Rot-Rot-Grün darf wichtige Gesetze im Bundesrat nicht blockieren

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05.07.2016
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Rot-Rot-Grün darf wichtige Gesetze im Bundesrat nicht blockieren

Erbschaftsteuerreform und Integrationsgesetz müssen Länderkammer passieren

Erfurt - "Indem sie die Reform der Erbschaftsteuer blockiert, streut die Landesregierung Zucker in den Tank der Familienbetriebe, die bekanntermaßen der Motor unserer Thüringer Wirtschaft sind." Mit diesen Worten hat der finanzpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Maik Kowalleck, die angekündigte Ablehnung des Erbschaftsteuergesetzes durch Thüringen am kommenden Freitag im Bundesrat kommentiert. Staatskanzleiminister Hoff hatte heute außerdem aus dem Kabinett berichtet, dass die Landesregierung dem Integrationsgesetz der Bundesregierung weiter ablehnend gegenübersteht. Bei dem Gesetz, das ebenfalls am Freitag im Bundestag aufgerufen wird, handelt es sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dazu erklärte der migrationspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Herrgott: "Die Landesregierung muss endlich aufhören, das beständig geforderte Integrationsgesetz mit immer neuen Ausreden zu blockieren. So verhindert sie genau das, was sie vorgibt erreichen zu wollen: Eine wirksame Integration der Flüchtlinge in Arbeitsmarkt und Gesellschaft."


"Die für Integration wichtigen Maßnahmen wie die Wohnsitzauflage oder die Schaffung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge müssen jetzt endlich in Gang kommen. Doch selbst im Grunde unstrittige Punkte werden einmal mehr durch die kleinliche Haarspalterei der rot-rot-grünen Verhinderer ausgebremst", betonte Herrgott die Dringlichkeit vieler der im Integrationsgesetz vorgesehenen Maßnahmen. "Ob Integration gelingen kann, ist ganz entscheidend auch davon abhängig, wo jemand lebt. Eine Wohnsitzauflage beugt der Bildung von Ghettos und sozialen Brennpunkten in den Ballungsräumen vor, erleichtert die gesellschaftliche Einbindung und gewährleistet nicht zuletzt eine gleichmäßigere Verteilung der Kosten und Leistungen", beschrieb Herrgott das aus Sicht der CDU-Fraktion entscheidende Ziel des Gesetzes. "Diese Chance darf die Linkskoalition nicht verspielen, indem sie ständig gegen die Flüchtlingspolitik der Bundesregierung opponiert", erklärte Herrgott.


Zur Erbschaftsteuer ergänzte Kowalleck, eine Ablehnung des schwer errungenen Kompromisses durch Rot-Rot-Grün sei ein fatales Signal für alle kleinen und mittleren familiengeführten Unternehmen in Thüringen. "Mit dem Gesetz wird sichergestellt, dass Unternehmensübergänge gelingen. Kein Familienunternehmen sollte wegen eines Erbschaftsfalls in Schieflage geraten und Mitarbeiter entlassen müssen. Mit seinem Bundesrats-Nein gefährdet die Linkskoalition diese Errungenschaft nun mutwillig", sagte Kowalleck. Das Gesetz bewege sich sehr eng an der Lebenswirklichkeit der kleinen und mittleren Familienunternehmen, die Thüringens gewerblichen Mittelstand prägen. Zu den von der Landesregierung vorgeschobenen verfassungsrechtlichen Bedenken sagte Kowalleck, die Einigung sei aus Sicht der Thüringer CDU-Fraktion so umgesetzt worden, dass das Gesetz einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhalte und die ausreichende Schonung des Firmenkapitals tatsächlich erreicht werde.



Felix Voigt

Stellv. Pressesprecher