Zeugenbefragung im UA Immelborn erhärtet Verdacht der CDU-Fraktion

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20.06.2016

Zeugenbefragung im UA Immelborn erhärtet Verdacht der CDU-Fraktion

„Geschenk des Himmels“ verstand sich als „Grüß-August“


Erfurt – Die heutigen Zeugenbefragungen im Untersuchungsausschuss zum Aktenlager Immelborn erhärten den Verdacht, dass der Thüringer Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (TLfDI), Lutz Hasse, 2014 ein abgekartetes Spiel zu Lasten des damaligen Innenministers Jörg Geibert gespielt hat. So lautet das Fazit des Obmanns der CDU-Fraktion im Ausschuss, Manfred Scherer. „Der Plan zur Räumung des Aktenlagers Immelborn stand spätestens Mitte 2014 bereits fest. Erst danach hat der TLfDI Klage eingereicht, um nach dem Regierungswechsel das Aktenlager wie geplant und ohne Hilfe der Polizei räumen zu lassen“, fasste Scherer das Ergebnis der Befragung Hasses und des Nachtragsliquidators Günter Wagner zusammen. Wagner hatte die Archivierungsfirma in Immelborn einst selbst mit gegründet.

Wagner, der vom TLfDI Ende 2014 als „Geschenk des Himmels“ zur Auflösung des Aktenlagers angepriesen wurde, sieht seine damalige Rolle eher als „Grüß-August“. Nur unter der Bedingung, weder für organisatorische, finanzielle oder datenschutzrechtliche Fragen Verantwortung zu tragen, habe er sich zur Übernahme der Nachlassliquidation bereit erklärt. „Daneben ist für uns bemerkenswert, dass nach dem Regierungswechsel eben nicht mehr jede Akte einzeln angefasst werden musste. Was der TLfDI 2013 als unerlässlich erachtet hatte, war 2015 plötzlich zu aufwendig“, kommentierte Scherer das widersprüchliche Verhalten Hasses.
 
Der TLfDI hatte ursprünglich darauf gepocht, dass bei der Räumung jeder einzelne Aktenordner kontrolliert und datenschutzrechtlich bewertet werden muss. Um diesen erheblichen Arbeitsaufwand zu leisten, begehrte er 2014 im Klagewege Amtshilfe durch das Thüringer Innenministerium. Die CDU-Fraktion hegte den Verdacht, dass Hasse Geibert im Wahljahr aus politisch durchsichtigen Gründen vorführen wollte. In der heutigen Verhandlung stellte sich nun heraus, dass der TLfDI bei der Räumung des Aktenlagers nur Stichproben der Akten erhoben hatte.
 
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher