Land will nachträglich keine Indentitäten feststellen lassen

Trotz des ideologisch motivierten Einspruchs der rot-rot-grünen Landesregierung aus Thüringen hat die Länderkammer das vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes passieren lassen. Es verpflichtet Schutzberechtigte, an der nach drei Jahren anstehenden Überprüfung des Schutzstatus mitzuwirken, indem etwa Urkunden, Pässe und Unterlagen vorgelegt werden. Das Bundesinnenministerium hatte zuvor erklärt, dass nur 34 Prozent der in diesem sogenannten Widerspruchs- und Rücknahmeverfahren Angeschriebenen der Aufforderung nachgekommen seien, beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorstellig zu werden. Bisher gibt es keine gesetzliche Mitwirkungspflicht. 

Anders als von der CDU-geführten Bundesregierung vorgebracht, hatte Thüringens grüner Justizminister Dieter Lauinger im Bundesrat durchsetzen wollen, diese Überprüfung für Flüchtlinge abzuschaffen. In den Verfahren wird erneut geprüft, ob Fluchtgründe fortbestehen, die zur Anerkennung des Flüchtlingsstatus geführt haben. Vielfach wird durch die Vorlage von Dokumenten auch erst jetzt die Identität von Flüchtlingen endgültig geklärt.
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat das Vorgehen des Kabinetts Ramelow abgelehnt. „Wenn nur ein Drittel der Schutzberechtigten in den Verfahren mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kooperiert, muss der Gesetzgeber handeln“, macht der migrationspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Christian Herrgott deutlich. 

Lauingers Argument, wonach weniger als einem Prozent der bisher Überprüften der Schutzstatus wieder entzogen wurde, ist für Herrgott nicht stichhaltig. „Mitgewirkt haben bisher vermutlich eher jene, die nichts zu befürchten haben“, so der CDU-Landtagsabgeordnete. Wiederholt sind im Zusammenhang mit Straftaten von Flüchtlingen auch Mehrfachidentitäten bekannt geworden. Der Bürger aber habe das Recht zu wissen, wer sich in unserem Staatsgebiet aufhalte und wer unsere Gastfreundschaft genieße.