Abschließende Beratung des Sportfördergesetzes. CDU hält an ihrem Entwurf fest

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Grob: Unentgeltliche Sportstättennutzung könnte sich als Eigentor erweisen

Erfurt – Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag wird in der abschließenden Beratung des Sportfördergesetzes an ihrem Entwurf festhalten und sich bei der weitgehend identischen Vorlage von Rot-Rot-Grün enthalten. Das hat der sportpolitische Sprecher der Fraktion, Manfred Grob, heute in Erfurt gesagt. Die Union hatte eine umfassende Änderung des Sportfördergesetzes mit einem Entwurf im September 2015 ins Rollen gebracht und mit den Koalitionsfraktionen hinsichtlich der meisten Fragen Einigkeit erzielt. Umstritten blieb der Vorschlag der Linkskoalition zur unentgeltlichen Nutzung von Sportstätten im Gesetz. „Das ist nicht zu Ende gedacht und könnte sich als Eigentor erweisen“, sagte Grob und verwies darauf, dass man sich über das Ziel einig sei, nicht jedoch über die Wege.

Grundsätzlich würdigte der Sportpolitiker, dass Rot-Rot-Grün zahlreiche Anregungen der CDU aufgegriffen hat. „In allen anderen Punkten, wie beispielsweise dem Umgang mit Doping, die Aufnahme von Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit dem Landessportbund sowie die Einrichtung eines Landessportbeirats haben wir einen fraktionsübergreifenden Konsens herstellen können“, so Grob. Der Sport im Land wird nach seiner Überzeugung von dem gründlich überarbeiteten Gesetz profitieren. Die Mittelverwendung werde transparenter und könne in einem nachvollziehbaren Prozess auf zuvor gemeinsam vereinbarte Ziele unter Wahrung der fachlichen Autonomie des Sports konzentriert werden. 

Hinsichtlich der geplanten Regeln für die Nutzung kommunaler Sportstätten hat die CDU sich erfolgreich für eine Evaluierungsbestimmung eingesetzt, da sie fürchtet, „dass am Ende nicht aufgehen wird, was beim ersten Hören gut klingt“, wie Grob es ausdrückte. Die Kontroverse drehte sich um die Frage, ob die Nutzung der Sportstätten „in der Regel“ kostenfrei bleiben soll oder generell. Mit der von Rot-Rot-Grün gewünschten Streichung des Satzteils geht die finanzielle Verantwortung praktisch an das Land über. „Damit wird in die kommunale Selbstverwaltung eingegriffen und die Kommunen werden partiell aus der nicht nur finanziellen Verantwortung entlassen“, so der Abgeordnete. 

Die CDU setzt sich daher für eine Verordnungsermächtigung ein, die genutzt werden sollte, um Ausnahmen von der Regel kostenfreier Sportstättennutzung klar zu definieren. Damit soll erreicht werden, dass die kostenfreie Nutzung auch in jenen Kommunen wieder zur Regel wird, die verstärkt Nutzungsgebühren von den Vereinen verlangt haben. „Wir sehen in einer solchen Verordnungsermächtigung die Chance, auf die speziellen Bedingungen vor Ort im Interesse aller Beteiligten, nämlich des Sports und der Kommunen einzugehen“, schloss Grob. 

Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher

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