Mohring: Absage an rot-rot-grünen Zahlenfetischismus
Erfurt – „Das ausführliche Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs im Verfahren zum Gebietsreformvorschaltgesetz ist eine Absage an den rot-rot-grünen Zahlenfetischismus.“ Das hat der Vorsitzende der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Mike Mohring, zur heute vorgelegten schriftlichen Begründung des Urteils zum Gebietsreformvorschaltgesetz der Linkskoalition gesagt. Das Weimarer Gericht hatte das Gesetz Anfang Juni für verfassungswidrig erklärt und aufgehoben. In seiner ausführlichen Begründung formuliert es Kriterien für die Bestimmung neuer Kreis- und Gemeindestrukturen. „Danach wären die rot-rot-grünen Zahlenvorgaben für Landkreise, Kreisfreie Städte und Gemeinden bei konkreten Neugliederungen vielfach obsolet, weil sie sich hart an den konkreten Gegebenheiten Thüringens stoßen. Darauf weisen wir seit Langem hin“, so Mohring.
Die Flächen- und Einwohnervorgaben werden der Urteilsbegründung zufolge nur deshalb nicht zum rechtlichen Problem, weil sie als „Optimierungsangebote […] im Wege der Abwägung überwunden werden“, können (S. 53). Das Gericht hält es für ausgeschlossen, in dieser Abwägung „einem einzigen Kriterium automatisch den Vorrang einzuräumen oder die Abwägung anhand allein dieses Kriteriums rein schematisch vorzunehmen“ (S. 54). Der Thüringer Verfassungsgerichtshof verweist unter anderem auf geographische und topographische Gegebenheiten, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Verkehrsinfrastruktur, die Belange der örtlichen Gemeinschaft, Aspekte demokratischer Beteiligung, landsmannschaftliche oder religiöse Prägungen oder die Präsenz der öffentlichen Verwaltung. „Virtuelle Verwaltungsräume lassen indes geographische Verwaltungsräume nicht gegenstandslos werden“ (S. 57), heißt es wörtlich. Einem Sondervotum des Verfassungsrichters Prof. Dr. Hartmut Schwans zufolge (S. 75ff) hätten diese Abwägungsgründe abstrakt bereits im Vorschaltgesetz aufgegriffen werden müssen. Er hält es daher auch aus materiellen Gründen für verfassungswidrig.
Nach den Worten des CDU-Fraktionsvorsitzenden „haben die Weimarer Richter den Realitätssinn, an dem es Rot-Rot-Grün auf eine für Land und Leute schmerzliche Weise fehlt. Wer versucht, ein kleinteiliges Land wie Thüringen in ein Zahlenkorsett zu pressen, der hat schlicht nicht verstanden, wie dieses Land tickt.“ In diesem Zusammenhang warnte Mohring die Landesregierung davor, kleine Kommunen finanziell zu benachteiligen und wirtschaftlich zu schwächen. „Auch in diesem Punkt sollte die Linkskoalition die Urteilsbegründung als Warnung aus Weimar verstehen“, so Mohring abschließend.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher