Debatte um 17. Juni als Gedenktag im Feiertagsgesetz
Walk: Erkenntnisprozess bei Rot-Rot-Grün muss noch weiter gehen
Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat die Bewegung in der Linkskoalition zum 17. Juni als Gedenktag begrüßt. „Der Gesetzentwurf zur Änderung des Thüringer Feiertagsgesetzes ist ein erster Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Abgeordnete Raymond Walk heute im Thüringer Landtag. Die CDU-Fraktion hatte sich bereits im Mai 2015 und dann erneut im Oktober 2015 mit einem Gesetzentwurf für die Erinnerung an den 17. Juni als Gedenktag für die Opfer der SED-Diktatur eingesetzt. Gesprächsbedarf sieht Walk bei der Benennung des Gedenktags und zu drei weiteren Gedenktagen, anhand derer nach dem Willen der CDU-Fraktion das Ringen um die Demokratie in Deutschland ins Bewusstsein gehoben werden kann. „Leider ist die Regierungskoalition entsprechenden Vorschlägen aus den eigenen Reihen nicht gefolgt“, bedauerte der Unionspolitiker.
Der 17. Juni erinnert an den Volksaufstand in der DDR 1953 gegen das SED-Regime. „Die Forderung nach freien Wahlen und der Wiedervereinigung waren eine klare Absage an die Diktatur und den Aufbau des Sozialismus. Das sollte man auch so benennen“, sagte Walk. Wenn die Linkskoalition lediglich von einem Gedenktag für die Opfer des SED-Unrechts spreche, so wird nach der Überzeugung Walks „die Botschaft dieses Tages weit weniger klar ausgedrückt, als dies möglich und wünschenswert ist“. Nach seinen Worten wird die CDU-Fraktion diese Frage in den Ausschussberatungen auf die Tagesordnung setzen. Festhalten will die Union auch an ihren weiteren Vorschlägen, dem 18. März als Tag der Parlamentarischen Demokratie, dem 25. Oktober als Tag der Verfassung des Freistaats Thüringen und des Thüringer Landtags und dem 9. November. „In diesem Tag verdichten sich Höhen und tiefste Abgründe deutscher Demokratiegeschichte in besonderer Weise“, sagte Walk.