CDU-Fraktion lehnt Kürzungen für Referendare im Justizdienst ab
Walsmann: Wettbewerbsnachteil bei bevorstehendem Generationenwechsel
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag weist die Schlechterstellung von Justizreferendaren gegenüber Lehramtsanwärtern und Finanzamtsanwärtern zurück. Das hat die Abgeordnete Marion Walsmann im Landtag in der Debatte über ein Gesetz der Landesregierung zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst klargestellt. Walsmann, die Mitglied im Justizausschuss ist, sagte: „Mit einem Einkommensverlust von rund 20 Prozent für jeden Referendar spart das Land pro Jahr lediglich rund 300 000 Euro. Und dafür nimmt es einen gravierenden Wettbewerbsnachteil in Kauf.“
Angesichts des bevorstehenden Generationenwechsels in der Thüringer Justiz prophezeite Walsmann Schwierigkeiten in den kommenden Jahren ausreichend qualifizierten juristischen Nachwuchs zu gewinnen. Sie verwies dazu auf die Beispiele anderer Länder, die den von Rot-Rot-Grün eingeschlagenen Weg bereits gegangen sind. „Es gibt erste Länder, die nicht mehr in der Lage sind, Proberichterstellen zu besetzen, und es gibt erste Programme zur Personalentwicklung“, mahnte die Abgeordnete. Völlig ungerechtfertigt ist nach ihren Worten die Schlechterstellung gegenüber Referendaren anderer Fachrichtungen. „Ausgebildet wird in nahezu jedem Ressort, aber der Bereich mit den geringsten Anwärterzahlen soll bluten. Dieses Gesetz wird uns am Ende deutlich teurer zu stehen kommen, als 7.000 Euro, die wir pro Referendar sparen. Es ist unsozial, es zielt auf die niedrigste Einkommensgruppe der Auszubildenden, sie belasten junge Menschen und junge Familien und sie graben dem Land den dringend benötigten juristischen Nachwuchs ab“,
so Walsmann abschließend.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressestelle
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