CDU-Fraktion kritisiert Novellierung des Studentenwerksgesetzes

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06.04.2016
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CDU-Fraktion kritisiert Novellierung des Studentenwerksgesetzes

Voigt: „Studentenwerk darf nicht zum Bittsteller degradiert werden“

Erfurt - Der wissenschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. Mario Voigt, hat den Kabinettsbeschluss der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes scharf kritisiert: „Wir lehnen das Abrücken der Landesregierung von einem jährlich festgeschriebenen Zuschuss ab. Das Thüringer Studentenwerk darf nicht bei jeder Diskussion zum Landeshaushalt zum Bittsteller degradiert werden. Das Werk braucht Planungssicherheit – für mindestens drei Jahre“, erklärte Voigt und kündigte gleichzeitig einen Gegenentwurf seiner Fraktion an, der die nicht mehr auskömmliche Finanzausstattung des Studentenwerks berücksichtigt.

Bestätigt in seiner Forderung sieht sich Voigt durch einen jüngst durch den Thüringer Rechnungshof vorgelegten Sonderbericht über die Entwicklung des Thüringer Studentenwerks. Darin wurde vor allem bemängelt, dass der studentischen Sozialeinrichtung zwar in den letzten Jahren immer mehr Aufgaben übertragen, dafür aber nicht mehr Mittel zu Verfügung gestellt wurden.


„Die Kassen des Studentenwerks mit einer ideologisch motivierten Umbenennung weiter zu belasten, halte ich unter diesen Umständen für besonders unsinnig“, ergänzte Voigt seine Kritik mit Blick auf den Kabinettsbeschluss vom Dienstag, das Studentenwerk in „Studierendenwerk“ umzubenennen. „Geschätzt über 100.000 Euro nur für den Austausch eines Namensschilds – dieses Geld hätte die Linkskoalition lieber für Projekte des Studentenwerks zur Verbesserung der Familienfreundlichkeit von Arbeits- und Studienbedingungen am Hochschulstandort Thüringen eingesetzt“, so der wissenschaftspolitische Sprecher abschließend.



Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher