EEG-Reform bringt Maß und Mitte in die Energiewende

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08.07.2016
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EEG-Reform bringt Maß und Mitte in die Energiewende

Gruhner: "1-Prozent-Flächenziel ist überholt"

Erfurt - "Die EEG-Reform bringt mehr Maß und Mitte in die Energiewende. Nur mit Augenmaß beim Ausbau der erneuerbaren Energien wird es gelingen, diesen mit dem Ausbau der Stromautobahnen zu synchronisieren." Mit diesen Worten kommentierte der energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Stefan Gruhner, die heute von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die künftig über Ausschreibungen ermittelten Fördersätze bringen laut Gruhner mehr Wettbewerb und Marktwirtschaft in die Energiewende: "Nicht die Politik entscheidet künftig über die Höhe der Förderung, sondern der Markt. Damit hält bei der Energiewende endlich das Zeitalter der Marktwirtschaft Einzug. Für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Reform vor allem, dass beim Strompreis endlich die Kostenspirale nach oben durchbrochen wird", sagte der CDU-Energiepolitiker.

"Wir sind froh, dass das neue EEG dem ungezügelten und teuren Windenergieausbau in Thüringen einen Riegel vorschiebt. Was die rot-rot-grüne Landesregierung nicht einsehen will, erledigt die große Koalition im Bund", so Gruhner weiter. "Das 1-Prozent-Flächenziel der Linkskoalition beim Windenergieausbau ist somit überholt. Der Windenergieausbau wird durch den Ausbaudeckel im EEG sinnvoll abgemildert, so dass in Thüringen deutlich weniger Anlagen gebaut werden können als von der Thüringer Landesregierung geplant. Wenn die Landesregierung nun diese Entwicklung beklagt, zeigt sie einmal mehr, dass sie nicht die Interessen der Thüringer Bürger vertritt, sondern die der Ökostromlobby", erklärte Gruhner. Der CDU-Abgeordnete forderte die Regionalen Planungsgemeinschaften deshalb auf, ihre Planungen nun zu überdenken und vom rot-rot-grünen Flächenziel und der Ausweisung von Waldflächen Abstand nehmen.


Durch die erreichte Öffnung der Biomasse-Ausschreibungen für kleinere Bestandsanlagen unter 150 Kilowatt und dem ab 2020 sogar leicht steigenden Ausschreibungsvolumen "erhält die Nutzung der Biomasse eine klare Perspektive. Damit wird Planungssicherheit für die Thüringer Landwirtschaft erreicht und dieser wichtige Beitrag des ländlichen Raumes bei der Umsetzung der Energiewende weiter einbezogen", sagte Gruhner. In der Gesetzesnovelle wird für Biomasseanlagen ein Ausschreibungsvolumen von 150 Megawatt pro Jahr in den Jahren 2017 bis 2019 und 200 Megawatt in den Jahren 2020 bis 2022 festgeschrieben. "Sogar ein moderater Zubau wird dadurch ermöglicht", so Gruhner abschließend.



Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher