Schulgesetz: CDU-Fraktion lehnt diskutierte Mindestgrößen für Schulen ab
Tischner: Massiver Eingriff in Thüringer Schullandschaft
Erfurt – „Die aktuell diskutierten Mindestgrößen bedeuten einen massiven Eingriff in die Thüringer Schullandschaft und bedeutet das Aus für zahlreiche kleinere Schulstandorte.“ Das erklärte der bildungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Christian Tischner, zum Entwurf einer Schulgesetznovelle, über die heute (22.2.2017) die Thüringische Landeszeitung berichtet hat. Vorgesehen ist, dass die Landesregierung künftig per Verordnung Mindestgrößen für Klassen und Schulen festlegen kann. Tischner spricht sich stattdessen dafür aus, „Schulgrößen weiterhin partnerschaftlich zwischen Kommunen und Land zu vereinbaren, so wie in der Vergangenheit auch. Denn die Schulträger brauchen bei der Schulnetzplanung aus demographischen und geografischen Gründen Flexibilität und die Möglichkeit regionaler Differenzierungen“, sagte der Bildungspolitiker.
Es soll mal wieder mit dem Rasenmäher über das Land gegangen werden, ohne Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten und Schulvielfalt.
Christian Tischner bildungspolitischer Sprecher
Setzt die Landesregierung ihr Vorhaben um, kann sie damit laut Tischner „aktiv in die Schulstruktur eingreifen. Die kommunalen Schulträger hätten kaum eine Handhabe dagegen, wären im Fall der Fälle jedoch für die höheren Transportkosten zuständig“, so der Verdacht des Landtagsabgeordneten. „Es soll mal wieder mit dem Rasenmäher über das Land gegangen werden, ohne Rücksicht auf örtliche Gegebenheiten und Schulvielfalt“, bemängelte der Greizer Abgeordnete. Er hält nichts davon, die Landkreise und kreisfreien Städte als Schulträger auf diese Weise auszubooten. „Schulstandorte sind Magneten zur Ansiedlung junger Familien in unseren ländlichen Ortschaften. Ihre Schließung trägt zu einem Ausbluten ländlicher Räume in Thüringen bei“, so seine Überzeugung.
Tischner weist überdies darauf hin, dass Gemeinschaftsschulen durch die relativ niedrige Messzahl von 320 Schülern gegenüber dem gegliederten Schulsystem (Grundschule, Regelschule, Gymnasium) deutlich bevorzugt werden. Das erhöhe vermutlich ihre Attraktivität bei den Schulträgern und steuere das Schulsystem damit einseitig in eine Richtung. „Zu guter Letzt kann das Bildungsministerium durch Zentralisierung des Schulnetzes die verheerende Personalpolitik kaschieren. Statt ausreichend Lehrer zu gewinnen, wird das Schulnetz ausgedünnt. Den Preis zahlen die Schüler mit längeren Wegen und die Kommunen mit dem möglichen Verlust von Schulstandorten. Dieses Gesetz ist eine Bankrotterklärung von Vertretungsminister Hoff mit Blick auf den Generationswechsel in den Schulen“, so Tischner abschließend.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit