CDU legt Antrag zur Wiedereinführung der Brenntage vor

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06.03.2016

CDU legt Antrag zur Wiedereinführung der Brenntage vor

Primas: Brennverbot ignoriert Situation im ländlichen Raum

Erfurt - Die CDU-Fraktion bringt zur nächsten Sitzung des Landtags einen Antrag ein, das seit 1. Januar geltende Verbot der Brenntage in Thüringen aufzuheben. Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion, Egon Primas, sagte dazu am Sonntag in Erfurt: „Das Verbot der Brenntage durch die Linksregierung verkennt die Gegebenheiten im ländlichen Raum und führt zu einer Belastung der Bürger durch höhere Abfallgebühren.“ Zahlreichen Kleingärtnern und Grundstücksbesitzern, insbesondere in ländlichen Gegenden, werde erst im Frühjahr bewusst werden, dass Rot-Rot-Grün das Verbrennen von Baumschnitt, Holzabfällen und Zweigen verboten habe. Mit dem CDU-Antrag soll die Landesregierung aufgefordert werden, in der Pflanzenabfallverordnung das Verbrennen von trockenem Baum- und Strauchschnitt wieder zu ermöglichen.

In Thüringen gebe es nach wie vor kein flächendeckendes Netz zur Sammlung von Baum- und Strauchschnitt, erklärte Primas. Die CDU-Fraktion sieht deshalb in den Brenntagen eine akzeptable Entsorgungsmöglichkeit für diese Abfälle: „Soweit Alternativen nicht oder nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, muss den Bürgern das Verbrennen als Entsorgungsvariante weiterhin offenstehen“, so Primas. Im privaten Bereich anfallender Baum- und Strauchschnitt sei nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand im umweltpolitisch gewünschten Maße im Wertstoffkreislauf nutzbar. „Grundsätzlich wollen wir, dass Bioabfälle in Kompostierungsanlagen zu Kompost weiterverarbeitet oder in Biogasanlagen und Biomasseheizkraftwerken zur Energieerzeugung genutzt werden. Baum- und Strauchschnitt soll nur dann verbrannt werden dürfen, wenn die von den Kommunen angebotenen Entsorgungsmöglichkeiten nicht zumutbar sind“, erläuterte Primas den Vorstoß seiner Fraktion.

 
Wichtig ist Primas auch, dass vor Ort entschieden wird, ob das Verbrennen zulässig ist und wie lange die Brennperiode dauert. Die zuständige Abfallbehörde soll zudem in schutzwürdigen Gebieten oder zur Vermeidung von Luftbeeinträchtigungen territoriale Einschränkungen vornehmen dürfen. Daneben soll an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen ein Verbrennen unzulässig sein. „Die Kommunen wissen genau, welche Entsorgungsmöglichkeit für den Grünabfall ihrer Bürger die sinnvollste ist – die Linkskoalition sollte jedenfalls nicht vorschreiben, dass das Verbrennen nicht mehr dazugehören darf“, so Primas abschließend.
 

Felix Voigt
Stellv. Pressespreche