Hort-Personal – Versucht Landesregierung den Haushaltsgesetzgeber zu umgehen?

Zum Inhalt scrollen
24.09.2016
Erfahren Sie mehr über Maik Kowalleck

Hort-Personal – Versucht Landesregierung den Haushaltsgesetzgeber zu umgehen?

CDU erneuert Forderung nach ordentlichem parlamentarischen Verfahren

Erfurt – Der Haushalts- und Finanzausschuss des Thüringer Landtags wird sich im November noch einmal mit der Rückübertragung des Hort-Personals auf das Land beschäftigen. Das hat der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck, heute in Erfurt gesagt. In der gestrigen Sitzung des Ausschusses sind verfassungsrechtliche Zweifel am Vorhaben der Landesregierung aufgetaucht, den Übergang des Hort-Personals von den Kommunen auf das Land schlicht durch redaktionelle Änderungen im Haushalt abzuwickeln. „Für uns war und ist das der Versuch, den Landtag zu umgehen. Wir erwarten, dass die Landesregierung für diese massive Ausweitung des Stellenplans einen ordentlichen Antrag einreicht“, sagte Kowalleck.

Die CDU-Fraktion hat die Auswirkungen der von Rot-Rot-Grün rückabgewickelten Hortkommunalisierung auf den Landeshaushalt bereits im Februar auf die Tagesordnung des Haushalts- und Finanzausschusses gesetzt. Zahlreiche Kommunen hatten die Horte im Rahmen von Erprobungsmodellen in den vergangenen Jahren in eigene Regie übernommen. Dies war ursprünglich ein Anliegen der CDU. Die SPD hatte sich im Laufe der Zeit jedoch ebenfalls von den Vorzügen des Modells überzeugt. Sie konnte sich allerdings in der Linkskoalition mit ihren Vorstellungen nicht durchsetzen. Die Rückführung der Horte und des Personals zum Land verlief chaotisch.


„Der Versuch, dabei den Landtag als Haushaltsgesetzgeber auszubremsen, ist ein weiteres Kapitel dieser unrühmlichen Geschichte“, kommentierte Kowalleck. Die Einwände wögen immerhin so schwer, dass eine Ausschussmehrheit die Beratungen über den erwähnten Antrag der CDU heute nicht abschließen wollte. „Das ist ganz in unserem Sinn, und ich werte dies als ein Zeichen keimender Einsicht. Zur Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit gehört, dass die erheblichen Personalverschiebungen auch öffentlich im Parlament beraten werden. Die Landesregierung muss einen entsprechenden Änderungsantrag zum Landeshaushalt vorlegen“, sagte der Haushalts- und Finanzpolitiker abschließend.



Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressespreche