1000 Meter Mindestabstand von Windrädern zur Wohnbebauung

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„1000 Meter sind das Minimum“ – mit einem Gesetzesentwurf will die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag die Thüringer Bauordnung so ändern, dass darin ein entsprechender Mindestabstand von Windkraft anlagen zur Wohnbebauung festgeschrieben wird. Das hat der umwelt- und energiepolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Thüringer Landtag, Thomas Gottweiss erklärt. Das Gesetz, das derzeit in den Fachausschüssen des Landtags beraten wird, geht damit an das Maximum dessen, was der Bund seit kurzem im Rahmen einer Länderöffnungsklausel ermöglicht. „Der Schutz der Anwohner vor Immissionen muss im Mittelpunkt unserer Politik stehen. Wir sind überzeugt: Das Vorrücken in den Nahbereich zur Wohnbebauung schadet der Akzeptanz der Windkraft , wie an vielen Orten zu beobachten ist“, erklärte Gottweiss.

Der CDU-Abgeordnete weist darauf hin, dass die Möglichkeit der Regionalen Planungsgemeinschaft en, individuell Mindestabstände auch von mehr als 1000 Metern festzulegen, ausdrücklich erhalten bleibt. „Diese zusätzlichen Vorsorgeabstände können und sollen in den Regionalplänen auch weiterhin festgeschrieben werden“, machte Gottweiss deutlich. „Der Umgang mit der Windenergie ist eine Zukunftsfrage für Thüringen. Wir verfolgen deshalb ein Gesamtkonzept mit Initiativen zu Mindestabständen zur Wohnbebauung, dem Verbot von Windrädern im Wald und Repowering überall dort, wo es sinnvoll ist“, so Gottweiss weiter.