Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss rät zur Überprüfung von Polizeidienstvorschriften

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29.04.2016
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Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss rät zur Überprüfung von Polizeidienstvorschriften

Jörg Kellner: Tatortgruppe darf nicht nur Zaungast am Tatort sein

Erfurt – Die Vorschriften, in denen die Zusammenarbeit zwischen Gesamteinsatzleitern und spezialisierten Tatortgruppen des Landeskriminalamtes (LKA) oder Bundeskriminalamtes (BKA) geregelt sind, sollten überprüft werden. Das regt der Obmann der CDU-Landtagsfraktion im NSU-Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags, Jörg Kellner, im Nachgang zur gestrigen Sitzung des Ausschusses an. „Die hochspezialisierten Tatortgruppen dürfen nicht nur Zaungast am Tatort sein“, sagte Kellner mit Blick auf den Einsatz beim Auffinden der mutmaßlichen Rechtsterroristen Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt am 4. November 2011 in Eisenach-Stregda.

Der Einsatz hat im Focus der jüngsten Sitzung des Untersuchungsausschusses Rechtsterrorismus und Behördenhandel im Thüringer Landtag gestanden. Ein heute als Referatsleiter im Innenministerium beschäftigter Polizeibeamter hatte als Einsatzleiter das Wohnmobil abschleppen lassen, in dem Mundlos´ und Böhnardts Leichen aufgefunden wurden. Daher sah er sich dem Vorwurf ausgesetzt, Spuren vernichtet und die kriminalistische Arbeit behindert zu haben. Mitgliedern der Tatortgruppe sagten gegenüber dem Ausschuss, dass in Stregda vom üblichen kriminalistischen Vorgehen abgewichen und unter anderem das Wohnmobil gegen ihren fachlichen Rat abgeschleppt worden sei. Der Einsatzleiter verteidigte sich mit dem Hinweis auf die seiner Entscheidung zugrunde liegenden Abwägungen.


Nach geltenden Polizeidienstvorschriften stehen die kriminalistischen Fachleute des Landeskriminalamtes der polizeilichen Einsatzführung lediglich beraten zur Seite. „Im Optimalfall arbeiten alle Akteure an einem Tatort zwar einvernehmlich zusammen. Gleichwohl halte ich es für falsch, wenn sich die Polizeiführung über den Rat der Fachleute hinweg setzen kann“, kritisiert Kellner die geltenden Dienstvorschriften.



Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher