Grob: SPD und Grüne kneifen bei Aufarbeitung, wenn es konkret wird
Erfurt – Rot-Rot-Grün verweigert die Auseinandersetzung mit Doping-Verstrickungen in den Jahren der DDR. Diesen schweren Vorwurf hat die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag nach der heutigen Sitzung des Sportausschusses erneuert. Der Ausschuss hat es abgelehnt, einem Medienbericht nachzugehen, dem zufolge das rot-rot-grüne Sportfördergesetz früheren Dopingfunktionären den Verbleib im staatlich geförderten Sportbetrieb ermöglicht. Der Spiegel hatte am 27. Mai 2017 berichtet, dass der Thüringer Landessportbund (LSB) im November 2016 sogar eine Ehrenerklärung in diesem Sinne abgeändert hat. Bedienstete sollen hinfort nicht mehr erklären müssen, zu keinem Zeitpunkt mit Doping befasst gewesen zu sein. Nach den Worten des sportpolitischen Sprechers der CDU-Fraktion, Manfred Grob, „verschließt die Linkskoalition fest die Augen vor der Doping-Vergangenheit im Sport“. Die CDU-Fraktion hat bereits 2015 den Entwurf für ein Sportfördergesetz vorgelegt, nach dem Sportorganisationen nur gefördert werden dürfen, wenn sie nachweisen, dass ihre hauptamtlichen Mitarbeiter nicht in das Doping verwickelt waren.
Rot-Rot-Grün hat sich bisher geweigert, den entsprechenden Paragraphen des Unionsentwurfs in das Gesetz aufzunehmen. „Wir halten diese Bestimmung jedoch für unentbehrlich und sprechen uns für die Aufnahme dieser von uns vorgeschlagenen Regelung aus. Vor allem SPD und Grüne in Thüringen müssen sich fragen lassen, warum sie eine ernsthafte Aufarbeitung der Vergangenheit zur Bedingung für eine Koalition mit der LINKEN machten, aber kneifen, wenn es konkret wird“, so Grob. Die CDU-Fraktion dringt außerdem darauf, die Landessportkonferenz zu stärken, um die Aktivitäten des LSB beim Kampf gegen Doping transparenter darzustellen. „Die Landessportkonferenz ganz abzuschaffen, wie es die Landesregierung plant, ist aus unserer Sicht der falsche Weg“, so der Sportpolitiker. Der Kampf gegen Doping stelle eine enorme Herausforderung dar, die bei der Verabschiedung des Sportfördergesetzes 1994 nicht im Blick war. „Deshalb sieht unser Gesetzentwurf vor, die Landessportkonferenz unter anderem um jeweils einen Vertreter der Dopingberatungsstelle und des Dopingopferhilfevereins zu erweitern. Dieser Akzentuierung entsprechend möchten wir jährliche Berichte des LSB zu seinen Anti-Dopingaktivitäten an die Landessportkonferenz im Gesetz festschreiben“, sagte Grob.
Rot-Rot-Grün trifft mit dem Gesetz jenseits dieser Frage auf erheblichen Widerspruch. In der heutigen öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat der Thüringer Gemeinde- und Städtebund massive verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen. Er hält den Gesetzentwurf der Linkskoalition für verfassungswidrig.
Kristina Scherer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit