CDU-Fraktion weist Fehlinformation aus Immelborn-Gutachten zurück

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22.02.2016

CDU-Fraktion weist Fehlinformation aus Immelborn-Gutachten zurück

Scherer: Polizei ist kein kostenloser Vollzugshelfer der Behörden

Erfurt – „Die Frage der Kostenersparnis kann nicht Grundlage zur Gewährung von Amtshilfe sein. Andernfalls würde sich jede Baubehörde für den Abriss eines Hauses der Polizei bemühen.“ Das sagte der Obmann im Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn, Manfred Scherer (CDU), als Reaktion auf einen Medienbericht, wonach die Polizei laut einem Gutachten zur Amtshilfe verpflichtet gewesen sei, da eine Beauftragung privater Dritter Kosten verursacht hätte. „Das Gegenteil ist richtig: Das datenschutzrechtliche Problem im Aktenlager Immelborn hätte laut dem Gutachten problemlos durch private Dienstleister gelöst werden können – wenn der Datenschutzbeauftragte das denn gewollt hätte“, so Scherer am Montag in Erfurt. Der CDU-Justizpolitiker wies außerdem darauf hin, dass das Papier dem Untersuchungsschuss entgegen den Angaben in dem Medienbericht bereits seit Monaten vorliegt.

Der Untersuchungsausschuss 6/2 des Thüringer Landtags befasst sich mit einem möglichen Fehlverhalten des Thüringer Datenschutzbeauftragten im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der im Juli 2013 in einem Aktenlager in Immelborn aufgefundenen Unterlagen. „Angesichts der im Gutachten ausdrücklich genannten Möglichkeit der Beauftragung privater Dienstleister erweist sich das damalige Amtshilfeersuchen an die Polizei aus heutiger Sicht als völlig überflüssig. Es fügt sich ein in das Gesamtbild, welches das Handeln des Datenschutzbeauftragten hier vermittelt. Während das Thema im letzten Landtags-Wahlkampf noch zum Skandal stilisiert wurde, hörte man nach der Wahl auf einmal gar nichts mehr vom Landesbeauftragten“, so Scherer abschließend.



Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher