Sinnhaftigkeit von Standards prüfen, statt auf Personal einzudreschen
Erfurt – Der justizpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Manfred Scherer, hat eine Evaluation des Thüringer Justizvollzugsgesetzbuches gefordert. Nach dem jüngsten Gefangenenausbruch in Arnstadt sagte Scherer: „Mit dem Gesetz hat Thüringen 2014 Standards gesetzt, die weit über das bis dahin übliche hinausgingen. Es war klar, dass sie sich nur mit mehr Personal umsetzen lassen. Entweder wird der Strafvollzug entsprechend ausgestattet, oder die Sinnhaftigkeit mancher Regelung gehört überprüft.“ Für den Justizpolitiker ist es „schlicht schäbig, wenn der Justizminister verbal auf die Bediensteten eindrischt, obwohl er genau weiß, dass das ambitionierte Vollzugsgesetz und die Personalausstattung nicht zusammen passen“.
Der Justizvollzug ist nach der letzten Föderalismusreform in die Zuständigkeit der Länder übergegangen. Der Landtag war 2013/14 mit dem Thüringer Justizvollzugsgesetzbuch befasst, das Anfang März 2014 in Kraft trat. Scherer hatte bereits seinerzeit (17.10.2013) im Plenum gefragt, „wie dieses anspruchsvolle Programm ohne erhebliche Personalverstärkung durchgeführt werden soll“? So regelte Thüringen etwa das Diagnoseverfahren bei der Aufnahme weit detaillierter und umfassender als das frühere Strafvollzugsgesetz des Bundes. Gleiches gilt für die Vollzugsplanung. Für Scherer gibt es angesichts der offensichtlichen Probleme zwei Alternativen. Entweder wird das Personal aufgestockt, oder es wird überprüft, ob die vor bald vier Jahren aufgestellten Standards tatsächlich erforderlich sind.
Der Abgeordnete verhehlte seine erheblichen Zweifel daran nicht. „In der damaligen CDU/SPD-Koalition sind wir als CDU-Fraktion dem Koalitionspartner und insbesondere Justizminister Holger Poppenhäger weit entgegengekommen. Rot-Rot-Grün hat genug Zeit gehabt, für das entsprechende Personal zu sorgen. Die Linkskoalition hat es nicht getan“, sagte der Justizpolitiker. Der aus seiner Sicht bessere Weg ist nun jedoch, das Gesetz noch einmal gründlich auf den Prüfstand zu stellen und die Vollzugsbediensteten damit zu entlasten.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher