Ladenöffnung zum „Suhler Frühling“ am 1. Mai 2016

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11.02.2016
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Ladenöffnung zum „Suhler Frühling“ am 1. Mai 2016

Voigt: Entscheidung der Stadt basiert auf klarer Rechtslage

Erfurt – „Es gibt in Suhl einen denkbar breiten Konsens, den Suhler Frühling mit einem verkaufsoffenen 1. Mai zu kombinieren.“ Darauf hat der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Mario Voigt, hingewiesen. Da diese Möglichkeit auch durch das Thüringer Ladenöffnungsgesetz gedeckt ist, hält Voigt die Kritik des Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und des DGB an der Entscheidung der Stadt „für absolut unakzeptabel“. Es geht dem Wirtschaftspolitiker nicht darum, den Tag der Arbeit in seiner Bedeutung zu schmälern, sondern Spielraum für lokale Interessen zu erhalten.

Das Thüringer Ladenöffnungsgesetz regelt unter anderem die auf vier Tage beschränkten Öffnungsmöglichkeiten an Sonn- und Feiertagen. „Der Gesetzgeber hat sich bewusst dafür entschieden, die Entscheidung über diese Tage den Gemeinden und Städten zu überlassen, damit lokale Besonderheiten berücksichtigt werden können“, erläuterte Voigt. Nur wenige Sonn- und Feiertage, wie etwa der Karfreitag als stiller Feiertag, sind mit einem absoluten Öffnungsverbot belegt. Dieses absolute Verbot gibt es nach seinen Worten für den 1. Mai nicht. Wenn Suhl an diesem Tag im Rahmen seines „Suhler Frühlings“ die Läden öffnen wolle, entspreche dies genau dem Zweck, den Kommunen größtmögliche Entscheidungsfreiheit zu gewähren.


„Die Sachlage ist klar, und es würde einem Ministerpräsidenten von Thüringen gut zu Gesicht stehen, sich nicht einseitig zum Sprachrohr der Gewerkschaft zu machen. Der Einzelhandel hat es schon schwer genug, sich im Internetzeitalter zu behaupten. Wenn tausende Menschen in der Stadt sind, sollen sie auch einkaufen können. Das ist gelebte regionale Wirtschaftsförderung, und der sollten wir nicht noch weitere Steine in den Weg legen“, so der CDU-Wirtschaftspolitiker Voigt abschließend.



Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher