Bühl: „Inkonsistentes Handeln der Landesregierung macht Hochschulen das Leben schwer“

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14.10.2021
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Zu der binnen Tagesfrist durch das Thüringer Wissenschaftsministerium eingeführten Testangebotspflicht für Studierende an Thüringer Universitäten erklärt der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Andreas Bühl:

„Die Landesregierung hat die Sprunghaftigkeit zum Regierungsstil erhoben. Einmal mehr sollen von heute auf morgen Vorgaben umgesetzt werden, die Wochen der Vorbereitung bedürfen. Seit Monaten ist klar, wann das Semester beginnt und dass es ein Start unter Pandemiebedingungen sein wird. Trotzdem ist es der Landesregierung auch hier nicht gelungen, rechtzeitig für Planungssicherheit zu sorgen. Mit der verpflichtenden Vorgabe für ein Testangebot überrumpelt das Wissenschaftsministerium die Hochschulen. Dass das Angebot nicht überall rechtzeitig starten kann und die Hochschulen jetzt hektisch versuchen müssen, Tests zu organisieren und eine entsprechende Infrastruktur aufzubauen, ist alleine dem inkonsistenten Handeln des Wissenschaftsministeriums zuzuschreiben.”

Hintergrund:
In Thüringen gilt die Vorgabe des Wissenschaftsministeriums, wonach die 3G-Regel an den Hochschulen nur stichprobenartig überprüft wird. Zudem sind Antigentests im Gegensatz zu den bundesweit üblichen 24 Stunden an Thüringer Hochschulen für 72 Stunden gültig.

Felix Voigt
Pressesprecher