CDU-Fraktion erreicht Ausgleich finanzieller Altlasten für fusionswillige Gemeinden

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15.04.2021

Walk: „Bessere Unterstützung und effektivere Anreize für Kommunen“

Erfurt – Auf Initiative der CDU-Fraktion werden sich fusionswillige Gemeinden künftig unter deutlich attraktiveren Bedingungen mit anderen Gemeinden zusammenschließen können, als bislang von Rot-Rot-Grün vorgesehen. Ein entsprechender Änderungsantrag der CDU zum rot-rot-grünen Gemeindeneugliederungsgesetz (ThürGFfG), der den Ausgleich finanzieller Altlasten durch das Land vorsieht, wurde heute im Innenausschuss einstimmig beschlossen. „Wir brauchen kraftvolle finanzielle Hilfestellungen, wenn sich Kommunen schon freiwillig auf den Weg einer Gemeindefusion machen. Bislang war das rot-rot-grüne Angebot an die Kommunen unzureichend. Diesen Mangel haben wir jetzt behoben und so für mehr Klarheit und Planungssicherheit bei freiwilligen Gemeindezusammenschlüssen gesorgt“, erklärte dazu der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Raymond Walk.

In ihrem ursprünglichen Gesetzentwurf wollten die regierungstragenden Fraktionen lediglich die sogenannte Hochzeits- bzw. Fusionsprämie von 200 Euro pro Einwohner sowie eine Entschuldungshilfe als Förderinstrumente für zukünftige Gemeindefusionen beschließen. „Ohne effektive Anreize sind die Gemeindezusammenschlüsse für die wenigsten Kommunen attraktiv. Wir lassen die Kommunen nicht im Stich und sorgen dafür, dass freiwillige Fusionen angemessen unterstützt werden“, erklärte Walk. Mit ihrem Änderungsantrag konnte die CDU-Fraktion das wichtige Förderinstrument der „Strukturbegleithilfen“ durchsetzen. „Durch den Ausgleich von finanziellen Altlasten durch das Land stellen wir einen guten Start der freiwillig neu gebildeten Kommunen sicher“, machte der CDU-Politiker deutlich.

Felix Voigt
Pressesprecher