Rot-Rot-Grün lässt nach Koalitionsstreit Verlängerung der Abgeordnetenüberprüfung platzen
Scherer: Wenn es zum Schwur kommt, verweigert sich Rot-Rot-Grün der Aufarbeitung
Erfurt – „Wenn es in Sachen SED-Vergangenheit im Landtag zum Schwur kommt, verweigert sich Rot-Rot-Grün regelmäßig einer Aufarbeitung“. So hat der justizpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Manfred Scherer, die Weigerung der Thüringer Linkskoalition bewertet, das Abgeordnetenüberprüfungsgesetz zu verlängern. „Der offene Streit in der Koalition über den Begriff der Parlamentsunwürdigkeit führt im Ergebnis dazu, dass sie die Abgeordnetenüberprüfung ganz fallen lässt. Wer Beispiele sucht, wie die LINKE, Grüne und SPD am Ring durch die Manege zieht, findet hier ein besonders anschauliches“, sagte Scherer. Der Abgeordnete erinnerte daran, dass alle drei Koalitionsfraktionen in der ersten Beratung am 12. Dezember 2014 angekündigt hatten, grundsätzlich am Ziel der Überprüfung festzuhalten. „Das Unvermögen, eine Linie zu finden und die Parlamentsunwürdigkeit klar zu benennen, führt nun zu diesem grotesken Ergebnis“, fügte er hinzu.
Der justizpolitische Sprecher warf der LINKEN ein „plumpes Täuschungsmanöver“ vor. Es gehe bei dem Gesetzentwurf der CDU nicht um die Abgeordnetenüberprüfung in dieser, sondern in der folgenden Wahlperiode. „Wer glaubt, dass sich diese LINKE im Laufe der Wahlperiode noch einmal für eine Abgeordnetenüberprüfung einsetzt, der ist ein Träumer“, sagte Scherer. Nach seinen Worten „ziehen SPD und Grüne überall dort den Kürzeren, wo es um eine klare und unzweideutige Verurteilung des SED-Regimes ohne alle argumentativen Hintertüren geht“. Er erinnerte an den von der LINKEN verfolgten kulturrevolutionären Ansatz, der die notwendige Delegitimierung des Sozialismus in der DDR ganz offensichtlich nicht vertrage. „Blamiert sind die kleinen Koalitionspartner. Das ist Augenhöhe unter sozialistischen Vorzeichen“, sagte Scherer. Der Abgeordnete hält es für grotesk, aus der Menschenwürde abzuleiten, dass ein Abgeordneter nicht parlamentsunwürdig sein könne. „Das sind völlig unterschiedliche paar Schuh“, so wörtlich.