CDU-Fraktion zur Entscheidung für die Verbeamtung von Lehrern
Tischner: Wichtiger, aber nicht ausreichender Schritt zur Personalentwicklung in den Schulen
Erfurt – „Die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrern in Thüringen ist zwar ein wichtiger Schritt, um den Lehrerberuf im Freistaat attraktiver zu machen. Er greift jedoch zu kurz, wenn er nicht von weiteren Maßnahmen flankiert wird.“ Das hat der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner, zur heutigen Entscheidung des Landeskabinetts gesagt, künftig Lehrer in Thüringen wieder zu verbeamten. Die CDU-Fraktion hatte bereits im Januar 2017 ein umfassendes Maßnahmenpaket vorgelegt, um junge Lehrer für Thüringen zu gewinnen und im Freistaat halten zu können. Dieses enthält neben der Verbeamtung weitere Maßnahmen, wie eine Einstellungsgarantie für Lehramtsstudierende in Mangelfächern sowie im Regelschul- und Berufsschulbereich nach erfolgreicher zweiter Staatsprüfung, die Straffung von Einstellungsverfahren oder finanzpolitisch verantwortungsvolle Gehaltsverbesserungen für Berufseinsteiger. Dazu soll aus Sicht der CDU-Fraktion eine dem jeweils erreichten Bildungsabschluss angemessene Zuordnung der Eingangsämter für Lehrer aller Schularten und eine strukturelle Neuordnung der Erfahrungsstufen in den einzelnen Besoldungsgruppen erfolgen.
Die Rückkehr zur Verbeamtung von Lehrern in Thüringen ist zwar ein wichtiger Schritt, um den Lehrerberuf im Freistaat attraktiver zu machen. Er greift jedoch zu kurz, wenn er nicht von weiteren Maßnahmen flankiert wird.
Christian Tischner bildungspolitischer Sprecher
Einen weiteren Kritikpunkt bildet die Umsetzung der heutigen Entscheidung. So plädiert die CDU-Fraktion im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik dafür, dass für künftige Pensionslasten Vorsorge im Sinne von regelmäßigen Zuführungen zu Rücklagen getroffen wird. „Leider ignoriert die Landesregierung diese wichtige Voraussetzung. Insofern ist zu befürchten, dass die Verbeamtung zu Lasten kommender Generationen durchgesetzt werden soll. Das vorgeschlagene Modell der Schuldentilgung in Höhe der Pensionslasten ist nicht geeignet, um eine mündelsichere Vorsorge in Zeiten zunehmender Pensionsansprüche zu garantieren“, sagte Tischner.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit