Untauglicher Gebietsreformversuch kostet Thüringen wertvolle Zeit

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Die Landesregierung soll unverzüglich mit der Reform der Landesverwaltung beginnen und die freiwilligen Gemeindeneugliederungen auf der Basis des geltenden Rechts wieder anstoßen. Das hat die CDU-Landtagsfraktion gefordert, nachdem der Thüringer Verfassungsgerichtshof das Gebietsreformgesetz der Ramelow-Regierung aufgehoben hat. „Thüringen hat durch den untauglichen Versuch von Rot-Rot-Grün, gegen breiten Widerstand der Bürger und Kommunen eine Gebietsreform zu erzwingen, wertvolle Jahre verschwendet“, sagte Vizefraktionschef Michael Heym. Er hat kein Verständnis dafür, dass die Linkskoalition lediglich Personal austauscht, aber ihre falsche Politik nicht korrigiert. „Statt die nächsten Landkreiskarten zu malen, sollte sie sich auf das Notwendige konzentrieren“, so Heym. Was in gutem Einvernehmen geht, verdeutlichte er am Beispiel der letzten CDU-geführten Landesregierung. „Sie hat auf freiwilliger Basis 298 Kommunen neu gegliedert. Das ist auch jetzt sofort möglich. Die Ramelow-Regierung dagegen hat bislang noch kein einziges Neugliederungsgesetz eingebracht, kritisierte der Landtagsabgeordnete. Auch bei der Funktional- und Verwaltungsreform stehe „Rot-Rot-Grün mit leeren Händen vor den Bürgern“, fügte er hinzu. Erster Schritt ist nach Ansicht der CDU-Fraktion eine Aufgabenerhebung und Aufgabenkritik. „Ziel muss sein, die Regelungsdichte und den Verwaltungsaufwand zu vermindern“, sagte Heym.