Bundesrat folgt Initiative aus Thüringen – CDU-Fraktion fordert schnelle Änderung des Jagdrechts beim Wolf

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11.04.2025
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Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag begrüßt den Bundesratsbeschluss zur überfälligen Reform des Wolfsmanagements. Der Antrag wurde von Thüringen gemeinsam mit Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingebracht – nach einem entsprechenden Beschluss des Thüringer Landtags im vergangenen Plenum.

Fraktionschef Andreas Bühl betont: „Thüringen hat gehandelt und das Thema auf höchster Bundesebene platziert. Wir bringen die Anliegen unserer ländlichen Räume voran.“

Im Mittelpunkt steht dabei der Schutz von Weidetieren. Carolin Gerbothe, landwirtschaftspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, findet deutliche Worte: „Weidetierschutz darf kein Randthema sein. Wer Schafe hält, schützt das Kulturland – und verdient Schutz durch den Staat. Der Wolf ist keine gefährdete Art mehr, aber für viele Weidetierhalter längst eine Bedrohung mit Ansage. Wenn die Politik nicht handelt, verlieren wir nicht nur die Nutztiere, sondern auch das Vertrauen der Landwirte.“

Gerbothe fordert die sofortige Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht – wie sie auch im Koalitionsvertrag von Union und SPD angekündigt wurde: „Wir brauchen keine weiteren Studien, sondern Rechtssicherheit. Lokale Populationen müssen gezielt reguliert werden können – nicht erst nach dem nächsten Riss.“

Die CDU-Fraktion betont, dass es beim Wolfsmanagement nicht um Konfrontation mit dem Artenschutz gehe, sondern um ein sachgerechtes Gleichgewicht zwischen Wildtierbeständen und der Lebensrealität im ländlichen Raum.

„Wir dulden keinen ideologischen Stillstand, während Weidetierhalter vor dem Aufgeben stehen“, so Gerbothe. „Der Wolf gehört ins Jagdrecht – das ist überfällig.“

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