Thüringer Erziehungsgeld: Bodo Ramelow widerspricht Änderungsantrag von Rot-Rot-Grün

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20.05.2015

Regierungschef will „Bestandsschutz“ nur bis zum 14.9.2014 – und begibt sich damit in Widerspruch zu den Koalitionsfraktionen

Für Meißner steht rechtlich und politisch fest, „dass alle Eltern einen Anspruch auf Thüringer Erziehungsgeld haben, deren Kinder bis zum Inkrafttreten einer möglichen Änderung zur Welt gekommen sind. Alles andere verstieße gegen das Rückwirkungsverbot. Familienplanung hängt nicht zuletzt für finanziell weniger gut Gestellte auch von der Überlegung ab, welche Unterstützung sie erfahren.“ Eine rechtliche Prüfung zum etwaigen Auslaufen des Thüringer Erziehungsgeldes ist für die Sozialpolitikerin nach den gestrigen Äußerungen des Ministerpräsidenten umso bedeutsamer, um rechtliche Klarheit zu schaffen.

Meißner sagte weiter: „Wenn Herr Ramelow den Bestandsschutz lediglich bis zum 14.9.2014 gelten lassen will und dies auch noch als – so wörtlich – moralischen Stichtag überhöht, weil die Wähler sich für eine Konstellation entschieden hätten, so irrt er gleich dreifach: rechtlich, politisch und moralisch.“ Dass Ramelows Auffassung rechtlich abwegig sei, hätten selbst die Koalitionsfraktionen inzwischen erkannt. Die politische Wertung des Wahlergebnisses, bei dem Rot-Rot-Grün in der Summe deutlich verloren hatte, ist für die CDU-Abgeordnete schlicht „grotesk“. Moralisch irre der Ministerpräsident wenn er glaube, nach Gutsherrenart Rückwirkend Gesetze in Kraft setzen und damit das Vertrauen in den demokratischen Staat untergraben dürfe.


Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher