssitzung am Donnerstag im Thüringer Landtag nachzugehen. "Wer zum Beispiel einen schnellen WLAN-Hotspot in einer touristischen Destination im ländlichen Raum einrichten will, braucht die notwendige Breitbandinfrastruktur. Hier ist die Landesregierung gefragt, dass lokale Projekte unterstützt werden“, erklärte Voigt. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur blieb Thüringen bei der aktuellen Förderrunde des Bundes für den Breitbandausbau komplett außen vor, da keine Förderanträge für Netzausbauprojekte aus Thüringen gestellt worden sind.

 

 

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher