CDU-Fraktion mahnt rechtlich saubere Verfahren bei freiwilligen Neugliederungen an

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Holbe: Beschlüsse müssen der jeweils geltenden Rechtslage entsprechen

Erfurt – Die CDU-Fraktion hegt Zweifel, dass die Landesregierung die beantragten freiwilligen Gemeindeneugliederungen in allen Fällen rechtlich sauber zustande bringt. In einzelnen Fällen wollen Gemeinden ihre Verwaltungsgemeinschaften (VG) verlassen, ohne dass die entsprechenden Beschlüsse auf Basis der geltenden Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) zustande gekommen sind, wie die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der Fraktion, Gudrun Holbe, sagte. Zugleich sprach sie sich dagegen aus, die aktuellen Regeln zu Gebietsveränderungen bei VG zu ändern. „Wenn Rot-Rot-Grün jeder Mitgliedsgemeinde den Austritt gestattet, kann das im Zweifelsfall das Aus für eine VG bedeuten, obwohl die Mehrheit der Bürger und Mitgliedsgemeinden dies ausdrücklich nicht will“, sagte Holbe.

 

Die Innenpolitikerin unterstrich, dass die CDU-Fraktion freiwillige Gemeindeneugliederungen unterstützt, die entsprechenden Beschlüsse jedoch nur auf den Fundamenten der jeweils gültigen Rechtslage gefasst werden können. Die sieht für den Austritt aus einer VG zurzeit noch eine doppelte Mehrheit vor: Die Mehrheit der Gemeinden muss zustimmen, und sie müssen zugleich die Mehrheit der Einwohner der VG repräsentieren (§ 46 Absatz 1 Satz 2 ThürKO). In zwei Fällen sind Neugliederungsanträge in den Referentenentwurf der Landesregierung für ein Neugliederungsgesetz aufgenommen worden, obgleich rechtskonforme Beschlüsse nicht vorliegen. Die Landesregierung glaubt laut Holbe, darauf keine Rücksicht nehmen zu müssen, da sie in der geplanten Änderung der ThürKO diese Bestimmung streichen will und mit höherrangigem Verfassungsrecht argumentiert.

 

Holbe hält das für „abenteuerlich. Wirksame Beschlüsse können nur auf der für den Zeitpunkt geltenden Rechtsgrundlage zustande kommen. Keine Verfassungsbestimmung kann ein einfaches Gesetz verdrängen, das formal und inhaltlich einwandfrei ist.“ Die Landesregierung könne auch nicht einfach eine noch nicht existierende Rechtslage voraussetzen. Die Innenpolitikerin erwartet von der Landesregierung, „dass sie nur solche Gesetzentwürfe vorlegt, die den austrittswilligen Gemeinden und den VG keine unkalkulierbaren rechtlichen Risiken aufbürdet“. In dieser Vorgehensweise sieht Holbe überdies eine Missachtung des Parlaments: „Was am Ende in der ThürKO steht, das entscheiden noch immer die Abgeordneten des Landtags und nicht die Linkskoalition allein.“

 

Die geplante Änderung ist für Thüringens Kommunen von größter Bedeutung. Zurzeit sind noch 601 Gemeinden in 69 Verwaltungsgemeinschaften mit rund 455 400 Einwohnern organisiert. „Wir werden nicht einfach zuschauen, wenn Rot-Rot-Grün das Recht dieser Gemeinden und Bürger beschneidet, über ihre kommunale Zukunft zu bestimmen. Wenn sich aus VG freiwillig Land- oder Einheitsgemeinden bilden, unterstützen wir das nach Kräften. Aber nicht in der sich abzeichnenden Wild-West-Manier“, schloss Holbe. 

   

Dr. Karl-Eckhard Hahn

Pressesprecher

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