Die CDU-Fraktion hält Regelungen zur Notbetreuung für nicht praxistauglich

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28.04.2020

Tischner: „Pläne des Bildungsministeriums widersprechen jeder Logik“

Erfurt – Die CDU-Landtagsfraktion hält die Thüringer Regelungen zur Notbetreuung für nicht praxistauglich. „Was nun vom Bildungsministerium veröffentlicht wurde, widerspricht jeder Logik“, kritisiert etwa der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Tischner. So dürften Eltern, die im Gesundheits- und Pflegebereich arbeiten, ihre Kinder nur betreuen lassen, wenn beide Elternteile dort arbeiten. Das trifft sicherlich für sehr wenige Familien zu.“ Bereits am Mittwoch habe die CDU-Landtagsfraktion pragmatische Lösungen und klare Vorgaben für die Notbetreuung an Kindergärten und Schulen gefordert. Wolle man schrittweise mehr Betreuung zulassen, sollte man gerade die Eltern besonders in den Blick nehmen, für die die Notbetreuung zwingend erforderlich sei“, so Tischner weiter. Das betreffe etwa das Gesundheitssystem, das Kita-Personal, die Schulen oder Polizei und Rettungsdienst. Andere Länder, wie Bayern und Sachsen, haben hier deutlich bessere Regelungen getroffen. Die Notbetreuung der Kinder von Lehrern so strikt zu reglementieren, wie der Freistaat Thüringen, stellt letztlich das gesamte Konzept der Schulöffnung in Frage. „Wenn etwa ein Viertel des pädagogischen Personals zur Risikogruppe zählen und jede Klasse maximal zehn Schüler aufnehmen darf, wird der Personalbedarf massiv zunehmen“, rechnet Tischner vor. Vor diesem Hintergrund dürften Betreuungsansprüche doch nicht deutlich eingeschränkt bleiben, so Tischner in Richtung der Landesregierung.

Auch die CDU-Sozialpolitikerin Beate Meißner zeigt sich verärgert über die nun erfolgten Regelungen. Diese schafften mehr Ungerechtigkeit als Entlastung und deren Vermittlung vor Ort sei kaum möglich. „Wenn eine Notbetreuung nur erfolgen kann, wenn beide Elternteile in systemrelevanten Berufen arbeiten und ansonsten der andere Partner gezwungen ist, zu Hause zu bleiben, provoziert das erhebliche Konflikte in den Familien, die am Ende womöglich zu Lasten der Mütter gehen“, so Meißner. Diese Regelung sei zur Zeit des kompletten Lockdown gerade noch hinnehmbar gewesen, längerfristig gelte dieses nicht.

Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher