CDU-Fraktion will Registratur und Arbeitsnachweise sehen
Erfurt – Neue Bewegung im Untersuchungsausschuss zum aufgelösten Aktenlager in Immelborn sieht der Obmann der CDU-Fraktion in diesem Ausschuss, Manfred Scherer. Mit weiteren Beweisanträgen will die CDU ihre Überzeugung untermauern, dass Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse 2013 den für die Sichtung der Akten und die Auflösung des Lagers erforderlichen Aufwand seinerzeit völlig übertrieben hat und damit grundlos Amtshilfe des Thüringer Innenministeriums beansprucht hat. Die Anträge sollen am Montag eingebracht werden. Am Dienstag dieser Woche wird überdies eine Klage des früheren Geschäftsführers des Aktenlagers gegen den Datenschutzbeauftragten vor dem Verwaltungsgericht Weimar verhandelt. „Dabei geht es letztlich um die Fragen, ob Lutz Hasse ohne Rechtsgrundlage und unter Missachtung von Verfahrensvorschriften gehandelt hat“, sagte Scherer
Der für die Sichtung und Beräumung des Aktenlagers erforderliche Aufwand ist ein entscheidender Punkt in dem gesamten Untersuchungsausschuss. Denn der Datenschutzbeauftragte beanspruchte seinerzeit umfassende Amtshilfe durch die Polizei und skandalisierte deren Verweigerung durch das Thüringer Innenministerium. Der Untersuchungsausschuss befasst sich insgesamt mit möglichem Fehlverhalten des Datenschutzbeauftragten als Aufsichtsbehörde „im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung“ des Aktenlagers in Immelborn. Dazu Scherer: „Von Seiten des Datenschutzbeauftragten wurde immer wieder behauptet, dass man jede Akte habe in die Hand nehmen müssen und Einlagerungslisten nicht existiert hätten. Dies ist widerlegt, und wir wollen es durch unsere Beweisanträge auch kenntlich machen.“ Unter anderem sollen eine Registratur und die Arbeitsnachweise durch die Behörde vorgelegt werden.
In dem Weimarer Verwaltungsgerichtsverfahren geht es um Kosten für 140 Arbeitsstunden, die Hasse dem vormaligen Geschäftsführer des Aktenlagers in Rechnung stellen will. Für Scherer sind an diesem Verfahren zwei Aspekte interessant. Zum einen geht es laut Scherer „um eines von zahlreichen Beispielen, an dem sich unseres Erachtens zeigen lässt, dass der Datenschutzbeauftragte im Umgang mit dem Aktenlager völlig ohne Rücksicht auf die geltenden Rechtsvorschriften vorgegangen ist“. Die CDU-Fraktion hat dazu eigens ein Rechtsgutachten beigebracht. Rot-Rot-Grün weigert sich beharrlich, es in den Untersuchungsausschuss einzubringen. Dem Unions-Obmann zufolge „aus guten Gründen. Möglicherweise wird das Verfahren die Linkskoalition dazu bewegen, unsere Argumente ernster zu nehmen.“ Zum anderen zeigen die geltend gemachten Arbeitsstunden laut Scherer, „dass der Aufwand wohl doch bescheiden war. Ohne Einlagerungslisten hätten in jeder der in Rechnung gestellten Arbeitsstunden 3000 Akten angeschaut werden müssen, um ein Bild der Lage zu bekommen. Das glaube wer will. Ich nicht“, schlägt Scherer den Bogen vom Verwaltungsverfahren zu den Beweisanträgen der Fraktion.
Dr. Karl-Eckhard Hahn
Pressesprecher