Mit Beschluss vom 26.03.2015 wurde durch den Thüringer Landtag der Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der UA 6/2 befasst sich mit dem möglichen Fehlverhalten des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und der Informationsfreiheit als Aufsichtsbehörde im Zusammenhang mit dem Auffinden, der Sicherung, dem Sichten sowie der Räumung der in einem Aktenlager in Immelborn im Juli 2013 aufgefundenen Unterlagen.
Der Untersuchungsauschuss soll aufklären:
- die Hintergründe der Entdeckung des Aktenlagers in Immelborn durch den ThüringerLandesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) im Juli 2013;
- die sachliche, chronologische und rechtliche Einordnung der einzel- nen Maßnahmen und Handlungen des TLfDI sowie solcher, auf die er reagiert hat, und der ansonsten tätig gewordenen Behörden bzw. deren Beauftragte;
- ob, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis durch den TLfDI Möglichkeiten zur Sicherung und Beräumung des Aktenlagers veranlasst wurden;
- ob, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis Maßnahmen gegenüber den vormaligen Eigentümern der Akten veranlasst wurden;
- ob, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis Maßnahmen gegen den vormaligen Geschäftsführer der Archivierungsfirma veranlasst wurden;
- ob, wann, in welchem Umfang und mit welchem Ergebnis Maßnahmen gegen den vormaligen Insolvenzverwalter der Archivierungsfirma veranlasst wurden.