Lauinger-Affäre: CDU-Fraktion gegen Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)

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19.08.2016
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Lauinger-Affäre: CDU-Fraktion gegen Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)

Emde: Eine „Lex-Lauinger“ kommt nicht infrage

Erfurt – Mit der CDU-Fraktion kommt eine Abschaffung der Besonderen Leistungsfeststellung (kurz: BLF) und somit eine ‚Lex Lauinger‘ nicht infrage. Rot-Rot-Grün soll die Finger von einer politisch motivierten aber fachlich völlig unnötigen Schulgesetznovelle lassen“, so der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion, Volker Emde, zu Überlegungen der Koalitionsfraktionen.

Laut Emde ist die Besondere Leistungsfeststellung gerecht, auch gegenüber Schülern der Regelschule und der Thüringer Gemeinschaftsschule. „Außerdem ist sie pädagogisch sinnvoll, weil Schüler auf Prüfungssituationen vorbereitet werden und eine drohende Wiederholung der Klasse 11 für angehende Abiturienten auch keine sinnvolle Lösung wäre.“

 

Die Besondere Leistungsfeststellung ist Bestandteil der Versetzungsbestimmungen nach Klasse 10. Mit der Zulassung zur Qualifikationsphase der Oberstufe wird den Schülern eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Die hier gewählte Form zum Erwerb eines mittleren Schulabschlusses am Gymnasium entspricht dem Grundsatz ‚kein Abschluss ohne Prüfung‘. „Das war damals unsere Intention bei der Einführung der BLF und sie ist es noch. Ein Verschenken von Abschlüssen ist nicht in unserem Sinne“, erklärte Emde.

 

Dass gerade die LINKE diese Möglichkeit ins Spiel bringt, ist laut Emde bezeichnend. „Würde der Realschulabschluss am Gymnasium verschenkt, würde der Druck auf die Gymnasien steigen und die Regelschule weitere entwertet“, schloss Emde.

 

 

Kristina Scherer

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit