Maßnahmenpaket Gastgewerbe: Tiefensee greift Forderung der CDU-Fraktion auf

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05.09.2016
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Maßnahmenpaket Gastgewerbe: Tiefensee greift Forderung der CDU-Fraktion auf

Bühl: Erwarten jetzt auch Zustimmung zu unserem Antrag

Erfurt - Mit dem heute durch Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee vorgestellten Maßnahmenpaket zum Thüringer Gastgewerbe greift die Landesregierung wichtige Forderungen eines entsprechenden CDU-Antrags auf. Dieser wurde im jüngsten Plenum nicht mehr behandelt und steht nun im September auf der Tagesordnung des Landtags. "Wir haben schon im Juni gefordert, dass künftig die Belange von kleinen und mittleren Unternehmen bei Gesetzesvorhaben stärker berücksichtigt werden. Denn gerade das Gastgewerbe leidet unter hohen behördlichen Auflagen und einer erheblichen Kontrolldichte", erklärte dazu der tourismuspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Andreas Bühl, am Rande des 5. Thüringer Tourismustages.

"Nachdem das Wirtschaftsministerium zunächst jeden Handlungsbedarf in der Frage der bürokratischen Belastungen bestritten hatte, taucht diese Forderung nun auf einmal im Maßnahmenpaket auf. Offenbar wurden unsere Argumente doch noch gehört", sagte Bühl. Die CDU-Fraktion fordert in ihrem Antrag zum Thüringer Gaststättengewerbe zusätzlich, dass die Dokumentations- und Kontrollpflichten im Gastgewerbe auf den Prüfstand kommen und sich die Landesregierung auf Bundesebene für praxistauglichere Regelungen im Arbeitszeitgesetz im Hotel- und Gaststättengewerbe einsetzt, insbesondere beim Personaleinsatz von kurzfristigen Aushilfen. "Wie ernst es der Landesregierung mit dem Hotel- und Gaststättengewerbe wirklich ist, sehen wir in der Landtagssitzung Ende September. Wir erwarten jetzt, dass die Koalitionsfraktionen unserem Antrag zustimmen", so der CDU-Tourismuspolitiker abschließend.


Hintergrund:

Im Gastgewerbe werden allein im Rahmen der gerätetechnischen Sicherheit circa 27 Prüfungen jährlich notwendig, wobei es häufig zu Doppelungen des Prüfinhaltes kommt. Neben den Dokumentationspflichten gemäß Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz sind Unternehmer im Gaststättengewerbe mit bis zu 20 weiteren Dokumentationen belastet. Südthüringer Gastronomen belegen, dass sie rund 900 Stunden im Jahr, das sind durchschnittlich vier Stunden täglich, neben den eigentlichen Kernaufgaben zusätzlich für Bürokratie aufbringen müssen.



Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher