Scherer: Hasse ist nicht länger im Amt haltbar
Erfurt – „Herr Hasse muss sich ernsthaft fragen, ob er für das Amt des obersten Datenschützers geeignet ist. Die von ihm im Zusammenhang mit dem Aktenlager Immelborn begangenen rechtlichen Verstöße und Verfehlungen sind gravierend.“ Mit diesen Worten hat der Obmann der CDU-Fraktion im Untersuchungsausschuss 6/2 „Aktenlager Immelborn“, Manfred Scherer, ein Rechtsgutachten kommentiert, das die CDU-Fraktion in Auftrag gegeben hatte und jetzt eingegangen ist. Mit dem Gutachten sollte unter anderem geklärt werden, ob die 2013 von Hasse gegenüber der Aufbewahrungsfirma erlassenen Bescheide ordnungsgemäß zugestellt wurden und die darin enthaltenen Forderungen rechtmäßig waren.
Erstellt hat das Gutachten Professorin Dr. Indra Spiecker. Die renommierte Juristin und Hochschullehrerin an der Goethe-Universität Frankfurt am Main leitet unter anderem die dortige Forschungsstelle Datenschutz. Im Fazit ihres Gutachtens heißt es wörtlich: „Die beiden Bescheide vom 26.06.2013 sowie vom 22.07.2013 enthalten eine Reihe von gravierenden Rechtsfehlern. Angesichts der Zustellungsmängel sind sie schon keine wirksamen Verwaltungsakte, sondern jeweils ein rechtliches Nullum, von dem keinerlei Rechtswirkungen ausgingen.“
Scherer erklärte, die Beauftragung des Spiecker-Gutachtens sei deshalb nötig geworden, weil die regierungstragenden Fraktionen im Untersuchungsausschuss mehrfach die Klärung rechtlich relevanter Fragen verhindert hätten. Unter anderem hatte die rot-rot-grüne Ausschussmehrheit einen Antrag der Ausschussminderheit, ein unabhängiges Sachverständigengutachten einzuholen, mehrfach abgelehnt und dies mit der angeblichen Unzulässigkeit begründet. „Das jetzt vorliegende Gutachten stützt nicht nur die Rechtsauffassung der Fraktion, es belegt, wie schon zuvor das Gutachten der Landtagsverwaltung, das Hasse gegen einfachste verwaltungsrechtliche Grundsätze verstoßen hat“, so der CDU-Obmann. Scherer kündigte an, das Gutachten noch in dieser Woche dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen und dessen öffentliche Verlesung beantragen zu wollen.
Felix Voigt
Stellv. Pressesprecher