Stasi-Überprüfung soll Passus im Abgeordnetengesetz werden

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25.09.2020

Herrgott: „Anhörung hat unsere Positionen bestätigt“

Erfurt – „Die Anhörung für die Neufassung des Abgeordnetengesetzes hat unsere Positionen bestätigt.“ Das hat der Beauftragte der CDU-Landtagsfraktion für die Opfer des Stalinismus und der SED-Diktatur, Christian Herrgott, nach der heutigen Anhörung im Landtag erklärt. So habe der Ansatz der Christdemokraten, die Abgeordnetenüberprüfung zu einem fest verankerten Passus im Abgeordnetengesetz des Freistaats zu machen, bei den Anzuhörenden, darunter mehrere Opferverbände, eine breite Mehrheit gefunden. „Ebenso wichtig ist die Unterstützung in der Frage, dass sich Parlamentarier in jeder Legislatur neu einer solchen Überprüfung stellen müssen“, so Herrgott weiter. „Es hat sich gezeigt, dass selbst nach Jahrzehnten immer wieder neue Hinweise in den Aktenbeständen der Stasiunterlagenbehörde gefunden werden, über die sich eine Tätigkeit für das MfS nachweisen lässt.“

Wichtig sei es zudem, das begangene Unrecht auch klar zu benennen. Vorgeschlagen wird von der CDU-Fraktion die Formulierung, dass enttarnte Abgeordnete „das Ansehen des Parlaments beschädigen“. Dieses solle auch für höherrangige SED-Funktionäre gelten, die aufgrund ihrer Amtsstellung weisungsbefugt gegenüber dem Ministerium für Staatssicherheit waren. „Auch hierin haben uns die Opferverbände bestärkt“, erklärte Herrgott. Er erwarte, dass Rot-Rot-Grün die Ergebnisse der Anhörung im weiteren Gesetzgebungsverfahren angemessen berücksichtigt.

Matthias Thüsing
Stellv. Pressesprecher