CDU-Fraktion: Thüringen soll im Bundesrat auf Einspruch gegen Asylpaket II verzichten

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25.02.2016

CDU-Fraktion: Thüringen soll im Bundesrat auf Einspruch gegen Asylpaket II verzichten

Herrgott: Thüringen darf sich nicht erneut ins Abseits stellen

Erfurt – „Thüringen sollte sich bei der Abstimmung über das Asylpaket II nicht erneut ins Abseits stellen.“ Das hat der Sprecher für Migration und Integration der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott, heute in Erfurt gesagt. Das heute im Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedete Paket wird morgen im Bundesrat beraten. Herrgott forderte die Landesregierung auf, auf einen Einspruch zu verzichten. Das Gesetzespaket sieht unter anderem schnellere Verfahren, gesonderte Registrierzentren für Flüchtlinge ohne Bleibeperspektive und die Aussetzung des Familiennachzuges für Menschen mit eingeschränktem Schutzstatus vor. „Die Maßnahmen helfen, den Schutz auf die wirklich Schutzbedürftigen zu konzentrieren und damit die Zahl der Flüchtlinge spürbar zu reduzieren“, sagte Herrgott. Dem ersten Asylpaket hatte Thüringen in der Länderkammer nach koalitionsinternem Streit nicht zugestimmt.

Für den Migrationspolitiker ist der heutige Bundestagsbeschluss ein weiterer wichtiger Baustein für eine europäische Lösung der Flüchtlingskrise. „Die kann und wird es nur geben, wenn in der gesamten Europäischen Union für Flüchtlinge und Asylbewerber vergleichbare Bedingungen herrschen“, ist Herrgott überzeugt. Damit die Aufnahme- und Integrationsfähigkeit Deutschlands erhalten bleibt, muss nach den Worten des CDU-Abgeordneten die Zahl der nach Deutschland kommenden Flüchtlinge spürbar und dauerhaft sinken. Von dem Paket gehe daher das Signal aus, dass es Schutz und Hilfe nur noch für die geben könne, die dies auch wirklich brauchten. Alle anderen würden schneller und entschiedener zurückgeführt. „Mit beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren Herkunftsstaaten werden Anreize für offenkundig nicht Schutzbedürftige abgebaut“, sagte Herrgott.
 
Mit dem Asylpaket II wird auch der Familiennachzug für Flüchtlinge eingeschränkt, die weder Asyl erhalten, noch der Genfer Flüchtlingskonvention unterliegen. „Für diese subsidiär schutzberechtigten Bürgerkriegsflüchtlinge ist der Familiennachzug in Deutschland bisher sehr großzügig geregelt, während andere Staaten nur gewähren, was das Europarecht zwingend vorschreibt. Auch aus diesem Grund werden bisher viele Anträge in Deutschland gestellt“, erläuterte Herrgott. Ohne das Asylpaket hätten rund 500 000 syrische Flüchtlinge ein Recht auf Nachzug ihrer Kernfamilien. Wie der Politiker erläuterte, werde nun ein Gleichklang mit anderen EU-Staaten hergestellt. „Wir wollen helfen, aber wir dürfen den Bogen nicht überspannen“, sagte Herrgott. Ziel sei, in Syrien so schnell wie möglich Verhältnisse herzustellen, unter denen die Bürgerkriegsflüchtlinge zurück in ihr Land könnten.
 
 
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher