CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz: Wilder Reformismus statt Verwaltungsreform mit Augenmaß

Zum Inhalt scrollen
27.04.2016
Erfahren Sie mehr über Mike Mohring LL.M.

CDU-Fraktion zum Vorschaltgesetz: Wilder Reformismus statt Verwaltungsreform mit Augenmaß

Mohring: „Untauglicher Versuch, falsch eingestielte Reform zu reparieren“

Erfurt – „Der Gesetzesentwurf der Staatskanzlei ist der untaugliche Versuch, eine falsch eingestielte Reform zu reparieren. Statt einer Verwaltungsreform mit Augenmaß setzt die Landesregierung auf wilden Reformismus, der mehr Behörden schafft als vorher.“ So kommentierte der CDU-Fraktionsvorsitzende Mike Mohring den Kabinettsbeschluss zum „Vorschaltgesetz über die Grundsätze von Funktional- und Verwaltungsreformen“, den die Landesregierung heute in der Staatskanzlei vorgestellt hat. „Statt die Aufgaben zu zersplittern, müssen sie überprüft und anschließend gebündelt werden. Die Zweistufigkeit als Ziel auszugeben und in dutzenden Fällen Mittelbehörden zu schaffen, kann den ungelösten Konflikt nur mühsam verkleistern“, so Mohrings Urteil. „Eine zweieinhalbstufige Verwaltung, wie sie sich jetzt in den Plänen der Staatskanzlei andeutet, ist jedenfalls weder Fisch noch Fleisch.“

Die CDU setze dagegen auf eine klare Linie: „Unsere Antwort ist ein klarer dreistufiger Verwaltungsaufbau, der Gemeinden, Städte und Kreise entlastet. Nur so können wir überschaubare und vertraute Strukturen erhalten“, erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende. „Das Bemühen, nun den ersten Schritt nachzuholen, wird das Grundproblem nicht heilen: Erst durch eine Funktional- und Verwaltungsreform ergibt sich der Bedarf für eine Gebietsreform“, so Mohring weiter. Bevor Gebietsstrukturen angefasst würden, müsse klar sein, welche Aufgaben diese Strukturen erfüllen sollten. „Es bleibt dabei. Die Jacke ist einmal schief eingeknöpft. Noch immer soll die Funktional- und Verwaltungsreform nach der Gebietsreform umgesetzt werden“, verwies der Fraktionsvorsitzende auf jetzt die vorgestellte Zeitschiene. Danach münden die Grundsätze des Vorschaltgesetzes in einem Gesetz, welches bis zum 1. Januar 2019 und damit nach der Gebietsreform umgesetzt ist.

 

Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher