CDU-Fraktion will Erleichterungen auch für Dienstleister im Bereich Körperpflege

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21.04.2020

König: „Öffnung sollte zeitgleich mit Friseuren erfolgen“

Erfurt - Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag drängt auf eine schnelle Überprüfung, wann auch Dienstleister im Bereich Körperpflege wieder öffnen dürfen. „Fußpflege, Kosmetik- und Wellness-Studios haben anders als Friseure in den jüngsten Beschlüssen zur Lockerung der Corona-Bekämpfung überhaupt keine Perspektive aufgezeigt bekommen“, kritisiert der sozialpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Dr. Thadäus König. Dabei seien etwa fußpflegerische und kosmetische Behandlungen unter Auflagen denkbar. „Mir ist nicht klar, was Nagelpflege vom Haare schneiden hinsichtlich der Corona-Gefahren unterscheidet“, so König. „Das alles sollte schon in der nächsten Beratungsrunde zwischen Bund und Ländern berücksichtigt werden.“

König erinnerte zudem daran, dass die Branche auch ohne ärztlich festgestellte Indikationen zum Teil unverzichtbare Hilfestellungen und Dienstleistungen anbiete. „In Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oder Seniorenheimen sind etwa Nagelbehandlungen dringend geboten, weil viele die Nagelpflege nicht selbst übernehmen können“, so König: „Aus meiner Sicht spricht viel dafür, auch den Dienstleistern in Bereich Körperpflege die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit am 4. Mai zu ermöglichen.“ 

Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher