CDU problematisiert Situation weiblicher Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen

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29.12.2015
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CDU problematisiert Situation weiblicher Flüchtlinge in den Erstaufnahmeeinrichtungen

Worm: Landesregierung muss geflüchtete Frauen und Mädchen wirksam vor Gewalt schützen

Erfurt – „Geflüchtete Frauen und Mädchen dürfen in Deutschland nicht erneut Opfer von Gewalt und sexuellen Übergriffen werden. Die Landesregierung hat hier eine große Verantwortung und steht in der Pflicht, Frauen und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen zu schützen.“ Das sagte der gleichstellungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Henry Worm, am Dienstag zu Schilderungen über Vorfälle in den zentralen Thüringer Anlaufstellen für Flüchtlinge. Die CDU-Fraktion hatte das Problem auch durch einen Antrag zum Thema einer mündlichen Anhörung im Gleichstellungsausschuss des Thüringer Landtags Mitte Dezember gemacht.

Auch wenn den Anzuhörenden vor dem Ausschuss keine ausreichende Datenbasis zur Quantifizierung des Problems in den Thüringer Einrichtungen vorlagen, berichteten sie doch von zahlreichen Fällen, in denen schutzbedürftige Frauen und Mädchen in den Einrichtungen erneut Opfer wurden. „Das darf man nicht tolerieren. Die Landesregierung muss sicherstellen, dass allein reisenden Frauen und Mädchen in den Erstaufnahmeeinrichtungen ein abgetrennter, geschützter Bereich angeboten wird, selbst wenn dies zunächst provisorisch erfolgt“, erklärte Worm. Auch müsse es möglich sein, wenn schon nicht geschlechtergetrennte, dann wenigstens abschließbare Toiletten und Duschen zu installieren. „Es kann doch nicht sein, dass sich Frauen und Mädchen nicht mehr trauen, auf die Toilette oder unter die Dusche zu gehen“, so der Gleichstellungspolitiker. Durch derlei geringe Vorkehrungen könne Vergewaltigungen und sexuellen Belästigungen vorgebeugt werden.


Auch weibliche Ansprechpartner und mehrsprachige Informationsmaterialien zu Hilfs- und Beratungsangeboten für Frauen sind aus Sicht von Worm dringend nötig. Komme es dennoch zu Vorfällen, sei eine schnelle ärztliche Versorgung, auch im Hinblick auf die Sicherung von Beweisen, unerlässlich. „Polizeiliche Maßnahmen wie die Wegweisung des Täters nach dem Gewaltschutzgesetz müssen auch in der besonderen Situation der Erstaufnahme von Flüchtlingen zum Schutz der Frauen und Mädchen möglich sein“, so Worm abschließend.


Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher