UA Immelborn: Rot-Rot-Grün verweigert Einholung eines Sachverständigengutachtens
Christian Tischner: Wir werden rechtliche Schritte prüfen
Erfurt – Rot-Rot-Grün will verhindern, dass ein unabhängiger Sachverständiger das Vorgehen des Thüringer Landesdatenschutzbeauftragten Lutz Hasse beim Auffinden und Räumen des Aktenlagers in Immelborn rechtlich überprüft. Diesen Vorwurf hat der CDU-Landtagsabgeordnete Christian Tischner nach der heutigen Sitzung des Untersuchungsausschusses zum Aktenlager Immelborn (UA 6/2) heute in Erfurt erhoben. Die Koalitionsfraktionen haben einen entsprechenden, von der CDU-Fraktion beantragten Gutachtenauftrag mit Mehrheit abgelehnt. Tischner kündigte an, dass seine Fraktion rechtliche Schritte gegen diese Ausschussentscheidung prüft. Streit gibt es auch darüber, ob ein von der Koalitionsmehrheit angestrebter Zwischenbericht bereits eine Beweiswürdigung enthalten soll.
Es geht der Koalition nicht um Aufklärung, sondern um den Schutz des Datenschutzbeauftragten.
Christian Tischner CDU-Landtagsabgeordneter
Für Tischner, der Mitglied des Ausschusses ist, liegt auf der Hand, „dass Rot-Rot-Grün ganz offenbar die Antworten des Gutachtens fürchtet. Es geht der Koalition nicht um Aufklärung, sondern um den Schutz des Datenschutzbeauftragten. Anscheinend soll seine Wiederwahl Anfang 2018 nicht gefährdet werden.“ Bei der ersten „Begehung“ des Aktenlagers im Juli 2013 hatte Hasse Medien ausgiebig Gelegenheit gegeben, Kenntnis von geschützten und sensiblen Daten zu nehmen. Das könnte nach Ansicht der CDU-Fraktion den Straftatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen erfüllen. Die Koalition scheint sich über das Vorgehen laut Tischner nicht ganz einig gewesen zu sein. „Noch am 1. Februar kündigten die Koalitionsfraktionen Änderungsvorschläge am Gutachtenauftrag an. Doch das blieb ohne Folgen“, sagte der Abgeordnete.
Nicht nachvollziehbar ist für Tischner überdies, dass sich Rot-Rot-Grün über ein Gutachten der Landtagsverwaltung zu einem Zwischenbericht hinwegsetzen will, das die CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hat. Diesen Zwischenbericht hatten die Koalitionsfraktionen während der letzten Plenarsitzung des Landtags beschlossen. Neben dem Stand des bisherigen Verfahrens soll er bereits eine Beweiswürdigung enthalten. „Dies widerspricht dem Untersuchungsausschussgesetz und jedem logischen Menschenverstand. Auch ein Gericht spricht vor Abschluss des Verfahrens niemanden für schuldig oder unschuldig“, so Tischner abschließend.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher