Worm: Gruppe ist durch Rentenüberleitung erheblich benachteiligt

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Gleichstellungsausschuss debattiert die Lage von in der DDR geschiedenen Frauen

In der Bundesrepublik Deutschland ist der Versorgungsausgleich nach einer Scheidung 1977 gesetzlich normiert worden. Er garantierte eine faire Rentenberechnung für die gemeinsame Ehejahre. Durch das Rentenüberleitungsgesetz ist diese in der DDR unübliche Regelung nicht übernommen worden. Ebenso wenig ist eine Geschiedenen-Hinterbliebenenrente vorgesehen. Andererseits werden Kindererziehungszeiten für Kinder die vor 1992 geboren wurden, nur mit einem Jahr veranschlagt, obgleich in der DDR dafür drei Beitragsjahre vorgesehen waren.

Wie der gleichstellungspolitische Sprecher ausführte, „wirkt sich das vor allem dann aus, wenn Frauen nicht voll erwerbstätig, also etwa mithelfende Familienangehörige waren oder sich auf ihre Familie konzentriert haben. Sie erhalten oft sehr niedrige Renten“. Worm sieht in diesen Fällen dringenden Nachholbedarf. Es gebe verschiedene Modelle für eine faire Regelung. „Entscheidend ist, dass die Lage dieser Frauen bei der anstehenden Novelle des Rentenrechts berücksichtigt wird. Darauf werden wir achten“, so der Landtagsabgeordnete.


Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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