CDU-Fraktion setzt auf gesetzliche Anpassungen bei der Grundsteuer

Zum Inhalt scrollen
05.02.2025
Erfahren Sie mehr über Andreas Bühl

Bühl: „Wir brauchen mehr Fairness und Flexibilität für Thüringen“

Die CDU-Fraktion setzt auf eine gerechtere Gestaltung bei der Grundsteuer und strebt dazu eine zeitnahe gesetzliche Regelung an. „Der Gang zum Briefkasten ist für viele Thüringer derzeit mit einem Schockmoment verbunden. Die Neu-Berechnung der Grundsteuer führt zu erheblichen Ungerechtigkeiten für viele Privathausbesitzer, die oftmals über Gebühr belastet werden. Das müssen wir ändern. Unser Ziel ist es, zügig zu einer Anpassung für 2026 zu kommen“, sagt dazu der CDU-Fraktionsvorsitzende Andreas Bühl. Die Vorgängerregierung in Thüringen hatte das vom Bund beschlossene Modell unverändert übernommen. Die Reform führt aktuell dazu, dass insbesondere Privathausbesitzer stärker belastet werden, während viele Geschäftsgrundstücke von einer günstigeren Besteuerung profitieren. Bühl: „Das bedeutet für zahlreiche Bürgerinnen und Bürger eine erhebliche finanzielle Mehrbelastung mit stellenweise drei- bis vierfach höheren Forderungen. Das ist nicht sozial gerecht und muss überprüft werden.“

Konkret setzt die CDU-Fraktion darauf, die vorhandenen rechtlichen Spielräume zu nutzen, um zu einer Entlastung zu kommen. So habe beispielsweise der Landtag von Sachsen-Anhalt das Problem der Mehrbelastung von Privathausbesitzern frühzeitig erkannt und gesetzlich gegengesteuert, erinnert Bühl. „Wir können in Thüringen nicht einfach nur zusehen. Es braucht einen vernünftigen Ausgleich zwischen den verschiedenen Grundstücksarten. Wir wollen mit einer gesetzlichen Regelung deshalb mehr Flexibilität und damit Fairness bei der Grundsteuer schaffen“, so der Fraktionsvorsitzende. Dies müsse zeitnah passieren, damit eine Wirkung ab nächstem Jahr umgesetzt werden könne.

Christian Voigt
Pressesprecher