CDU-Fraktion kritisiert Entscheidungsabläufe im Verfahren der LR gegen Thüringer Erziehungsgeld

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10.06.2015

Meißner: Rot-Rot-Grün straft Bürgerwillen ab

Mitte Mai hatten Mütter aus verschiedenen Regionen des Freistaates über 3000 Unterschriften für den Erhalt des Landeserziehungsgeldes zum Landtag nach Erfurt gebracht und sie dort dem Petitions- und dem Sozialausschuss übergeben. Nur wenige Stunden später aber wurde der Antrag der CDU-Fraktion auf Aussetzung des Gesetzgebungsverfahrens abgelehnt.

Die Petition zum Landeserziehungsgeld wurde vom Parlament veröffentlicht. Doch die Frist zur Mitzeichnung der Petition geht weit über das Datum der abschließenden zweiten Beratung im Plenum am kommenden Mittwoch hinaus. Das zeige die Respektlosigkeit der rot-rot-grünen Landesregierung gegenüber dem Bürger, betonte die Familienpolitikerin Meißner. An der von der Regierungskoalition angestrebten Entscheidung werde das Petitions-verfahren demnach nichts mehr ändern. „Dennoch fordere ich die betroffenen Familien auf, die Petition mitzuzeichnen und damit ihrem Bürgerrecht auf Meinungsäußerung nachzukommen. Denn das Landes-erziehungsgeld genießt einen großen Rückhalt in der Thüringer Bevölkerung – und das wollen wir weiterhin sichtbar machen“, so Meißner.

Im Rahmen der sich anschließenden öffentlichen Anhörung hätten die Familien dann auch die Chance, öffentlich im Landtag ihre Argumente gegenüber den Abgeordneten darzulegen. Dies war bisher nicht möglich, da die rot-rot-grüne Mehrheit eine mündliche Anhörung im Sozialausschuss abgelehnt hatte.


Diana Steinbauer
Pressereferentin