Fragen & Antworten zum Gebietsreform-Urteil

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Während überall berichtet wurde, dass die Landesregierung vor Gericht verloren hat, behauptet Bodo Ramelow, das Urteil sei ein Erfolg. Was stimmt denn nun? Das Gericht hat klar erklärt: Das Vorschaltgesetz zur Gebietsreform ist verfassungswidrig und somit nichtig. Rechtlich befindet sich Thüringen somit wieder am selben Punkt wie vor einem Jahr.

Wie wird die Landesregierung jetzt weitermachen? Den ersten Reaktionen nach hält die Linkskoalition trotz allem an der Gebietsreform fest.

Was unternimmt die CDU-Fraktion? Die CDU-Fraktion wird auch weiter Unterschriftenaktionen und Proteste vor Ort unterstützen. Zugleich wird sie genau darauf achten, dass sich die Regierung bei etwaigen weiteren Reformversuchen genau an das hält, was ihr vom Verfassungsgericht vorgegeben wurde.

Reicht die Zeit für eine Kreisgebietsreform bis zur Neuwahl der Landräte und Oberbürgermeister in einem Jahr noch aus? Die vom Innenminister vorgegebene Zeitleiste ist mit dem Urteil hinfällig. Die CDU-Fraktion hat von Anfang an klar gemacht, dass sie die einzelnen Schritte im Gesetzgebungsverfahren für viel zu eng gestrickt hält. Das gilt jetzt mehr denn je.

Wie könnte ein Neustart der Gebietsreform aussehen? Ein Neustart muss mit einer Aufgabenkritik und einer Funktional- und Verwaltungsreform beginnen. Freiwillige Gemeindeneugliederungen sind wieder auf der Basis der jetzt wieder geltenden alten Kommunalordnung möglich. Mehr ist weder notwendig, noch in der laufenden Wahlperiode zu schaffen.

Was passiert jetzt mit den rund 70 Gemeinden, die freiwillige Zusammenschlüsse beschlossen haben? Das Innenministerium stand etwa der Hälfte der inzwischen 19 Fusionsfälle ablehnend gegenüber und hat das mit dem jetzt für nichtig erklärten Vorschaltgesetz begründet. Somit sind auch die Kriterien für freiwillige Zusammenschlüsse nichtig, genau wie die befristete Freiwilligkeitsphase mit Schlusspunkt Ende Oktober.

Was passiert jetzt mit den Verwaltungsgemeinschaften? Für deren Auflösung hat Rot-Rot-Grün keine Rechtsgrundlage mehr. 
Was ist mit den Fusionsprämien, die die Landesregierung jetzt versprochen hat? Derzeit gibt es für solche Prämien keine Rechtsgrundlage.